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   OLG München, 30.12.2008 - 31 Wx 151/08   

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https://dejure.org/2008,13463
OLG München, 30.12.2008 - 31 Wx 151/08 (https://dejure.org/2008,13463)
OLG München, Entscheidung vom 30.12.2008 - 31 Wx 151/08 (https://dejure.org/2008,13463)
OLG München, Entscheidung vom 30. Dezember 2008 - 31 Wx 151/08 (https://dejure.org/2008,13463)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Geschäftswertbeschwerde: Festsetzung des Geschäftswerts in einem die Entlassung eines Nachlasspflegers betreffenden Verfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    KostO § 131 Abs. 2; ; KostO § 30

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 131 Abs. 2; KostO § 30
    Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens hinsichtlich der Entlassung des Nachlasspflegers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 294
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 12.03.1996 - 1Z BR 122/95

    Geschäftswert einer Beschwerde, mit der ein Erbschein als Alleinerbe erstrebt

    Auszug aus OLG München, 30.12.2008 - 31 Wx 151/08
    Die in der Kostenordnung enthaltenen besonderen Vorschriften für die Festsetzung des Geschäftswerts im ersten Rechtszug können als Anhaltspunkte herangezogen werden (BayObLG FamRZ 1996, 1560/1562).
  • BayObLG, 18.12.1987 - BReg. 1 Z 61/87

    Statthaftigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde gegen eine Verfügung

    Auszug aus OLG München, 30.12.2008 - 31 Wx 151/08
    Insoweit liegt der Fall nicht anders als bei Verfahren, die auf die Entlassung des Testamentsvollstreckers oder des Nachlassverwalters gerichtet sind, für die nach ständiger Rechtsprechung regelmäßig 10 % des Nachlasswertes als Geschäftswert festgesetzt werden (vgl. zur Entlassung des Testamentsvollstreckers BayObLG FamRZ 1990, 429; Hartmann Kostengesetze 35. Aufl. § 131 KostO Rn. 16; zur Entlassung des Nachlassverwalters BayObLG FamRZ 1988, 543/544).
  • OLG Frankfurt, 14.11.2011 - 20 W 25/11

    Zur Wirksamkeit einer zunächst zurückgehaltenen amtsempfangsbedürftigen

    Wegen der Bewertungsunsicherheiten hat der Senat letztlich für die Wertfestsetzung nur 5 Mio. und davon wiederum als Interesse der Beteiligten zu 2) nur 10 % angesetzt (vgl. zum Interesse am Wegfall der Nachlasspflegschaft auch OLG München, MDR 2009, 294 = FamRZ 2009, 1436).
  • KG, 04.06.2013 - 6 W 176/12

    Entlassung des Testamentsvollstreckers: Bemessung des Verfahrenswerts

    Dieses Interesse hat das Nachlassgericht im Grundsatz zutreffend, insbesondere im Einklang mit der Rechtsprechung (vgl. Kammergericht NJW-RR 2002, 58 - 60, zitiert nach juris, dort Rdz. 12 m.w.N.; Kammergericht, Beschluss vom 28. September 2010 zu 1 W 22/10 und 1 W 398/10; OLG München MDR 2009, 294, zitiert nach juris, dort Rdz. 4) und auch der Lehre (Hartmann, Kostengesetze, 42. Auflage § 131 KostO Rdnr. 16 "Testamentsvollstreckung", Lappe in Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, KostO, 18. Auflage § 109 Rdnr. 17) mit 10% des jeweiligen Nachlasswertes bemessen.
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