Rechtsprechung
OLG München, 30.11.2000 - 6 U 2849/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unlauterer Wettbewerb; Krankenkasse; Modellversuch; Standesvergessenheit; Ärztliches Werbeverbot
- Judicialis
UWG § 1; ; Berufungsordnung für die Ärzte Bayerns § 27
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ärzteliste der gesetzlichen Krankenkasse im Rahmen eines Modellprojektes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I - 17 HKO 193/00
- OLG München, 30.11.2000 - 6 U 2849/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 10.11.1999 - I ZR 121/97
Klinik Sanssouci; Werbeverbot für Belegärzte
Auszug aus OLG München, 30.11.2000 - 6 U 2849/00
Nach der BGH-Entscheidung "Klinik S" (WRP 2000, 506 ff.) seien die Bestimmungen der Berufsordnungen objektives Recht.Die von ihr trotzdem weiterhin herangezogene Entscheidung des BGH "S" (WRP 2000, 506 ff.) betrifft einen anders gelagerten Sachverhalt, denn dort warb eine an ihrem kommerziellen Erfolg orientierte Privatklinik und es ging um die Angabe einer Telefonnummer in der Klinikwerbung, die in die Praxis eines niedergelassenen Arztes führte, während vorliegend eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Aufbau eines Modellprojekts einer gesetzlich festgelegten Aufgabe entspricht und hierüber informiert.
- BVerfG, 04.07.2000 - 1 BvR 547/99
Kammerentscheidung zur Werbung für zahnärztliche Leistungen
Auszug aus OLG München, 30.11.2000 - 6 U 2849/00
aa) Nach Bundesverfassungsgericht in NJW 2000, 2734 (Abschnitt 3 a)) ist § 27 BO verfassungskonform dahingehend auszulegen, daß nur berufswidrige Werbung unzulässig ist, die keine interessengerechte und sachangemessene Information darstellt, wozu zum Beispiel Aussagen zählen, die geeignet erscheinen, das Schutzgut der Volksgesundheit zu beeinträchtigen.Für eine Krankenkasse wie die Beklagte müssen diese Leitgedanken, die schon für einen Gewerbebetrieb wie eine Zahnklinik, die generell nicht dem ärztlichen Werbeverbot unterliegt (BVerfGE NJW 2000, 2734, 2735), erst recht zutreffen.
- BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90
Ärztliches Werbeverbot
Auszug aus OLG München, 30.11.2000 - 6 U 2849/00
Das Werbeverbot soll einer gesundheitspolitischen unerwünschten Kommerzialisierung des Arztberufes vorbeugen und ist deshalb gerechtfertigt (BGH a. a. O. unter Hinweis auf BVerfGE 85, 248, 259 f.; BGH WRP 99, 501, "Implantatbehandlungen" und WRP 99, 1136 "Notfalldienst für Privatpatienten").bb) Nach Bundesverfassungsgericht NJW 92, 2341, 2342 (Abschnitt 3 b)) sind Beschränkungen der Berufsausübungsfreiheit mit Art. 12 Abs. 1 GG nur vereinbar, wenn sie vernünftigen Zwecken des Gemeinwohls dienen und den Berufstätigen nicht übermäßig oder unzumutbar treffen.
- BGH, 26.11.1998 - I ZR 179/96
Implantatbehandlungen
Auszug aus OLG München, 30.11.2000 - 6 U 2849/00
Das Werbeverbot soll einer gesundheitspolitischen unerwünschten Kommerzialisierung des Arztberufes vorbeugen und ist deshalb gerechtfertigt (…BGH a. a. O. unter Hinweis auf BVerfGE 85, 248, 259 f.; BGH WRP 99, 501, "Implantatbehandlungen" und WRP 99, 1136 "Notfalldienst für Privatpatienten"). - BGH, 20.05.1999 - I ZR 40/97
Notfalldienst für Privatpatienten - Berufswidrige Werbung
Auszug aus OLG München, 30.11.2000 - 6 U 2849/00
Das Werbeverbot soll einer gesundheitspolitischen unerwünschten Kommerzialisierung des Arztberufes vorbeugen und ist deshalb gerechtfertigt (…BGH a. a. O. unter Hinweis auf BVerfGE 85, 248, 259 f.; BGH WRP 99, 501, "Implantatbehandlungen" und WRP 99, 1136 "Notfalldienst für Privatpatienten").