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   OLG München, 30.10.2014 - 6 Sch 20/12 WG   

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OLG München, 30.10.2014 - 6 Sch 20/12 WG (https://dejure.org/2014,49571)
OLG München, Entscheidung vom 30.10.2014 - 6 Sch 20/12 WG (https://dejure.org/2014,49571)
OLG München, Entscheidung vom 30. Oktober 2014 - 6 Sch 20/12 WG (https://dejure.org/2014,49571)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2015, 422
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • EuGH, 16.06.2011 - C-462/09

    Die Mitgliedstaaten, die die Privatkopieausnahme eingeführt haben, müssen eine

    Auszug aus OLG München, 30.10.2014 - 6 Sch 20/12
    Dies folge aus der "Ergebnispflicht" der Mitgliedstaaten, den Rechtsinhabern einen gerechten Ausgleich zu gewähren (vgl. EuGH, Urteil vom 16.06.2011, C-462/09, GRUR 2011, 909 - Stichting/Opus; BVerfG vom 30.08.2010, 1 BvR 1631/08 und vom 21.12.2010 1 BvR 2472/08, 2760/08 und 506/09).

    Dabei stehe es den Mitgliedstaaten frei, an die vor der eigentlichen Anfertigung der Kopie liegenden Schritte anzuknüpfen und zur Finanzierung des gerechten Ausgleichs eine "Abgabe für Privatkopien" einzuführen, die diejenigen belastet, die über Anlagen, Geräte und Medien zur Vervielfältigung verfügen und sie zu diesem Zweck Personen, die Kopien anfertigen, rechtlich oder tatsächlich zur Verfügung stellen oder ihnen Vervielfältigungsleistungen erbringen, da ein solches System es den Schuldnern ermögliche, die Kosten der Abgabe auf die privaten Nutzer abzuwälzen, und Letztere damit die Belastung durch die Abgabe für Privatkopien tragen (vgl. EuGH a. a. O. - Padawan/SGAE, Tz. 46 und 49; EuGH GRUR 2011, 909 Tz. 27 f. - Stichting/Opus; EuGH a. a. O. - VG Wort/Kyocera, Tz. 76).

    Zwar muss es den Herstellern, Importeuren und Händlern von vergütungspflichtigen Geräten grundsätzlich möglich sein, die Belastung durch die Gerätevergütung dadurch an den Endnutzer weiterzugeben, dass sie den Betrag der Vergütung in den vom Endnutzer zu entrichtenden Preis einfließen lassen (vgl. EuGH, GRUR 2011, 50 Rdnrn. 43-50 - Padawan/SGAE; GRUR 2011, 909 Rdnrn. 18-29 - Stichting/Opus; BGH, GRUR 2011, Rdnr. 30 - Drucker und Plotter II).

  • EuGH, 21.10.2010 - C-467/08

    Die Anwendung der "Abgabe für Privatkopien" auf Vervielfältigungsmedien, die von

    Auszug aus OLG München, 30.10.2014 - 6 Sch 20/12
    Allein dieses Verständnis der widerleglichen gesetzlichen Vermutung des § 53 Abs. 1 UrhG trage der Rechtsprechung des EuGH Rechnung, wonach der Rechteinhaber einen gerechten Ausgleich für den Nachteil erhalten müsse, der ihm durch die Einführung der Ausnahme für Privatkopien entstanden sei (EuGH GRUR 2011, 50 - Padawan, Tz. 42) und die Mitgliedstaaten der "Ergebnispflicht" unterlägen, den Rechtsinhabern einen gerechten Ausgleich zu gewähren (EuGH a. a. O. - Stichting/Opus).

    Sie ist aber jedenfalls dann zu bejahen, wenn mit Hilfe dieses Gerätes urheberrechtlich geschützte Werke (vgl. § 2 Abs. 1, Abs. 2 UrhG) vervielfältigt werden können, d. h. dass mit diesen Geräten im Sinne von § 53 UrhG Privatkopien angefertigt werden können, die zur Vergütungspflicht des Herstellers, des Importeurs oder Händlers eines abgabepflichtigen Geräts führen, um einen angemessenen Ausgleich für den Urheber herbeizuführen (vgl. EuGH GRUR 2011, 50 Tz. 50 ff. - Padawan/SGAE).

    Zwar muss es den Herstellern, Importeuren und Händlern von vergütungspflichtigen Geräten grundsätzlich möglich sein, die Belastung durch die Gerätevergütung dadurch an den Endnutzer weiterzugeben, dass sie den Betrag der Vergütung in den vom Endnutzer zu entrichtenden Preis einfließen lassen (vgl. EuGH, GRUR 2011, 50 Rdnrn. 43-50 - Padawan/SGAE; GRUR 2011, 909 Rdnrn. 18-29 - Stichting/Opus; BGH, GRUR 2011, Rdnr. 30 - Drucker und Plotter II).

  • BGH, 30.11.2011 - I ZR 59/10

    PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät

    Auszug aus OLG München, 30.10.2014 - 6 Sch 20/12
    Die Beklagte treffe als Vergütungspflichtige auch die volle Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die streitgegenständlichen Geräte bei einer Überlassung an andere als natürliche Personen nicht zur Anfertigung von Privatkopien genutzt werden (vgl. BGH GRUR 2012, 705 - PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät).

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH GRUR 1999, 928 - Telefaxgeräte; BGH GRUR 2012, 705 Tz. 14 - PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät) kann die Frage der technischen Eignung eines Geräts zur Vornahme vergütungspflichtiger Vervielfältigungen grundsätzlich anhand einer nach Gerätegruppen generalisierenden Betrachtungsweise erfolgen, es sei denn, nicht alle Geräte der fraglichen Gattung sind hierzu aus technischer Sicht geeignet und bestimmt; in einem solchen Fall ist für jedes verfahrensgegenständliche Gerät die technische Eignung zur Vornahme vergütungspflichtiger Vervielfältigungshandlungen gesondert festzustellen.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 2012, 705 - PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät; GRUR 1993, 553, 554 - Readerprinter) ergibt sich der erkennbare Zweck, dass die streitgegenständlichen ...-Handys bestimmungsgemäß zur Speicherung bzw. Vervielfältigung von Audiowerken benutzt werden, bereits aus den von der Klägerin vorgelegten Werbeaussagen der Gerätehersteller wie auch der Beklagten selbst.

  • BGH, 30.01.2008 - I ZR 131/05

    Multifunktionsgeräte

    Auszug aus OLG München, 30.10.2014 - 6 Sch 20/12
    Der Umfang der urheberrechtsrelevanten Nutzung ist für die Frage der Vergütungspflicht ohne Relevanz, entscheidend ist die Nutzungsmöglichkeit, die ein vergütungspflichtiges Gerät dem Nutzer bietet (vgl. EuGH a. a. O. - Padawan/SGAE, Tz. 57/58; EuGH GRUR 2007, 225 Tz. 43 f. - SGAE/Rafael; BGH a. a. O. - PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät, Tz. 34; BGH GRUR 2008, 786 Tz. 31 - Multifunktionsgerät; BGH GRUR 2002, 246, 248 - Scanner; BGH GRUR 1999, 928 ff. - Telefaxgeräte; BGH a. a. O. - Readerprinter, S. 554; vgl. auch Schricker/Loewenheim, UrhG, 4. Aufl. 2010, § 54 Rn. 10 zur Rechtslage nach der derzeitigen Fassung des § 54 UrhG).

    Dem widerspricht, dass der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 30.01.2008 - I ZR 131/08 (BGH GRUR 2008, 786 - Multifunktionsgeräte) ausgeführt hat, für Multifunktionsgeräte sei, auch wenn sie nur in geringem Umfang als Fotokopiergeräte genutzt werden, die gesetzlich vorgesehene urheberrechtliche Gerätevergütung in voller Höhe zu zahlen (BGH a. a. O. - Tz. 15, 29).

  • BGH, 28.01.1999 - I ZR 208/96

    BGH bejaht urheberrechtliche Vergütungspflicht für Telefaxgeräte - Gesetzliche

    Auszug aus OLG München, 30.10.2014 - 6 Sch 20/12
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH GRUR 1999, 928 - Telefaxgeräte; BGH GRUR 2012, 705 Tz. 14 - PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät) kann die Frage der technischen Eignung eines Geräts zur Vornahme vergütungspflichtiger Vervielfältigungen grundsätzlich anhand einer nach Gerätegruppen generalisierenden Betrachtungsweise erfolgen, es sei denn, nicht alle Geräte der fraglichen Gattung sind hierzu aus technischer Sicht geeignet und bestimmt; in einem solchen Fall ist für jedes verfahrensgegenständliche Gerät die technische Eignung zur Vornahme vergütungspflichtiger Vervielfältigungshandlungen gesondert festzustellen.

    Der Umfang der urheberrechtsrelevanten Nutzung ist für die Frage der Vergütungspflicht ohne Relevanz, entscheidend ist die Nutzungsmöglichkeit, die ein vergütungspflichtiges Gerät dem Nutzer bietet (vgl. EuGH a. a. O. - Padawan/SGAE, Tz. 57/58; EuGH GRUR 2007, 225 Tz. 43 f. - SGAE/Rafael; BGH a. a. O. - PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät, Tz. 34; BGH GRUR 2008, 786 Tz. 31 - Multifunktionsgerät; BGH GRUR 2002, 246, 248 - Scanner; BGH GRUR 1999, 928 ff. - Telefaxgeräte; BGH a. a. O. - Readerprinter, S. 554; vgl. auch Schricker/Loewenheim, UrhG, 4. Aufl. 2010, § 54 Rn. 10 zur Rechtslage nach der derzeitigen Fassung des § 54 UrhG).

  • BGH, 10.11.2009 - VI ZR 247/08

    Verjährung von Schadensersatzsansprüchen wegen eines ärztlichen

    Auszug aus OLG München, 30.10.2014 - 6 Sch 20/12
    Entgegen der Auffassung der Beklagten sei die Klägerin auch nicht gehalten gewesen, Nachforschungen über die anspruchsbegründenden Tatsachen in Bezug auf die Beklagte anzustellen (vgl. BGH NJW-RR 2010, 681) und den Markt zu beobachten (BGH vom 10.05.2012, I ZR 145/11 - Fluch der Karibik).

    Die streitgegenständlichen Vergütungsansprüche wären für den Zeitraum 2004 bis einschließlich 2006 daher nur verjährt, wenn sich die Klägerin vor dem 31.12.2006 der Kenntnis der den Anspruch begründenden Tatsachen und von der Beklagten als potentieller Vergütungsschuldnerin in grob fahrlässiger Weise - was zu bejahen wäre, wenn die Unkenntnis eines Gläubigers darauf beruht, dass er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich grobem Maße verletzt und auch ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt oder das nicht beachtet hat, was jedem hätte einleuchten müssen, ihm somit ein schwerer Obliegenheitsverstoß in eigenen Angelegenheiten der Anspruchsverfolgung vorzuwerfen ist (vgl. BGH NJW-RR 2010, 681 Tz. 13; BGH NJW-RR 2009, 544; BGH NJW-RR 2009, 812; BGH NJW 2009, 587; BGH NJW 2009, 1482; Palandt/Ellenberger, BGB, 73. Aufl. 2014, § 199 Rn. 39) - verschlossen hätte.

  • BGH, 10.05.2012 - I ZR 145/11

    Fluch der Karibik

    Auszug aus OLG München, 30.10.2014 - 6 Sch 20/12
    Entgegen der Auffassung der Beklagten sei die Klägerin auch nicht gehalten gewesen, Nachforschungen über die anspruchsbegründenden Tatsachen in Bezug auf die Beklagte anzustellen (vgl. BGH NJW-RR 2010, 681) und den Markt zu beobachten (BGH vom 10.05.2012, I ZR 145/11 - Fluch der Karibik).

    Dass dies ihrer unwiderlegt gebliebenen Darstellung zufolge unterblieben ist, rechtfertigt jedoch allenfalls den Vorwurf einfacher Fahrlässigkeit (was hier im Ergebnis offenbleiben kann, insoweit aber ergänzend zu beachten wäre, dass auch die Klägerin als Verwertungsgesellschaft einer allgemeinen Marktbeobachtungspflicht nicht unterliegt, vgl. BGH GRUR 2012, 1248 Tz. 25 - Fluch der Karibik m. w. N. in Bezug auf die Frage der Nachforschungspflichten eines Urhebers), nicht jedoch die Beurteilung grob fahrlässigen Verhaltens.

  • BGH, 03.07.2014 - I ZR 30/11

    Zur Vergütungspflicht von Druckern und PCs

    Auszug aus OLG München, 30.10.2014 - 6 Sch 20/12
    Zur Begründung eines Vergütungsanspruchs reicht es aus, dass eine Vervielfältigung vergütungsrelevanter Werke mit dem abgabepflichtigen Gerät - was im Streitfall aus den vorstehenden Gründen auf die verfahrensgegenständlichen ...-Handys zutrifft - möglich und wahrscheinlich ist (vgl. BGH, Urt. v. 03.07.2014 - I ZR 30/11 - PC III, Tz. 38 in Bezug auf die Vergütungspflicht für PCs = Anl. K 163; BGH a. a. O. - PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät, Tz. 28; BGH GRUR 2012, 1017 Tz. 19 - Digitales Druckzentrum m. w. N.).
  • BGH, 05.07.2001 - I ZR 335/98

    Scanner; Erhebung einer urheberrechtlichen Vergütung

    Auszug aus OLG München, 30.10.2014 - 6 Sch 20/12
    Der Umfang der urheberrechtsrelevanten Nutzung ist für die Frage der Vergütungspflicht ohne Relevanz, entscheidend ist die Nutzungsmöglichkeit, die ein vergütungspflichtiges Gerät dem Nutzer bietet (vgl. EuGH a. a. O. - Padawan/SGAE, Tz. 57/58; EuGH GRUR 2007, 225 Tz. 43 f. - SGAE/Rafael; BGH a. a. O. - PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät, Tz. 34; BGH GRUR 2008, 786 Tz. 31 - Multifunktionsgerät; BGH GRUR 2002, 246, 248 - Scanner; BGH GRUR 1999, 928 ff. - Telefaxgeräte; BGH a. a. O. - Readerprinter, S. 554; vgl. auch Schricker/Loewenheim, UrhG, 4. Aufl. 2010, § 54 Rn. 10 zur Rechtslage nach der derzeitigen Fassung des § 54 UrhG).
  • BGH, 28.01.1993 - I ZR 34/91

    Readerprinter

    Auszug aus OLG München, 30.10.2014 - 6 Sch 20/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 2012, 705 - PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät; GRUR 1993, 553, 554 - Readerprinter) ergibt sich der erkennbare Zweck, dass die streitgegenständlichen ...-Handys bestimmungsgemäß zur Speicherung bzw. Vervielfältigung von Audiowerken benutzt werden, bereits aus den von der Klägerin vorgelegten Werbeaussagen der Gerätehersteller wie auch der Beklagten selbst.
  • EuGH, 07.12.2006 - C-306/05

    DIE VERBREITUNG EINES SIGNALS DURCH VON EINEM HOTEL AUFGESTELLTE FERNSEHAPPARATE

  • BGH, 27.11.1998 - V ZR 180/97

    Verfügung über ein Grundstück in Volkseigentum; Verbindung des Auskunfts- und

  • BGH, 23.09.2008 - XI ZR 395/07

    Hemmung der Verjährung bei gescheiterter Zustellung des Mahnbescheides wegen

  • BGH, 23.09.2008 - XI ZR 253/07

    Anforderungen an die Bezeichnung des Anspruchs im Mahnbescheid; Darlegungs- und

  • BGH, 10.02.2009 - VI ZR 28/08

    Annahme einer wechselseitigen Haftungsbeschränkung im Wege ergänzender

  • BGH, 17.02.2009 - VI ZR 86/08

    Haftung bei einem Unfall während eines Motocross-Trainings;

  • OLG München, 04.03.2010 - 6 WG 6/08

    PC-Abgabe der ZPÜ nach altem Recht

  • BGH, 09.02.2012 - I ZR 43/11

    Digitales Druckzentrum

  • EuGH, 27.06.2013 - C-457/11

    Die Abgabe für die Vervielfältigung geschützter Werke kann auf den Vertrieb eines

  • EuGH, 11.07.2013 - C-521/11

    Die unterschiedslose Erhebung einer Abgabe für Privatkopien auf den Erstverkauf

  • EuGH, 27.02.2014 - C-351/12

    Eine Kureinrichtung, die für ihre Kunden über Geräte in deren Zimmern geschützte

  • EuGH, 16.07.2009 - C-5/08

    Infopaq International - Urheberrechte - Informationsgesellschaft - Richtlinie

  • BVerfG, 30.08.2010 - 1 BvR 1631/08

    "Geräteabgabe" nach dem Urheberrechtsgesetz: Verletzung der Garantie des

  • BGH, 01.12.2010 - I ZR 12/08

    Perlentaucher

  • BGH, 21.07.2016 - I ZR 259/14

    Urheberschutz: Vergütungspflicht für sog. "Musik-Handys" nach altem Recht

    Das Oberlandesgericht (OLG München, GRUR-RR 2015, 422) hat der Klage in der ersten Stufe mit dem Hauptantrag wie folgt stattgegeben:.
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