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   OLG München, 30.06.2017 - 25 U 4236/16   

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https://dejure.org/2017,48164
OLG München, 30.06.2017 - 25 U 4236/16 (https://dejure.org/2017,48164)
OLG München, Entscheidung vom 30.06.2017 - 25 U 4236/16 (https://dejure.org/2017,48164)
OLG München, Entscheidung vom 30. Juni 2017 - 25 U 4236/16 (https://dejure.org/2017,48164)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io

    Rechtsschutzversicherung: Kostendeckung für die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens in einer Arzthaftungssache

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 82
    Deckungspflicht für die Durchführung selbstständiger Beweisverfahren in Arzthaftungssachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 28 ; VVG § 82 ; BGB § 166 ; BGB § 278
    Rechtsschutzversicherung; Beweissicherungsverfahren; Arzthaftung; Kostenübernahme; Obliegenheitsverletzung; Zurechnung; Repräsentant; Erfüllungsgehilfe

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1 ; BGB § 280 Abs. 1
    Eintrittspflicht einer Rechtsschutzversicherung für die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens in einer Arzthaftungssache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2017, 1516
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG München I, 21.07.2015 - 9 OH 8933/15

    Diagnosefehler, Befunderhebungsfehler, Standardmethode, Verschulden,

    Auszug aus OLG München, 30.06.2017 - 25 U 4236/16
    Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin für die gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in erster Instanz im selbständigen Beweisverfahren vor dem Landgericht München I mit dem Az. 9 OH 8933/15 in Sachen "P ./. Frauenklinik Dr. G Gmbh u.a." bedingungsgemäß Deckung aus dem mit der Beklagten geschlossenen Rechtsschutzversicherungsvertrag (Schadennummer 85822X12/16) für Ansprüche mit einem Schadenswert in Höhe von EUR 319.145,45 zu gewähren.

    9 OH 8933/15" zu befreien.

    Die Parteien streiten um die Gewährung von Rechtschutzdeckung für die Durchführung eines bereits eingeleiteten selbständigen Beweisverfahrens vor dem Landgericht München I, Az. 9 OH 8933/15, die Geltendmachung außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten sowie die Befreiung von den Kosten eines Gutachtenskostenvorschusses in Höhe von EUR 3.000,00 im vorgenannten Beweissicherungsverfahren.

    der Klägerin für die gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in erster Instanz im selbständigen Beweisverfahren vor dem Landgericht München I mit dem Az. 9 OH 8933/15 in Sachen "P ./. Frauenklinik Dr. G Gmbh u.a." bedingungsgemäß Deckung aus dem mit der Beklagten geschlossenen Rechtsschutzversicherungsvertrag (Schadennummer 85822X12/16) für Ansprüche mit einem Schadenswert in Höhe von EUR 319.145,45 zu gewähren,.

    sowie die Klägerin vom RVG-Anwaltskostenbetrag in Höhe von 1.872,35 EUR gemäß der anwaltlichen Mahnung samt Klageentwurf vom 14.08.2015 in Sachen "P ./. D Rechtschutz-Versicherungs AG" (Anlage K 20) zu befreien, sowie die Klägerin vom Gutachterkostenvorschuss in Höhe von 3.000,00 EUR gemäß Beweisbeschluss des LG München I vom 21.07.2015 in Sachen "P ./. Frauenklinik Dr. G Gmbh u.a."/Az. 9 OH 8933/15" zu befreien.

    Dies gilt auch in der vorliegenden Verfahrenskonstellation, wonach sich unstreitig in den Behandlungsunterlagen keine von der Klägerin unterschriebene OP-Aufklärungsdokumentation befindet und dieser Punkt möglicherweise erst in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden kann (vgl. Ziff. IV des Beweisbeschlusses des LG München I vom 21.07.2015 im Verfahren 9 OH 8933/15; Anlage K 3, S.3), denn der Ausgang des selbständigen Beweisverfahrens war bezüglich der weiteren Punkte völlig offen, so dass je nach Ausgang dieses Verfahrens auch ein Verzicht auf eine Klage im Hauptsacheverfahren, ein Anerkenntnis des Gegners oder ein Vergleich nicht von vornherein ausgeschlossen waren.

  • LG München II, 16.09.2016 - 10 O 4294/15

    Deckungspflicht für selbständiges Beweisverfahren in Arzthaftungsstreitigkeiten

    Auszug aus OLG München, 30.06.2017 - 25 U 4236/16
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts München II vom 16.09.2016, Az. 10 O 4294/15 Ver, aufgehoben.

    unter Aufhebung des Urteils des LG München II vom 16.09.2016 - 10 O 4294/15 Ver - die Beklagte zu verurteilen,.

  • OLG Saarbrücken, 13.05.1999 - 1 W 125/99

    Zulässigkeit des selbstständigen Beweisverfahrens im Arzthaftungsrecht

    Auszug aus OLG München, 30.06.2017 - 25 U 4236/16
    Schon dies reicht aus, ein rechtliches Interesse des Antragstellers i.S.v. § 485 Abs. 2 S. 1 ZPO anzunehmen(vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 13. Mai 1999 - 1 W 125/99, juris).
  • BGH, 20.07.2016 - IV ZR 245/15

    AVB Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus OLG München, 30.06.2017 - 25 U 4236/16
    eine vom Berufungsantrag abweichende Tenorierung gewählt hat, beruht dies darauf, dass mit diesem Antrag letztlich die Feststellung begehrt wird, die Beklagte sei zur Gewährung von Versicherungsschutz verpflichtet (vgl. BGH, VersR 2016, 1184, Rdz. 16, zit. nach juris).
  • BGH, 14.08.2019 - IV ZR 279/17

    Wenn die Rechtsschutzversicherung einen bestimmten SV wünscht

    Das genügt nicht für die Annahme einer Repräsentantenstellung (OLG München VersR 2017, 1516, 1517 [juris Rn. 20]; Cornelius-Winkler in Harbauer, Rechtsschutzversicherung 9. Aufl. § 17 ARB 2010 Rn. 137; HK-VVG/Felsch aaO § 28 Rn. 133; Looschelders in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 3. Aufl. § 17 Rn. 83; Looschelders, r+s 2015, 581, 590; HK-VVG/Münkel aaO § 17 ARB 2010 Rn. 19; Rixecker in Langheid/Rixecker, VVG 6. Aufl. § 127 Rn. 4; Wendt, r+s 2012, 209, 212; a.A. LG Karlsruhe VersR 2011, 1044, 1045 [juris Rn. 9]; Armbrüster in Prölss/Martin, VVG 30. Aufl. § 17 ARB 2010 Rn. 45; Hillmer-Möbius in van Bühren/Plote, ARB 3. Aufl. § 17 ARB 2010 Rn. 1; Lensing in Höra, Münchener Anwaltshandbuch Versicherungsrecht, 4. Aufl. § 27 Rn. 69; van Bühren, VersR 2014, 148, 150; r+s 2016, 53, 57).

    a) Das Berufungsgericht nimmt im Ausgangspunkt zutreffend an, dass § 82 VVG grundsätzlich auf die Rechtsschutzversicherung als Schadensversicherung anwendbar ist; richtig ist auch, dass es sich bei den Sachverständigenkosten als Kosten der Wahrnehmung rechtlicher Interessen um den Schaden im Sinne von § 82 Abs. 1 VVG handelt (OLG Hamm VersR 2017, 418, 419 [juris Rn. 24]; OLG Stuttgart VersR 2016, 1439, 1440 f. [juris Rn. 51 ff.]; Beckmann in Beckmann/Matusche-Beckmann aaO § 15 Rn. 39; Rixecker in Langheid/Rixecker aaO § 125 Rn. 20; vgl. auch Senatsurteil vom 24. September 2014 - IV ZR 422/13, VersR 2015, 79 Rn. 20; BGH, Urteil vom 24. April 1967 - II ZR 229/64, VersR 1967, 774 unter II 2 [juris Rn. 15 f.]; offengelassen von OLG München VersR 2017, 1516 [juris Rn. 17]; krit. HK-VVG/Schimikowski, 3. Aufl. § 82 Rn. 11; Graf/Werner, VersR 2017, 913, 925).

    Auch die gesetzliche Obliegenheit zur Schadensminderung richtet sich an den Versicherungsnehmer, der sich Fehler seines Rechtsanwalts regelmäßig nicht zurechnen lassen muss (OLG München VersR 2017, 1516, 1517 [juris Rn. 19 f.]).

  • LG München I, 14.11.2022 - 41 O 4351/22

    Selbstständiges Beweisverfahren, Rechtsschutzversicherung, Klageverfahren,

    Insoweit kann die Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens also auch im vorliegenden Fall der Vermeidung eines Rechtsstreits dienen, so dass das rechtliche Interesse im Sinne von § 485 Abs. 2 ZPO auch nicht deshalb entfällt, weil ein etwaiges "Obsiegen" der Antragstellerin im selbstständigen Beweisverfahren von vornherein keine Auswirkungen auf ein späteres Klageverfahren hätte (siehe weiterführend OLG München Endurteil v. 30.6.2017 - 25 U 4236/16, BeckRS 2017, 135281 Rn. 10, beck-online).
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