Rechtsprechung
   OLG München, 31.05.2005 - 31 Wx 9/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10609
OLG München, 31.05.2005 - 31 Wx 9/05 (https://dejure.org/2005,10609)
OLG München, Entscheidung vom 31.05.2005 - 31 Wx 9/05 (https://dejure.org/2005,10609)
OLG München, Entscheidung vom 31. Mai 2005 - 31 Wx 9/05 (https://dejure.org/2005,10609)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,10609) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 2075; ; BGB § 2076; ; BGB § 2361

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133 § 2075 § 2076 § 2361
    Nacherbeneinsetzung durch Erfüllung eines vom Bedachten gegebenen Versprechens bei Unerfüllbarkeit der Bedingung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anordnung der Einziehung eines Erbscheins; Vornahme einer Nacherbeinsetzung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 15.03.1991 - BReg. 1a Z 33/90

    Güterstand der allgemeinen Gütergemeinschaft; Zweifel über Regelungen in einem

    Auszug aus OLG München, 31.05.2005 - 31 Wx 9/05
    Das reicht nach allgemeiner Meinung aus verfahrensökonomischen Gründen aus (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 988/989 m. w. N.).
  • BayObLG, 21.03.2003 - 1Z BR 75/02

    Verweigerung der Einziehung eines Erbscheins - Wirksamkeit eines Testaments bei

    Auszug aus OLG München, 31.05.2005 - 31 Wx 9/05
    b) Zutreffend sind die Vorinstanzen davon ausgegangen, dass das Gericht die Einziehung eines Erbscheins anzuordnen hat, wenn die Unrichtigkeit des Erbscheins festgestellt wurde oder wenn die Überzeugung des Gerichts von seiner Richtigkeit über einen bloßen Zweifel hinaus erschüttert ist (BayObLG ZEV 2003, 369/370).
  • BGH, 22.03.1972 - IV ZR 134/70

    Abgrenzung von Vermächtnisanordnung und testamentarischer Erbeinsetzung -

    Auszug aus OLG München, 31.05.2005 - 31 Wx 9/05
    Dabei müssen die Schlussfolgerungen des Tatrichters nicht zwingend sein; es genügt, wenn sie nur möglich sind (BGH FamRZ 1972, 561/562; BayObLGZ 1979, 215/222).
  • BGH, 24.02.1993 - IV ZR 239/91

    Testamentsauslegung bei Auflagenanordnung - Beweislast für Vollziehungsanspruch

    Auszug aus OLG München, 31.05.2005 - 31 Wx 9/05
    Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen wurden, ob ein wesentlicher Umstand übersehen wurde oder ob dem Testament ein Inhalt gegeben wurde, der dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist und auch nicht auf verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellungen anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen gestützt werden kann (BGHZ 121, 357/363; BayObLG FamRZ 2002, 269/270; MünchKommBGB/Leipold 4. Aufl. § 2084 Rn. 147 ff.).
  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus OLG München, 31.05.2005 - 31 Wx 9/05
    Für die Auslegung ist auf den hypothetischen Willen des Erblassers abzustellen (Staudinger/Otte BGB (Neubearbeitung 2003) § 2076 Rn. 4), also auf den Willen, den der Erblasser gehabt hätte, wenn ihm bei der Errichtung der Erklärung der ergänzungsbedürftige Umstand bekannt gewesen wäre (vgl. BGH NJW 1983, 672/673).
  • BayObLG, 10.12.1985 - BReg. 1 Z 59/85

    Anspruch auf Erteilung eines Erbscheins; Erbantritt, der an die Erfüllung des

    Auszug aus OLG München, 31.05.2005 - 31 Wx 9/05
    Daher ist der Sinn der Erklärung zu ermitteln, der dem mutmaßlichen Erblasserwillen am ehesten entspricht (vgl. BayObLG FamRZ 1986, 606/607).
  • BayObLG, 09.08.2001 - 1Z BR 29/01

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus OLG München, 31.05.2005 - 31 Wx 9/05
    Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen wurden, ob ein wesentlicher Umstand übersehen wurde oder ob dem Testament ein Inhalt gegeben wurde, der dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist und auch nicht auf verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellungen anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen gestützt werden kann (BGHZ 121, 357/363; BayObLG FamRZ 2002, 269/270; MünchKommBGB/Leipold 4. Aufl. § 2084 Rn. 147 ff.).
  • BayObLG, 29.03.1976 - BReg. 1 Z 9/76

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus OLG München, 31.05.2005 - 31 Wx 9/05
    Um diesem Erfordernis zu genügen, muss der gesamte Inhalt der Erklärung einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher außerhalb der Testamentsurkunde, als Ganzes gewürdigt werden; auch die allgemeine Lebenserfahrung ist zu berücksichtigen (RGZ 142, 171/174; BayObLGZ 1976, 67/75).
  • BayObLG, 10.07.1979 - BReg. 1 Z 28/79
    Auszug aus OLG München, 31.05.2005 - 31 Wx 9/05
    Dabei müssen die Schlussfolgerungen des Tatrichters nicht zwingend sein; es genügt, wenn sie nur möglich sind (BGH FamRZ 1972, 561/562; BayObLGZ 1979, 215/222).
  • RG, 02.11.1933 - IV B 43/33

    1. Ist der Ersatzerbe des Nacherben im Erbschein mit aufzuführen? 2. Welche

    Auszug aus OLG München, 31.05.2005 - 31 Wx 9/05
    Um diesem Erfordernis zu genügen, muss der gesamte Inhalt der Erklärung einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher außerhalb der Testamentsurkunde, als Ganzes gewürdigt werden; auch die allgemeine Lebenserfahrung ist zu berücksichtigen (RGZ 142, 171/174; BayObLGZ 1976, 67/75).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht