Rechtsprechung
OLG München, 31.01.2008 - 6 U 2464/97 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,12906) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Dienstvertrag: Vorgehensweise zur Ermittlung der Höhe der Erfindervergütung für einen Geschäftsführer
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Miterfinders auf Vergütung wegen seiner Miterfindereigenschaft; Rückgriff auf § 287 Abs. 2 ZPO für die Ermittlung der Höhe der Erfindervergütung für einen Geschäftsführer bei außerverhältnismäßigem Aufwand der vollständigen Aufklärung aller Umstände zur ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 287 Abs. 2; BGB § 612 Abs. 2
Rückgriff auf § 287 Abs. 2 ZPO zur Ermittlung der Erfindervergütung eines Geschäftsführers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 16.01.1997 - 7 O 21948/94
- OLG München, 13.11.2003 - 6 U 2464/97
- BGH, 26.09.2006 - X ZR 181/03
- OLG München, 31.01.2008 - 6 U 2464/97
- BGH, 16.09.2008 - X ZR 181/03
- BGH, 16.03.2010 - X ZR 41/08
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2008, 332 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.04.2000 - X ZR 185/97
Gleichstromsteuerschaltung
Auszug aus OLG München, 31.01.2008 - 6 U 2464/97
Für die Übertragungspflicht spricht auch der Umstand, dass der Kläger insbesondere wegen seines technischen know-how eingestellt wurde, denn damit sollte sein umfangreiches Wissen für die Beklagte insgesamt nutzbar gemacht werden (BGH X ZR 185/97 - Gleichstromsteuerschaltung).Ein Vergütungsausschluss kommt auch nicht nach den Grundsätzen der Entscheidung X ZR 185/97 - Gleichstromsteuerschaltung in Betracht.
- BGH, 24.10.1989 - X ZR 58/88
Vergütungsanspruch für eine Erfindung des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH …
Auszug aus OLG München, 31.01.2008 - 6 U 2464/97
Maßgeblich ist als Anspruchsgrundlage vielmehr die Regelung des § 612 Abs. 2 BGB (BGH GRUR 1990, 193 - Auto-Kindersitz, RU1 Seite 8).