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   OLG München, 31.08.2016 - 34 Wx 209/16 Kost   

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https://dejure.org/2016,37283
OLG München, 31.08.2016 - 34 Wx 209/16 Kost (https://dejure.org/2016,37283)
OLG München, Entscheidung vom 31.08.2016 - 34 Wx 209/16 Kost (https://dejure.org/2016,37283)
OLG München, Entscheidung vom 31. August 2016 - 34 Wx 209/16 Kost (https://dejure.org/2016,37283)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 31.10.1974 - BReg. 3 Z 78/74
    Auszug aus OLG München, 31.08.2016 - 34 Wx 209/16
    Um dem Vereinfachungszweck der Regelung aber Rechnung zu tragen, ist der Wert der Sache - also der Verkehrswert - nur dann festzustellen, wenn Anhaltspunkte vorhanden sind, dass der Kaufpreis nicht annähernd so hoch ist wie der sich aus § 47 Satz 1 GNotKG ergebende Wert (Senat vom 1.9.2014, 34 Wx 358/14 Kost = MittBayNot 2015, 431; BayObLGZ 1974, 422/425; BayObLG JurBüro 1989, 824/825).

    Im Wesentlichen können die unter Geltung der Kostenordnung entwickelten Grundsätze beibehalten werden (dazu BGH JurBüro 2006, 209 mit Anm. Schmidt; BayObLGZ 1974, 422/424; BayObLG JurBüro 1989, 824/825; auch Senat vom 1.9.2014).

  • BayObLG, 19.04.2002 - 3Z BR 389/01

    Bewertung von Bauerwartungsland

    Auszug aus OLG München, 31.08.2016 - 34 Wx 209/16
    Ist die Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen, werden in Rechtsprechung (BayObLG MittBayNot 2002, 207) und Literatur (Korintenberg/Tiedtke a. a. O.; Fackelmann/Heinemann GNotKG § 46 Rn. 75) Werte von 50% der Baulandpreise vertreten.
  • OLG München, 01.09.2014 - 34 Wx 358/14

    Grundbuchverfahren: Geschäftswert für die Eintragung einer Eigentumsumschreibung

    Auszug aus OLG München, 31.08.2016 - 34 Wx 209/16
    Um dem Vereinfachungszweck der Regelung aber Rechnung zu tragen, ist der Wert der Sache - also der Verkehrswert - nur dann festzustellen, wenn Anhaltspunkte vorhanden sind, dass der Kaufpreis nicht annähernd so hoch ist wie der sich aus § 47 Satz 1 GNotKG ergebende Wert (Senat vom 1.9.2014, 34 Wx 358/14 Kost = MittBayNot 2015, 431; BayObLGZ 1974, 422/425; BayObLG JurBüro 1989, 824/825).
  • BGH, 24.11.2005 - V ZB 103/05

    Geschäftswert bei Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages; Wertmindernde

    Auszug aus OLG München, 31.08.2016 - 34 Wx 209/16
    Im Wesentlichen können die unter Geltung der Kostenordnung entwickelten Grundsätze beibehalten werden (dazu BGH JurBüro 2006, 209 mit Anm. Schmidt; BayObLGZ 1974, 422/424; BayObLG JurBüro 1989, 824/825; auch Senat vom 1.9.2014).
  • OLG München, 07.09.2016 - 34 Wx 64/16

    Bestimmung des Verkehrswertes von Waldgrundstücken

    Bei der Bewertung ist jedenfalls das bereits damals weit fortgeschrittene Planungsstadium zu berücksichtigen, aufgrund dessen eine Realisierung der gegenwärtigen Bebauungsabsichten sicher erscheinen durfte; dieser Umstand rechtfertigt es sogar bei Bauerwartungsland, den vertretenen Wertansatz von nur 50% der Baulandpreise (vgl. BayObLG MittBayNot 2002, 207; Korintenberg/Tiedtke GNotKG 19. Aufl. § 46 Rn. 47; Fackelmann/Heinemann GNotKG § 46 Rn. 75) zu überschreiten (vgl. Senat vom 31.8.2016, 34 Wx 209/16 Kost, nicht veröffentlicht; Simon/Kleiber Schätzung und Ermittlung von Grundstückswerten 7. Aufl. Rn. 2.20).
  • OLG München, 08.09.2016 - 34 Wx 64/16

    Erschließungsbeitragspflicht: Verkehrswert, nicht Kaufpreis ist maßgeblich!

    Bei der Bewertung ist jedenfalls das bereits damals weit fortgeschrittene Planungsstadium zu berücksichtigen, aufgrund dessen eine Realisierung der gegenwärtigen Bebauungsabsichten sicher erscheinen durfte; dieser Umstand rechtfertigt es sogar bei Bauerwartungsland, den vertretenen Wertansatz von nur 50% der Baulandpreise (vgl. BayObLG MittBayNot 2002, 207; Korintenberg/Tiedtke GNotKG 19. Aufl. § 46 Rn. 47; Fackelmann/Heinemann GNotKG § 46 Rn. 75) zu überschreiten (vgl. Senat vom 31.8.2016, 34 Wx 209/16 Kost, nicht veröffentlicht; Simon/Kleiber Schätzung und Ermittlung von Grundstückswerten 7. Aufl. Rn. 2.20).
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