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   OLG München, 31.08.2016 - 3 U 4850/15   

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https://dejure.org/2016,26736
OLG München, 31.08.2016 - 3 U 4850/15 (https://dejure.org/2016,26736)
OLG München, Entscheidung vom 31.08.2016 - 3 U 4850/15 (https://dejure.org/2016,26736)
OLG München, Entscheidung vom 31. August 2016 - 3 U 4850/15 (https://dejure.org/2016,26736)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 280 Abs. 1, 433 Abs. 1, 437 Nr. 3, 444, 652 Abs. 1
    Offenbarungspflichten von Verkäufer und Makler beim Grundstückskauf bzgl. des nicht erkennbaren Ausmaßes erkennbarer Feuchtigkeitsschäden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche des Erwerbers eines Hausgrundstücks wegen unterbliebener Offenbarung von Feuchtigkeitsschäden; Ansprüche des Erwerbers auf Rückzahlung des Maklerlohns

  • rewis.io

    Arglistiges Verschweigen des Ausmaßes von Feuchtigkeitsschäden beim Grundstückskauf

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche des Erwerbers eines Hausgrundstücks wegen unterbliebener Offenbarung von Feuchtigkeitsschäden; Ansprüche des Erwerbers auf Rückzahlung des Maklerlohns

  • rechtsportal.de

    Ansprüche des Erwerbers eines Hausgrundstücks wegen unterbliebener Offenbarung von Feuchtigkeitsschäden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Makler kann (muss) nur über ihm bekannte Umstände aufklären!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ansprüche des Erwerbers eines Hausgrundstücks wegen unterbliebener Offenbarung von Feuchtigkeitsschäden

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wasserschaden: Keine Courtage wegen unterlassener Aufklärung? (IMR 2016, 431)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 24.05.1991 - 22 U 13/91
    Auszug aus OLG München, 31.08.2016 - 3 U 4850/15
    Sie verweisen zuletzt auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf (NJW-RR 1991, 1402f) und eine Entscheidung des BGH (NJW 2012, 2793).

    Soweit die Drittwiderbeklagten auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf (NJW-RR 1991, 1402f) verweisen, wonach der Verkäufer eines Gebrauchtwagens den Käufer vor Abschluss des Kaufvertrages nicht darauf hinweisen muss, dass ein Sachverständiger für das zu verkaufende Fahrzeug einen wirtschaftlichen Totalschaden festgestellt hat, stellt der Senat fest, dass tragendes Argument für diese Entscheidung der Umstand war, dass die Beurteilung eines Schadensbildes an einem Kraftfahrzeug nach einem Verkehrsunfall als wirtschaftlicher Totalschaden eine reine Bewertung und für sich genommen keine Eigenschaft des Kaufobjekts darstellt.

  • BGH, 15.06.2012 - V ZR 198/11

    Mängelhaftung des Grundstücksverkäufers: Anspruchsausschließende Käuferkenntnis

    Auszug aus OLG München, 31.08.2016 - 3 U 4850/15
    Sie verweisen zuletzt auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf (NJW-RR 1991, 1402f) und eine Entscheidung des BGH (NJW 2012, 2793).

    Soweit die Drittwiderbeklagten unter Bezug auf eine BGH-Entscheidung (NJW 2012, 2793) darauf verweisen, dass für den Verkäufer eines Hauses keine Offenbarungspflicht für solche Mängel besteht, die einer Besichtigung zugänglich und ohne weiteres erkennbar sind, stellt der Senat fest, dass dieser Grundsatz tatsächlich gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darstellt (z. B. BGHZ 132, 30, 34).

  • BGH, 02.02.1996 - V ZR 239/94

    Wissenszurechnung bei arbeitsteiliger Organisationsform

    Auszug aus OLG München, 31.08.2016 - 3 U 4850/15
    Soweit die Drittwiderbeklagten unter Bezug auf eine BGH-Entscheidung (NJW 2012, 2793) darauf verweisen, dass für den Verkäufer eines Hauses keine Offenbarungspflicht für solche Mängel besteht, die einer Besichtigung zugänglich und ohne weiteres erkennbar sind, stellt der Senat fest, dass dieser Grundsatz tatsächlich gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darstellt (z. B. BGHZ 132, 30, 34).
  • OLG Saarbrücken, 06.02.2013 - 1 U 132/12

    Hauskauf: Vertrauen des Verkäufers auf eine Fehlerfreiheit bei Unkenntnis der

    Auszug aus OLG München, 31.08.2016 - 3 U 4850/15
    Ein Verkäufer, der einen Feuchtigkeitsschaden nicht sach- und fachgerecht beseitigen lässt, muss dies offenbaren, wenn zweifelhaft erscheint, ob der Käufer deshalb mit weiteren Feuchtigkeitsschäden rechnen muss (vgl. OLG Saarbrücken, MDR 2013, 577-579).
  • BGH, 12.11.2010 - V ZR 181/09

    Grundstückskaufvertrag mit Haftungsausschluss: Darlegungs- und Beweislast für den

    Auszug aus OLG München, 31.08.2016 - 3 U 4850/15
    Entsprechend erlässt der Senat im Hinblick auf diesen Anspruch ein Grundurteil und verweist den Rechtsstreit insoweit zur Klärung der Betragsfragen an das Landgericht Traunstein zurück (entsprechend verfuhr der BGH in der von den Drittwiderbeklagten angeführten Entscheidung BGH vom 12.11.2010; V ZR 181, 09 = BGHZ 188, 43-50).
  • BGH, 07.02.2003 - V ZR 25/02

    Aufklärungspflicht des Verkäufers eines Hauses bei Hausschwammverdacht

    Auszug aus OLG München, 31.08.2016 - 3 U 4850/15
    Aus der BGH-Rechtsprechung ist auch ersichtlich, dass hinsichtlich solcher Umständen keine Offenbarungspflicht besteht, die dem Käufer bekannt sind (vgl. insoweit BGH, NJW-RR 2003 772f.) Im vorliegenden Fall wurde den Beklagten zwar beim Notartermin von dem Wassereintritt berichtet, nicht aber davon, dass für erforderlich erachtete Sanierungsmaßnahmen an Bodenbelag und Wänden nicht durchgeführt wurden.
  • LG Regensburg, 08.12.2020 - 42 O 2327/17

    Arglistiges Verschweigen von Schimmel und Durchfeuchtungen beim Verkauf eines

    Das Gericht gelangt daher zum rechtlichen Bewertung, dass auf die Vorbelastungen in Bezug auf Schimmel und Durchfeuchtungen nicht angemessen hingewiesen wurde mit der Folge, dass hierin ein arglistiges Verschweigen gesehen werden kann (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 2013, 1523 und OLG München, Urteil vom 31.08.2016, Az.: 3 U 4850/15, juris).
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