Rechtsprechung
OLG München, 31.07.1996 - 30 U 90/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtliche Einordnung von Vergleichen; Rechtswirksamkeit eines Vergleichs; Vertretungsbefugnis bei Genossenschaften; Zulässigkeit eines entschädigungslosen Verzichts auf eine unverfallbare Ruhegeldanwartschaft bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vertretung einer Genossenschaft bei Rechtsgeschäften mit gegenwärtigen oder ehemaligen Vorstandsmitgliedern - Möglichkeit der Abfindung eines Vorstandsmitglieds
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Augsburg, 05.12.1995 - 3 O 3603/95
- OLG München, 31.07.1996 - 30 U 90/96
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.06.1995 - II ZR 122/94
Vertretung einer Genossenschaft in Aktiv- und Passivprozessen gegen …
Auszug aus OLG München, 31.07.1996 - 30 U 90/96
Nach neuerer Rechtsprechung (vgl. BGH vom 26. Juni 1995 in WM 1995, 1716 ) ist nach .schutzzweckbezogender Auslegung des § 39 Abs. 1 , GenG davon auszugehen, daß die Beklagte nicht nur in Aktiv und Passivprozessen mit gegenwärtigen oder ehemaligen Vorstandsmitgliedern, sondern auch bei Rechtsgeschäften grundsätzlich allein durch den Aufsichtsrat vertreten wird.:.