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   OLG München, 30.09.2021 - 11 W 1243/21   

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OLG München, 30.09.2021 - 11 W 1243/21 (https://dejure.org/2021,40123)
OLG München, Entscheidung vom 30.09.2021 - 11 W 1243/21 (https://dejure.org/2021,40123)
OLG München, Entscheidung vom 30. September 2021 - 11 W 1243/21 (https://dejure.org/2021,40123)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GKG § 21, § 66 Abs. 6; ZPO § 572; GG Art. 101 Abs. 1 S. 2
    Zur Abgrenzung der Entscheidungsbefugnis über die Frage der Nichterhebung von Gerichtskosten

  • IWW

    § 66 Abs. 2, Abs. 6 S. 1 GKG, § 21 Abs. 1 S. 1 GKG
    Kostenrecht

  • rewis.io

    Verfahrensmangel, Beschwerde, Erinnerung, Kostenrechnung, Rechtsmittel, Verfahrensfehler, Kostenschuldner, Kostenansatz, Beweisaufnahme, Hinweisbeschluss, Nichtabhilfeentscheidung, Gerichtskosten, Verfahrenskosten, Schriftsatz, Kosten des Rechtsstreits, Nichterhebung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über einen Antrag auf Nichterhebung von Sachverständigenkosten wegen unrichtiger Sachbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 574
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG München, 26.02.2020 - 11 W 215/20

    Gerichtsbesetzung bei Antrag auf Nichterhebung von Kosten nach Zugang der

    Auszug aus OLG München, 30.09.2021 - 11 W 1243/21
    Mit Erlass der Kostenrechnung ist vielmehr über die Frage der Nichterhebung von Verfahrenskosten ausschließlich im Rahmen des Erinnerungsverfahrens gegen den Kostenansatz zu entscheiden, wofür gemäß § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG eine originäre Zuständigkeit des Einzelrichters gegeben ist (vgl. Senatsbeschluss vom 26.02.2020 - 11 W 215/20).

    bbb) Es entspricht daher bereits bisher der h.M. und Senatsrechtsprechung, dass ein nach Zugang der Kostenrechnung an den Kostenschuldner eingereichter Antrag auf Nichterhebung von Gerichtskosten gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG sich der Sache nach gegen den vom Kostenbeamten in der Kostenrechnung vorgenommenen Kostenansatz, also gegen die Anforderung der angefallenen Gebühren und zu erstattenden Auslagen, richtet und daher als Erinnerung zu behandeln ist (Senatsbeschluss vom 26.02.2020 - 11 W 215/20; BGH, Beschluss vom 15.08.2002, I ZA 1/01; VGH Kassel, Beschluss vom 13.09.2012, 4 F 1443/12; Toussaint, a.a.O., Rn. 34; B/D/Z, a.a.O., Rn. 14; BeckOK-Dörndorfer, a.a.O., Rn. 9).

  • VGH Hessen, 13.09.2012 - 4 F 1443/12

    Zeitgleiche Entscheidung im Prozesskostenhilfeverfahren und im

    Auszug aus OLG München, 30.09.2021 - 11 W 1243/21
    bbb) Es entspricht daher bereits bisher der h.M. und Senatsrechtsprechung, dass ein nach Zugang der Kostenrechnung an den Kostenschuldner eingereichter Antrag auf Nichterhebung von Gerichtskosten gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG sich der Sache nach gegen den vom Kostenbeamten in der Kostenrechnung vorgenommenen Kostenansatz, also gegen die Anforderung der angefallenen Gebühren und zu erstattenden Auslagen, richtet und daher als Erinnerung zu behandeln ist (Senatsbeschluss vom 26.02.2020 - 11 W 215/20; BGH, Beschluss vom 15.08.2002, I ZA 1/01; VGH Kassel, Beschluss vom 13.09.2012, 4 F 1443/12; Toussaint, a.a.O., Rn. 34; B/D/Z, a.a.O., Rn. 14; BeckOK-Dörndorfer, a.a.O., Rn. 9).
  • LG München I, 09.07.2021 - 24 O 3837/12

    Sachverständigenkostenniederschlagung bei unrichtiger Sachbehandlung

    Auszug aus OLG München, 30.09.2021 - 11 W 1243/21
    Durch Endurteil vom 28.10.2020 gab die 24. Zivilkammer des Landgerichts München I der Klage unter dem Az. 24 O 3837/12 in der Besetzung mit drei Berufsrichtern teilweise statt.
  • OLG Celle, 27.09.2002 - 6 W 118/02

    Beschwerdegericht; Beschwerdeverfahren; gesetzlicher Richter; originäre

    Auszug aus OLG München, 30.09.2021 - 11 W 1243/21
    Einer eigenen Sachentscheidung des Beschwerdegerichts, wie sie grundsätzlich auch bei wesentlichen Verfahrensfehlern nach § 572 ZPO möglich wäre, steht hier entgegen, dass die Unzuständigkeit der Kammer zugleich Auswirkungen auf die Zuständigkeit des Senats im Beschwerdeverfahren und damit auf den gesetzlichen Richter des Beschwerdeverfahrens hat (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 27.09.2002, 6 W 118/02).
  • BVerfG, 02.06.2009 - 1 BvR 2295/08

    Verletzung des Gebots des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) durch

    Auszug aus OLG München, 30.09.2021 - 11 W 1243/21
    Das Kollegium, welches anstelle eines zuständigen Einzelrichters entscheidet, kann somit nicht als gewissermaßen "besseres" Gericht angesehen werden (BVerfG, Beschluss vom 02.06.2009, 1 BvR 2295/08).
  • BGH, 15.08.2002 - I ZA 1/01

    Niederschlagung der Kosten einer unstatthaften außerordentlichen Beschwerde;

    Auszug aus OLG München, 30.09.2021 - 11 W 1243/21
    bbb) Es entspricht daher bereits bisher der h.M. und Senatsrechtsprechung, dass ein nach Zugang der Kostenrechnung an den Kostenschuldner eingereichter Antrag auf Nichterhebung von Gerichtskosten gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG sich der Sache nach gegen den vom Kostenbeamten in der Kostenrechnung vorgenommenen Kostenansatz, also gegen die Anforderung der angefallenen Gebühren und zu erstattenden Auslagen, richtet und daher als Erinnerung zu behandeln ist (Senatsbeschluss vom 26.02.2020 - 11 W 215/20; BGH, Beschluss vom 15.08.2002, I ZA 1/01; VGH Kassel, Beschluss vom 13.09.2012, 4 F 1443/12; Toussaint, a.a.O., Rn. 34; B/D/Z, a.a.O., Rn. 14; BeckOK-Dörndorfer, a.a.O., Rn. 9).
  • BGH, 13.03.2003 - IX ZB 134/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den

    Auszug aus OLG München, 30.09.2021 - 11 W 1243/21
    Dem festgestellten Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG steht § 66 Abs. 6 Satz 4 GKG nicht entgegen, da die Überprüfung der Verletzung des Verfahrensgrundrechts auf den gesetzlichen Richter nicht durch eine einfach-gesetzliche Regelung wie z.B. § 66 Abs. 6 Satz 4 GKG ausgeschlossen werden kann (vgl. auch BGHZ 154, 200; BeckOK-Laube, 34. Edition, Stand: 01.07.2021, zu § 66 GKG, Rn. 164).
  • OLG Nürnberg, 24.02.2022 - 8 W 457/22

    Keine Niederschlagung der Sachverständigenkosten bei später geänderter

    Unabhängig davon, ob dem Kläger zwischenzeitlich eine Kostenrechnung zugegangen und sein Antrag auf Niederschlagung der Sachverständigenkosten in eine Erinnerung nach § 66 Abs. 1 GKG umzudeuten ist (vgl. hierzu BeckOK-KostR/Dörndorfer, § 21 GKG Rn. 9 m.w.N. [Stand: 01.01.2022]), findet gegen eine den Antrag des Kostenschuldners zurückweisende Entscheidung des Erstgerichts die Beschwerde statt (vgl. OLG München, BeckRS 2021, 28885 Rn. 10 m.w.N.).
  • OLG München, 10.08.2022 - 11 W 755/22

    Kostenniederschlagung bei Beschwerde im Versteigerungsverfahren

    Gegen die gerichtliche Entscheidung, mit der der Antrag eines Beteiligten auf Nichterhebung der Kosten im Sinne von § 21 GKG zurückgewiesen wird, ist die Beschwerde gemäß § 66 Abs. 2, 3 GKG statthaft (zuletzt Senat, Beschl. v. 30.09.2021 - 11 W 1243/21; Toussaint, Kostenrecht, 52. Aufl., § 66 Rn. 37; 77, unter "unrichtige Sachbehandlung"; § 21 Rn. 49; Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG-FamGKG-JVEG, 5. Aufl., § 21 GKG Rn. 13 f.).
  • LG Ulm, 11.01.2023 - 1 S 80/22
    Der Antrag der Beklagten dürfte in eine Erinnerung gegen die bereits ergangene Kostenrechnung für das Verfahren in 1. Instanz nach § 66 GKG umzudeuten sein (OLG München NJW-RR 2022, 574).
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