Rechtsprechung
   OLG München, 31.07.2003 - 19 U 2298/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,31142
OLG München, 31.07.2003 - 19 U 2298/03 (https://dejure.org/2003,31142)
OLG München, Entscheidung vom 31.07.2003 - 19 U 2298/03 (https://dejure.org/2003,31142)
OLG München, Entscheidung vom 31. Juli 2003 - 19 U 2298/03 (https://dejure.org/2003,31142)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,31142) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlöschen einer als Mietisicherheit gestellen Bürgschaft bei Eintritt eines Ersatzmieters in den Vertrag; Auswirkung des Eintritts eines Ersatzmieters auf den Umfang der Verpflichtung des Bürgen; Erlöschen der Bürgschaft durch die Erfüllung eines zwischen dem Vermieter ...

  • prewest.de PDF

    §§ 293, 418, 767, 770 BGB; § 756 ZPO
    Mietsicherheit durch Bankbürgschaft bei Mieterwechsel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 18.04.2011 - 24 U 157/10

    Übernahme eines Leasingvertrags

    Bleibt wie im Falle des Schuldbeitritts der alte Schuldner in der Haftung, ist es nicht unbillig, die Bürgschaft bestehen zu lassen, da der Bürge nicht für den neuen, sondern nur für den alten Schuldner einzustehen hat, so dass es nicht zu einer Risikoerhöhung kommt (Senat, ZMR 2010, 28; OLG München GuT 2004, 64).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2009 - 24 U 112/08

    Fortbestehen einer Bürgschaft für die Erfüllung der Verpflichtungen aus einem

    Bleibt letzterer in der Haftung, ist es nicht unbillig, die Bürgschaft bestehen zu lassen, da der Bürge nicht für den neuen, sondern nur für den alten Schuldner einzustehen hat, so dass es nicht zu einer Risikoerhöhung kommt (vgl. OLG München GuT 2004, 64).
  • OLG Stuttgart, 30.11.2009 - 5 U 86/09

    Mietrecht: Reichweite einer Mietbürgschaft bei späterem Vertragsbeitritt eines

    Ein solcher Fall liegt aber nur dann vor, wenn der ursprüngliche Mieter vollständig aus dem Mietverhältnis ausscheidet (vgl. OLG München GuT 2004, 64; Möschel in Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl. 2007, § 418 Rn. 1).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht