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   OLG München, 31.10.2019 - 31 Wx 398/17   

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https://dejure.org/2019,36944
OLG München, 31.10.2019 - 31 Wx 398/17 (https://dejure.org/2019,36944)
OLG München, Entscheidung vom 31.10.2019 - 31 Wx 398/17 (https://dejure.org/2019,36944)
OLG München, Entscheidung vom 31. Oktober 2019 - 31 Wx 398/17 (https://dejure.org/2019,36944)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 390
  • FGPrax 2019, 279
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten -

    Auszug aus OLG München, 31.10.2019 - 31 Wx 398/17
    Für diesen Beweis genügt grundsätzlich, da eine absolute Gewissheit nicht zu erreichen und jede Möglichkeit des Gegenteils nicht auszuschließen ist, ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit (BGH NJW 1993, 935), der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH NJW 2014, 71; Thomas/Putzo/Reichold ZPO 39. Auflage § 286 Rn. 2).
  • OLG Hamburg, 25.01.2019 - 2 W 45/18

    Erbrecht bei Vorlage einer Kopie des Originaltestaments

    Auszug aus OLG München, 31.10.2019 - 31 Wx 398/17
    Ist diese Urkunde jedoch nicht auffindbar, können die formgerechte Errichtung und Inhalt mit allen zulässigen Beweismitteln bewiesen werden, wobei an den Nachweis strenge Anforderungen zu stellen sind (BayObLG FamRZ 1990, 1162; OLG München NJW-RR 2009, 305; OLG Köln FamRZ 2017, 1164; OLG Hamburg BeckRS 2019, 1406; Krätzschel in: Firsching/Graf, Nachlassrecht, 11. Auflage § 8 Rn. 29).
  • OLG Köln, 02.12.2016 - 2 Wx 550/16

    Gültigkeit eines nicht mehr auffindbaren Testaments

    Auszug aus OLG München, 31.10.2019 - 31 Wx 398/17
    Ist diese Urkunde jedoch nicht auffindbar, können die formgerechte Errichtung und Inhalt mit allen zulässigen Beweismitteln bewiesen werden, wobei an den Nachweis strenge Anforderungen zu stellen sind (BayObLG FamRZ 1990, 1162; OLG München NJW-RR 2009, 305; OLG Köln FamRZ 2017, 1164; OLG Hamburg BeckRS 2019, 1406; Krätzschel in: Firsching/Graf, Nachlassrecht, 11. Auflage § 8 Rn. 29).
  • BayObLG, 15.05.1990 - BReg. 1a Z 15/90

    Freiwillige Gerichtsbarkeit; Gericht; Zeuge; Schriftliche Bekundung; Persönliche

    Auszug aus OLG München, 31.10.2019 - 31 Wx 398/17
    Ist diese Urkunde jedoch nicht auffindbar, können die formgerechte Errichtung und Inhalt mit allen zulässigen Beweismitteln bewiesen werden, wobei an den Nachweis strenge Anforderungen zu stellen sind (BayObLG FamRZ 1990, 1162; OLG München NJW-RR 2009, 305; OLG Köln FamRZ 2017, 1164; OLG Hamburg BeckRS 2019, 1406; Krätzschel in: Firsching/Graf, Nachlassrecht, 11. Auflage § 8 Rn. 29).
  • OLG München, 16.04.2008 - 31 Wx 94/07

    Erbscheinsverfahren: Nachweis von Existenz und Inhalt eines nicht auffindbaren

    Auszug aus OLG München, 31.10.2019 - 31 Wx 398/17
    Ist diese Urkunde jedoch nicht auffindbar, können die formgerechte Errichtung und Inhalt mit allen zulässigen Beweismitteln bewiesen werden, wobei an den Nachweis strenge Anforderungen zu stellen sind (BayObLG FamRZ 1990, 1162; OLG München NJW-RR 2009, 305; OLG Köln FamRZ 2017, 1164; OLG Hamburg BeckRS 2019, 1406; Krätzschel in: Firsching/Graf, Nachlassrecht, 11. Auflage § 8 Rn. 29).
  • BGH, 16.04.2013 - VI ZR 44/12

    Arzthaftungsprozess wegen Querschnittlähmung nach Bandscheibenoperation: Grenzen

    Auszug aus OLG München, 31.10.2019 - 31 Wx 398/17
    Für diesen Beweis genügt grundsätzlich, da eine absolute Gewissheit nicht zu erreichen und jede Möglichkeit des Gegenteils nicht auszuschließen ist, ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit (BGH NJW 1993, 935), der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH NJW 2014, 71; Thomas/Putzo/Reichold ZPO 39. Auflage § 286 Rn. 2).
  • OLG Frankfurt, 16.02.2021 - 21 W 165/20

    Auslegung einer Schlusserbeneinsetzung in gemeinschaftlichem Testament von

    b) Entgegen der Auffassung der Beteiligten zu 3) und 4) lässt sich aber nicht mit der erforderlichen Gewissheit feststellen, dass die letztwillige Verfügung im Nachhinein von der Erblasserin vernichtet und damit widerrufen wurde, wobei etwaige verbleibende Zweifel zulasten der Beteiligten zu 3) und 4) gehen, da sie sich auf den Widerruf des Testaments berufen (vgl. OLG München NJW-RR 2020, 390, zit. nach juris Rn. 16. f.; Palandt/Weidlich, BGB, 2021, § 2255 Rn. 11).
  • OLG Hamm, 08.12.2021 - 10 W 27/20

    Nachweis der wirksamen Errichtung eines Ehegattentestaments und dessen

    Dies geht zu Lasten der Beteiligten zu 2) und 3), denn die Feststellungslast trifft im Erbscheinsverfahren denjenigen, der sich auf die Ungültigkeit des Testaments zur Begründung seines Erbrechts beruft (Palandt-Weidlich, BGB, § 2255 Rn. 11; OLG München, Beschluss vom 31. Oktober 2019 - 31 Wx 398/17 -, juris).
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