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   OLG München, 30.11.2009 - 5St RR 357/09   

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https://dejure.org/2009,22971
OLG München, 30.11.2009 - 5St RR 357/09 (https://dejure.org/2009,22971)
OLG München, Entscheidung vom 30.11.2009 - 5St RR 357/09 (https://dejure.org/2009,22971)
OLG München, Entscheidung vom 30. November 2009 - 5St RR 357/09 (https://dejure.org/2009,22971)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Beihilfe zur Untreue: Vermögensbetreuungspflicht gegenüber Inhabern von Giro- und Sparkontoverträgen; zivilrechtliche Haftung des Kreditinstituts auf Grund vertragswidriger Auszahlung als Vermögensnachteil

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Untreue; Vorliegen einer Vermögensbetreuungspflicht im Rahmen beider Tatbestandsvarianten des Untreuetatbestands

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Zur Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Untreue und der Vermögensbetreuungspflicht

Besprechungen u.ä.

  • hlfp.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 337, 266 I StPO; § 27 I StGB
    Bankmitarbeiter haben gegenüber Inhabern von Giro- und Sparkontoverträge keine Vermögensbetreuungspflicht (RA Dr. Roland Erne; GWR 2010, 18)

Papierfundstellen

  • StV 2010, 490
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.11.1983 - 4 StR 662/83

    Missbrauch einer Befugnis, an eine Bank abgetretene Forderungen im eigenen Namen

    Auszug aus OLG München, 30.11.2009 - 5St RR 357/09
    Dazu reichen aber die Giro- oder Sparkontenverträge nicht aus (BGH NStZ 1984, 118/119; Dierlamm in MünchKomm-StGB § 266 Rdn. 70).
  • OLG Celle, 26.03.2015 - 1 Ws 560/14

    Verurteilung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung trotz unbekannter Identität

    Dies ist durchaus möglich, setzt aber immer voraus, dass sich die vorsätzliche Begehung der Haupttat auf andere Weise feststellen lässt (vgl. etwa BGH NStZ 2013, 578; OLG München wistra 2010, 155).
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