Rechtsprechung
OLG München, 31.07.2003 - 19 U 2298/03 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,31142) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erlöschen einer als Mietisicherheit gestellen Bürgschaft bei Eintritt eines Ersatzmieters in den Vertrag; Auswirkung des Eintritts eines Ersatzmieters auf den Umfang der Verpflichtung des Bürgen; Erlöschen der Bürgschaft durch die Erfüllung eines zwischen dem Vermieter ...
- prewest.de
§§ 293, 418, 767, 770 BGB; § 756 ZPO
Mietsicherheit durch Bankbürgschaft bei Mieterwechsel - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München II, 06.02.2003 - 9 B O 6670/02
- OLG München, 31.07.2003 - 19 U 2298/03
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.05.1980 - VIII ZR 201/79
Haftung eines Bürgen bei fehlender Identität zwischen der Hauptschuld und der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Düsseldorf, 18.04.2011 - 24 U 157/10
Übernahme eines Leasingvertrags
Bleibt wie im Falle des Schuldbeitritts der alte Schuldner in der Haftung, ist es nicht unbillig, die Bürgschaft bestehen zu lassen, da der Bürge nicht für den neuen, sondern nur für den alten Schuldner einzustehen hat, so dass es nicht zu einer Risikoerhöhung kommt (Senat, ZMR 2010, 28; OLG München GuT 2004, 64). - OLG Düsseldorf, 09.03.2009 - 24 U 112/08
Fortbestehen einer Bürgschaft für die Erfüllung der Verpflichtungen aus einem …
Bleibt letzterer in der Haftung, ist es nicht unbillig, die Bürgschaft bestehen zu lassen, da der Bürge nicht für den neuen, sondern nur für den alten Schuldner einzustehen hat, so dass es nicht zu einer Risikoerhöhung kommt (vgl. OLG München GuT 2004, 64). - OLG Stuttgart, 30.11.2009 - 5 U 86/09
Mietrecht: Reichweite einer Mietbürgschaft bei späterem Vertragsbeitritt eines …
Ein solcher Fall liegt aber nur dann vor, wenn der ursprüngliche Mieter vollständig aus dem Mietverhältnis ausscheidet (vgl. OLG München GuT 2004, 64;… Möschel in Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl. 2007, § 418 Rn. 1).