Rechtsprechung
   OLG München, 30.11.2005 - 32 Wx 122/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5529
OLG München, 30.11.2005 - 32 Wx 122/05 (https://dejure.org/2005,5529)
OLG München, Entscheidung vom 30.11.2005 - 32 Wx 122/05 (https://dejure.org/2005,5529)
OLG München, Entscheidung vom 30. November 2005 - 32 Wx 122/05 (https://dejure.org/2005,5529)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,5529) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Notare Bayern PDF, S. 81 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 39, 42, 141, 16 Abs. 1 KostO; Art. 30 Abs. 1 GO; Art. 37 Abs. 1 Nr. 1 GO
    Aufhebungsvertrag statt Vertragsänderung bei Rückübertragung wegen Bauverpflichtung

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO §§ 39, 42, 141, § 16 Abs. 1, GO (juris: GemO BY) Art. 30 Abs. 1, Art. 37 Abs. 1 Nr. 1
    Notarkosten

  • Judicialis

    KostO § 39; ; KostO § 42; ; KostO § 141; ; KostO § 16 Abs. 1; ; GemO-Bayern Art. 30 Abs. 1; ; GemO-Bayern Art. 37 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfall der Notargebühr nach Kostenordnung - unrichtige Sachbehandlung bei Aufhebung eines Grundstückskaufvertrages mit Wiederkaufsrecht der Gemeinde

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Zu Notargebühren bei unrichtiger Sachbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 29 (Rechtsprechungsübersicht)

    Die Kostenrechtsprechung des BayObLG und des OLG München im Jahr 2005

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anfall einer Notargebühr nach den tatsächlich beurkundeten Willenserklärungen; Aufhebung eines Vertrages als Vertragsänderung nach der Kostenordnung; Gebühren bei unrichtiger Sachbehandlung durch den Notar; Ermessensspielraum des Notars bei Beurkundung

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 81 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 39, 42, 141, 16 Abs. 1 KostO; Art. 30 Abs. 1 GO; Art. 37 Abs. 1 Nr. 1 GO
    Aufhebungsvertrag statt Vertragsänderung bei Rückübertragung wegen Bauverpflichtung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 42
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 12.10.2000 - 3Z BR 171/00

    Pflichten des Notars

    Auszug aus OLG München, 30.11.2005 - 32 Wx 122/05
    Richtig ist auch, dass der Notar von mehreren möglichen Gestaltungsmöglichkeiten die billigste, gleich sichere, sachdienliche und übliche zu wählen hat (Korintenberg/Bengel/Tiedtke aaO § 16 Rn. 51 f; BayObLG JurBüro 2001, 151 ff).
  • OLG Köln, 15.09.1989 - 2 Wx 14/89
    Auszug aus OLG München, 30.11.2005 - 32 Wx 122/05
    Verletzt der Notar diese aus § 24 BNotO (Korintenberg /Bengel/Tiedke aaO § 16 Rn. 49), nach a.A. aus § 17 BeurkG (OLG Köln JurBüro 1990, 75/78; Keidel/Winkler BeurkG 14. Aufl. § 17 Rn. 118) herrührende Pflicht, so sind auch die durch die unrichtige Vorgehensweise verursachten Mehrkosten gemäß §§ 141, 16 Abs. 1 KostO nicht zu erheben bzw. zurückzuerstatten (KG DNotZ 1970, 437/438; BayObLG aaO).
  • BayObLG, 30.04.1986 - BReg. 3 Z 164/85

    Ausübung eines Wiederkaufsrechts

    Auszug aus OLG München, 30.11.2005 - 32 Wx 122/05
    Nur wenn erstere Erklärungen beurkundet worden wären, wäre der Rechtsansicht der beteiligten Notarkasse zu dem Anfall einer 10/10 Gebühr nach § 36 Abs. 1 KostO zu folgen (BayObLGZ 1986, 134/137 f).
  • OLG Frankfurt, 14.03.1977 - 20 W 995/76
    Auszug aus OLG München, 30.11.2005 - 32 Wx 122/05
    Dabei ist dem pflichtgemäßen Ermessen des Notars ein weiter Spielraum einzuräumen (OLG Frankfurt DNotZ 1978, 118/120).
  • OLG Hamm, 24.09.2021 - 15 W 306/20

    Wirksamkeit einer notariellen Kostenberechnung Bemessung des Wertes eines

    Hervorzuheben ist, dass Notaren aufgrund ihrer Unabhängigkeit weite Ermessensspielräume bei der Beurteilung der zur Auswahl stehenden Gestaltungsmöglichkeiten zukommen (vgl. OLG München FGPrax 2006, 42).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht