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   OLG München, 31.07.2018 - 28 U 3161/16 Bau   

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OLG München, 31.07.2018 - 28 U 3161/16 Bau (https://dejure.org/2018,26828)
OLG München, Entscheidung vom 31.07.2018 - 28 U 3161/16 Bau (https://dejure.org/2018,26828)
OLG München, Entscheidung vom 31. Juli 2018 - 28 U 3161/16 Bau (https://dejure.org/2018,26828)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 204, § 254, § 288 Abs. 1, § 291, § 305 Abs. 2, § 634 Nr. 2, § 637 Abs. 1 u. Abs. 3, § 640 Abs. 1 S. 3; ZPO § 4 Abs. 1§ 139, § 264 Nr. 1 u. 3, § 531 Abs. 2; WEG § 21 Ziff. 8, § 27 Abs. 1 Nr. 2
    Bedenkenhinweispflicht beim BGB-Werkvertrag; Entbehrlichkeit des Nacherfüllungsverlangens bei Bestreiten des Mangels; Darlegung der Höhe des Vorschussanspruchs

  • IWW

    BGB § 254 Abs. 1, § 281 Abs. 2, § 305 Abs. 2, § 634 Nr. 2, § 637 Abs. 1, Abs. 3; ZPO § 264 Nr. 3; WEG § 27 Abs. 1 Nr. 2
    BGB, ZPO, WEG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Bedenkenhinweispflicht beim BGB-Werkvertrag; Entbehrlichkeit des Nacherfüllungsverlangens bei Bestreiten des Mangels; Darlegung der Höhe des Vorschussanspruchs

  • ra.de
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verwalterpflichten bei komplexer Fassadensanierung ohne Fachplanung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mängelbeseitigung; Kostenvorschuss; Einbeziehung der VOB/B ; Bedenkenhinweis; Eigentümergemeinschaft; Nacherfüllungsverlangen; endgültige Erfüllungsverweigerung; Mitverschulden; Fassadensanierung; Schätzung

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sanierung einer Sichtbetonfassade erfordert Instandsetzungsplanung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • baurecht-architektenrecht.info (Kurzinformation)

    Auftragnehmer muss privatem Auftraggeber Text der VOB/B aushändigen!

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Fachunternehmer muss auf erforderliche Planung hinweisen!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fachfirma muss auf fehlende Planung hinweisen! (IBR 2018, 614)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2019, 146
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 22.02.2018 - VII ZR 46/17

    Abkehr von fiktiver Schadensberechnung im Werkvertragsrecht - Besteller kann nur

    Auszug aus OLG München, 31.07.2018 - 28 U 3161/16
    Darüber hinaus hat die Klägerin ihre Klageanträge in der Berufungsinstanz neu gefasst und begehrt nunmehr insbesondere anstatt des ursprünglich geforderten Schadensersatzes statt der Leistung in Form des kleinen Schadensersatzes aufgrund der geänderten Rechtsprechung des BGH in dessen Urteil vom 22.2.2018, Az.: VII ZR 46/17 Vorschuss zur Mängelbeseitigung zuzüglich der hierauf entfallenden Umsatzsteuer.

    Aufgrund des Urteils des BGH vom 22.2.2018, Az.: VII ZR 46/17 könne die Klägerin die Umsatzsteuer nunmehr bereits im Rahmen der Leistungsklage geltend machen.

    Vielmehr reagiert die Klägerin, ohne dass eine Änderung des Klagegrundes vorliegen würde, lediglich zulässigerweise auf die nach Rechtshängigkeit eingetretene Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung durch das Urteil des BGH vom 22.2.2018, Az.: VII ZR 46/17.

    Der Senat versteht das Urteil des BGH vom 22.2.2018, Az.: VII ZR 46/17 (dort Rn. 53/55) dahingehend, dass es sich hierbei gem. § 264 Nr. 3 ZPO um keine Klageänderung in Form einer Klageerweiterung handelt, welche nur unter den Voraussetzungen des § 533 ZPO zulässig wäre.

    K... angesetzten Kostenpositionen durch Erholung eines neuen Sachverständigengutachtens hätte überprüfen müssen, nachdem die Klägerin ihre Klage in der Berufungsinstanz in Reaktion auf das Urteil des BGH vom 22.2.2018, Az.: VII ZR 46/17 nunmehr auf eine Kostenvorschussklage umgestellt hat.

    Bis zur Entscheidung des BGH vom 22.2.2018, Az.: VII ZR 46/17 entsprach es der gefestigten Rechtsprechung, dem Besteller, der das Werk behielt und den Mangel nicht beseitigen ließ, alternativ den Schaden nach dem konkreten Mindererlös der Sache bemessen zu lassen oder einen Zahlungsanspruch in Höhe der fiktiven Mängelbeseitigungskosten zuzubilligen.

    Der Schriftsatz der Klägerin vom 23.5.2018 enthält in Erwiderung auf das Vorbringen der Beklagten rechtliche Ausführungen zur Auswirkung des Urteils des BGH vom 22.2.2018, Az.: VII ZR 46/17 auf die Geltendmachung von Verzugs- bzw. Prozesszinsen sowie Umsatzsteuer und zur Frage der wirksamen Einbeziehung der VOB/B in den Vertrag sowie zur Problematik eines Abrechnungsverhältnisses und der Bestimmtheit der zuletzt gestellten Feststellungsanträge ohne neuen Tatsachenvortrag.

  • BGH, 19.01.2017 - VII ZR 301/13

    Werkvertrag: Geltendmachung von Mängelrechten ohne Abnahme

    Auszug aus OLG München, 31.07.2018 - 28 U 3161/16
    a) Die Beklagte stützt sich für ihre Auffassung auf das Urteil des BGH vom 19.1.2017, Az.: VII ZR 301/13.

    In diesem Fall findet somit eine Abrechnung der beiderseitigen Ansprüche statt (BGH, Urteil vom 19.1.2017, Az.: VII ZR 301/13 Rn. 44).

  • BGH, 08.01.2014 - XII ZR 12/13

    Beendeter Gewerberaummietvertrag: Kurze Verjährungsfrist für Ansprüche auf

    Auszug aus OLG München, 31.07.2018 - 28 U 3161/16
    Eine wirksame Klageerhebung hemmt die Verjährung auch dann, wenn zum Zeitpunkt der Klageerhebung - von der Sachbefugnis abgesehen - noch nicht alle Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, etwa eine für einen Schadensersatzanspruch erforderliche Fristsetzung noch fehlt (BGH, Urteil vom 8.1.2014, Az.: XII ZR 12/13 m.w.N., s. auch BGH, Urteil vom 3.5.1999, Az.: II ZR 119/98, BGH, Urteil vom 3.7.1980, Az.: IV a ZR 38/80, OLG München, Urteil vom 11.8.2009, Az.: 9 U 1776/09).
  • BGH, 07.03.2013 - VII ZR 162/12

    Unwirksame Vorauszahlungsvereinbarungen bei einem Vertrag über Lieferung und

    Auszug aus OLG München, 31.07.2018 - 28 U 3161/16
    Die Erfüllungsverweigerung muss das letzte Wort des Schuldners zu seiner Leistungsbereitschaft sein (BGH, Urteil vom 7.3.2013, Az. VII ZR 162/12).
  • OLG München, 11.08.2009 - 9 U 1776/09

    Klage der Wohnungseigentümergemeinschaft wegen Baumängeln: Fehlender

    Auszug aus OLG München, 31.07.2018 - 28 U 3161/16
    Eine wirksame Klageerhebung hemmt die Verjährung auch dann, wenn zum Zeitpunkt der Klageerhebung - von der Sachbefugnis abgesehen - noch nicht alle Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, etwa eine für einen Schadensersatzanspruch erforderliche Fristsetzung noch fehlt (BGH, Urteil vom 8.1.2014, Az.: XII ZR 12/13 m.w.N., s. auch BGH, Urteil vom 3.5.1999, Az.: II ZR 119/98, BGH, Urteil vom 3.7.1980, Az.: IV a ZR 38/80, OLG München, Urteil vom 11.8.2009, Az.: 9 U 1776/09).
  • KG, 10.03.1993 - 24 W 5506/92

    Haftung des Verwalters für Zahlungen für erkennbar mangelhafte Werkleistungen

    Auszug aus OLG München, 31.07.2018 - 28 U 3161/16
    Nach der überwiegenden Meinung in der Rechtsprechung muss der Verwalter, wenn ein Auftrag zur Sanierung von Mängeln erteilt wurde, diese Arbeiten betreuen und zur Abwendung von Nachteilen für die Gemeinschaft ggf. Mängelrügen erheben, andernfalls er sich gegenüber den Eigentümern schadensersatzpflichtig macht (OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.2.2009, Az.: 20 W 356/07, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.3.1997, Az.: 3 Wx 186/95, KG Berlin, Beschluss vom 10.3.1993, Az.: 24 W 5506/92).
  • OLG Frankfurt, 10.02.2009 - 20 W 356/07

    Haftung des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft für

    Auszug aus OLG München, 31.07.2018 - 28 U 3161/16
    Nach der überwiegenden Meinung in der Rechtsprechung muss der Verwalter, wenn ein Auftrag zur Sanierung von Mängeln erteilt wurde, diese Arbeiten betreuen und zur Abwendung von Nachteilen für die Gemeinschaft ggf. Mängelrügen erheben, andernfalls er sich gegenüber den Eigentümern schadensersatzpflichtig macht (OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.2.2009, Az.: 20 W 356/07, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.3.1997, Az.: 3 Wx 186/95, KG Berlin, Beschluss vom 10.3.1993, Az.: 24 W 5506/92).
  • BGH, 09.10.2008 - VII ZR 80/07

    Voraussetzungen des Ersatzes von Fremdnachbesserungskosten; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OLG München, 31.07.2018 - 28 U 3161/16
    Eine endgültige Erfüllungsverweigerung ist regelmäßig anzunehmen, wenn der Auftragnehmer die Mängelbeseitigung mit der Auffassung, Mängel lägen nicht vor, beharrlich sogar dann verweigert, wenn die Mängel durch ein Gutachten im selbständigen Beweisverfahren bestätigt sind und auch im Gerichtsverfahren die Mängelbeseitigungspflicht aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen bestritten wird (BGH, Urteil vom 9.10.2008, Az.: VII ZR 80/07).
  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 236/05

    Prozessuale Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG München, 31.07.2018 - 28 U 3161/16
    Soweit sich die Beklagte für ihre Auffassung, dass die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen anstelle von Nacherfüllungsansprüchen ausdrücklich beschlossen werden müsse, auf das Urteil des BGH vom 12.4.2007, Az.: VII ZR 236/05 bezieht, ist dieses vorliegend nicht einschlägig, da es in dem darin entschiedenen Fall um einen Fall gewillkürter Prozessstandschaft einer Wohnungseigentümergesellschaft ging, welche einen vorangegangenen Beschluss über das "An sich ziehen" von Rechten der Erwerber wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums erfordert.
  • OLG Düsseldorf, 10.03.1997 - 3 Wx 186/95

    Haftet Wohnungsverwalter, wenn er Werklohn trotz mangelhafter Leistung zahlt?

    Auszug aus OLG München, 31.07.2018 - 28 U 3161/16
    Nach der überwiegenden Meinung in der Rechtsprechung muss der Verwalter, wenn ein Auftrag zur Sanierung von Mängeln erteilt wurde, diese Arbeiten betreuen und zur Abwendung von Nachteilen für die Gemeinschaft ggf. Mängelrügen erheben, andernfalls er sich gegenüber den Eigentümern schadensersatzpflichtig macht (OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.2.2009, Az.: 20 W 356/07, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.3.1997, Az.: 3 Wx 186/95, KG Berlin, Beschluss vom 10.3.1993, Az.: 24 W 5506/92).
  • BGH, 03.05.1999 - II ZR 119/98

    Unterbrechung der Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen

  • BGH, 03.07.1980 - IVa ZR 38/80

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung in gewillkürter

  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter

  • OLG Frankfurt, 13.03.2019 - 12 U 37/18

    Auskunftsanspruch zur Konkretisierung der Höhe des Ausgleichsanspruchs nach § 89b

    Hierbei handelt es sich nicht um eine nach § 533 ZPO zu behandelnde Klageänderung oder um neues Angriffsvorbringen, welches nach § 531 Abs. 2 ZPO zu beurteilen wäre, sondern um eine auch in der Berufung noch zulässige bloße Ergänzung der tatsächlichen Anführungen gemäß § 264 Nr. 1 ZPO (vgl. auch OLG München, Urteil vom 31. Juli 2018 - 28 U 3161/16,, juris Rn. 248).
  • OLG Saarbrücken, 30.07.2020 - 4 U 11/14

    Fertighaushersteller muss zum Schallschutzniveau beraten!

    Der Besteller kann die Kosten aber auch laienhaft schätzen (vgl. BGH, BeckRS 2010, 26186; OLG Düsseldorf, NZBau 2017, 280 , juris Rdn. 62; OLG Hamburg, NJW-RR 2019, 336 , juris Rdn. 104; OLG München, BeckRS 2018, 23495, juris Rdn. 284; MünchKomm( BGB )-Busche, aaO., § 637 BGB , Rdn. 21).
  • OLG Schleswig, 08.07.2022 - 1 U 97/21

    Mithaftung eines Bauherrn für mangelhafte Leistungen eines Vorunternehmers

    Zum Teil wird in einem solchen Fall eine Mithaftung des Bauherrn nur in geringem Umfang angenommen (OLG München, Urteil vom 31.07.2018, 28 U 3161/16, Rn. 443, 450).
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