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   OLG München, 30.07.2008 - 31 Wx 29/08   

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https://dejure.org/2008,4761
OLG München, 30.07.2008 - 31 Wx 29/08 (https://dejure.org/2008,4761)
OLG München, Entscheidung vom 30.07.2008 - 31 Wx 29/08 (https://dejure.org/2008,4761)
OLG München, Entscheidung vom 30. Juli 2008 - 31 Wx 29/08 (https://dejure.org/2008,4761)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Gemeinschaftliches Testament: Auslegung der Formulierung "Sollte es Gott dem Allmächtigen gefallen, dass wir beide Ehegatten miteinander durch irgendein Ereignis sterben"

  • IWW
  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 30

    §§ 2084, 2269 BGB

  • Judicialis

    BGB § 2067; ; BGB § 2084; ; BGB § 2269

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2067 § 2084 § 2269
    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments zum "miteinander sterben" - wirksame Verfügung auch für andere Sterbefälle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auslegung eines ein privatschriftlichen gemeinschaftlichen Testaments mit der einleitenden Formulierung "Sollte es Gott dem Allmächtigen gefallen, dass wir beide Ehegatten miteinander durch irgendein Ereignis sterben" im Falle des Versterbens dieser Ehegatten in ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Testamentsauslegung - Gesetzliche Erbfolge oder gemeinschaftliches Testament - was gilt?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 2312
  • Rpfleger 2009, 26
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 04.08.2004 - 1Z BR 44/04

    Erbeinsetzung des nichtehelichen Sohnes des Ehemannes der Erblasserin -

    Auszug aus OLG München, 30.07.2008 - 31 Wx 29/08
    Die Voraussetzungen des § 2069 BGB liegen hier für alle im Testament Bedachten gleichermaßen nicht vor, denn diese für die Einsetzung von Abkömmlingen geltende Auslegungsregel kann nicht - auch nicht analog - angewandt werden, wenn der Erblasser eine Person eingesetzt hat, die nicht zu seinen Abkömmlingen gehört (BGH NJW 1973, 240/242; BayObLG FamRZ 2005, 840 m.w.N.).

    In jedem Fall ist aber der Erblasserwille anhand aller Umstände des Einzelfalles zu ermitteln (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 840/841 m.w.N.; OLG München NJW-RR 2007, 1162/1164; NJW-RR 2006, 1597/1598).

  • BayObLG, 30.09.1996 - 1Z BR 104/96

    Auslegung der Formulierung "sollte mir und meiner Ehefrau gemeinsam was passieren

    Auszug aus OLG München, 30.07.2008 - 31 Wx 29/08
    Sie ist weniger eng gefasst als "gleichzeitiger Tod" oder "gleichzeitiges Versterben" und kann sowohl das (nahezu) zeitgleiche Versterben als auch das nacheinander Versterben der Ehegatten meinen (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 389/390: "sollte mir und meiner Ehefrau gemeinsam was passieren und wir beide mit dem Tod abgehen" mit weiteren Nachweisen für ähnliche Formulierungen).
  • BGH, 05.07.1972 - IV ZR 125/70

    Vermögensübertragungsvertrag nach Erbvertrag - § 2287 BGB,

    Auszug aus OLG München, 30.07.2008 - 31 Wx 29/08
    Die Voraussetzungen des § 2069 BGB liegen hier für alle im Testament Bedachten gleichermaßen nicht vor, denn diese für die Einsetzung von Abkömmlingen geltende Auslegungsregel kann nicht - auch nicht analog - angewandt werden, wenn der Erblasser eine Person eingesetzt hat, die nicht zu seinen Abkömmlingen gehört (BGH NJW 1973, 240/242; BayObLG FamRZ 2005, 840 m.w.N.).
  • BayObLG, 22.02.2005 - 1Z BR 94/04

    Alleinerbschaft bei Zuwendung des Immobilienvermögens und des verbleibenden

    Auszug aus OLG München, 30.07.2008 - 31 Wx 29/08
    Es genügt wenn sie nur möglich ist (BGH FamRZ 1972, 561/562; BayObLG FamRZ 2005, 1933/1934).
  • OLG Hamm, 11.06.1986 - 15 W 7/86

    Analoge Anwendung der Auslegungsregeln; Erbteile; Bestimmte Gruppe von Verwandten

    Auszug aus OLG München, 30.07.2008 - 31 Wx 29/08
    Eine entsprechende Anwendung der Vorschrift kann in Betracht kommen, wenn der Erblasser bestimmte Verwandtengruppen bedacht, deren Erbanteile aber nicht bestimmt hat, mit der Folge, dass sich die Anteile - anders als bei § 2091 BGB - nicht nach Köpfen richten, sondern nach Stämmen (vgl. OLG Hamm RPfleger 1986, 480 für "Kinder der Geschwister").
  • BGH, 22.03.1972 - IV ZR 134/70

    Abgrenzung von Vermächtnisanordnung und testamentarischer Erbeinsetzung -

    Auszug aus OLG München, 30.07.2008 - 31 Wx 29/08
    Es genügt wenn sie nur möglich ist (BGH FamRZ 1972, 561/562; BayObLG FamRZ 2005, 1933/1934).
  • OLG München, 21.05.2007 - 31 Wx 120/06

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis bei Verteilung des gesamten

    Auszug aus OLG München, 30.07.2008 - 31 Wx 29/08
    In jedem Fall ist aber der Erblasserwille anhand aller Umstände des Einzelfalles zu ermitteln (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 840/841 m.w.N.; OLG München NJW-RR 2007, 1162/1164; NJW-RR 2006, 1597/1598).
  • OLG München, 06.07.2006 - 31 Wx 35/06

    Hypothetischer Willen zur Ersatzberufung der Kinder des eingesetzten Verwandten

    Auszug aus OLG München, 30.07.2008 - 31 Wx 29/08
    In jedem Fall ist aber der Erblasserwille anhand aller Umstände des Einzelfalles zu ermitteln (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 840/841 m.w.N.; OLG München NJW-RR 2007, 1162/1164; NJW-RR 2006, 1597/1598).
  • BGH, 24.02.1993 - IV ZR 239/91

    Testamentsauslegung bei Auflagenanordnung - Beweislast für Vollziehungsanspruch

    Auszug aus OLG München, 30.07.2008 - 31 Wx 29/08
    Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen oder wesentliche Umstände übersehen wurden (vgl. BGHZ 121, 357/363; BayObLG FamRZ 2002, 269/270; OLG München FamRZ 2008, 728; Keidel/Meyer-Holz FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 42; MünchKommBGB/Leipold 4. Aufl. § 2087 Rn. 47 ff.).
  • BayObLG, 09.08.2001 - 1Z BR 29/01

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus OLG München, 30.07.2008 - 31 Wx 29/08
    Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen oder wesentliche Umstände übersehen wurden (vgl. BGHZ 121, 357/363; BayObLG FamRZ 2002, 269/270; OLG München FamRZ 2008, 728; Keidel/Meyer-Holz FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 42; MünchKommBGB/Leipold 4. Aufl. § 2087 Rn. 47 ff.).
  • OLG München, 06.07.2007 - 31 Wx 33/07

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments zur Wechselbezüglichkeit der

  • BayObLG, 23.03.1982 - BReg. 1 Z 143/81
  • KG, 04.02.2021 - 19 W 1118/20

    Voraussetzungen für gemeinschaftliches wechselbezügliches Testament

    Letztlich spricht auch der erhebliche Altersunterschied zwischen den beiden Ehegatten von rund 22 Jahren dafür, dass ein zeitgleiches Versterben bzw. ein Versterben kurz nacheinander sehr unwahrscheinlich war (vgl. zu diesem Kriterium im Rahmen der Auslegung auch OLG München, Beschluss v. 30.7.2008, 31 Wx 29/08) und sich aus dem Testament und der Formulierung nichts dafür ergibt, dass nur ein solch unwahrscheinlicher Fall von den Ehegatten hätte geregelt werden sollen.
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