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   OLG München, 30.12.2015 - 7 U 2492/15   

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https://dejure.org/2015,40573
OLG München, 30.12.2015 - 7 U 2492/15 (https://dejure.org/2015,40573)
OLG München, Entscheidung vom 30.12.2015 - 7 U 2492/15 (https://dejure.org/2015,40573)
OLG München, Entscheidung vom 30. Dezember 2015 - 7 U 2492/15 (https://dejure.org/2015,40573)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche des Versenders einer Sendung von Knabbergebäck

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzansprüche des Versenders einer Sendung von Knabbergebäck

  • rewis.io

    Fehlende Verblombung - Risikobereich

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    CMR Art. 15 Abs. 1; HGB § 420
    Schadensersatzansprüche des Versenders einer Sendung von Knabbergebäck

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Schadensersatzansprüche des Versenders einer Sendung von Knabbergebäck

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Haftung des Frachtführers für nicht plombiertes Frachtgut

  • transportrecht.org PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlende Information des Frachtführers über zwischen Absender und Empfänger vereinbarte Sicherheitsbestimmungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG München I, 09.06.2015 - 13 HKO 7411/14

    Ersatz eines Transportschadens

    Auszug aus OLG München, 30.12.2015 - 7 U 2492/15
    13 HK O 7411/14 LG München I.

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 9.6.2015 (Az.: 13 HK O 7411/14) aufgehoben.

  • BGH, 21.09.2017 - I ZR 47/16

    Internationaler Straßengüterverkehr: Weisung als einseitiges Recht zur

    Das Berufungsgericht hat die Klage abgewiesen (OLG München, TranspR 2016, 69).
  • OLG Düsseldorf, 04.04.2018 - 18 U 139/16
    Das Zurückbehaltungsrecht nach Art. 13 Abs. 2 S. 1 CMR bezieht sich nur auf konnexe, mit der Beförderung verbundene Kosten, deretwegen die Beklagte es vorliegend jedoch nicht ausgeübt hat (vgl. auch OLG München TranspR 2016, 69).
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