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   OLG München, 31.01.2008 - 6 U 2464/97   

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https://dejure.org/2008,12906
OLG München, 31.01.2008 - 6 U 2464/97 (https://dejure.org/2008,12906)
OLG München, Entscheidung vom 31.01.2008 - 6 U 2464/97 (https://dejure.org/2008,12906)
OLG München, Entscheidung vom 31. Januar 2008 - 6 U 2464/97 (https://dejure.org/2008,12906)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Dienstvertrag: Vorgehensweise zur Ermittlung der Höhe der Erfindervergütung für einen Geschäftsführer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Miterfinders auf Vergütung wegen seiner Miterfindereigenschaft; Rückgriff auf § 287 Abs. 2 ZPO für die Ermittlung der Höhe der Erfindervergütung für einen Geschäftsführer bei außerverhältnismäßigem Aufwand der vollständigen Aufklärung aller Umstände zur ...

  • Judicialis

    BGB § 612 Abs. 2; ; ZPO § 287 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 287 Abs. 2; BGB § 612 Abs. 2
    Rückgriff auf § 287 Abs. 2 ZPO zur Ermittlung der Erfindervergütung eines Geschäftsführers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 332 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.04.2000 - X ZR 185/97

    Gleichstromsteuerschaltung

    Auszug aus OLG München, 31.01.2008 - 6 U 2464/97
    Für die Übertragungspflicht spricht auch der Umstand, dass der Kläger insbesondere wegen seines technischen know-how eingestellt wurde, denn damit sollte sein umfangreiches Wissen für die Beklagte insgesamt nutzbar gemacht werden (BGH X ZR 185/97 - Gleichstromsteuerschaltung).

    Ein Vergütungsausschluss kommt auch nicht nach den Grundsätzen der Entscheidung X ZR 185/97 - Gleichstromsteuerschaltung in Betracht.

  • BGH, 24.10.1989 - X ZR 58/88

    Vergütungsanspruch für eine Erfindung des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH

    Auszug aus OLG München, 31.01.2008 - 6 U 2464/97
    Maßgeblich ist als Anspruchsgrundlage vielmehr die Regelung des § 612 Abs. 2 BGB (BGH GRUR 1990, 193 - Auto-Kindersitz, RU1 Seite 8).
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