Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 01.03.2000 - 8 W 661/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Lebensversicherung; Kündigung; Rückkaufswert; Unwirksamkeit einer Klausel; Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Judicialis
ALB 86 § 11 Abs. 1 S. 1; ; ALB 94 § 12 Abs. 1 S. 1; ; AGBG § 9 Abs. 1, 2 Nr. 1
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Versicherungsrecht - Unwirksamkeit der Vollmachtsklausel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kündigung der Lebensversicherung durch einen Dritten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- archive.org (Leitsatz)
ALB 86 § 11 Abs. 1 S. 1; ALB 94 § 12 Abs. 1 S. 1; AGBG § 9 Abs. 1, 2 Nr. 1
Versicherungsrecht: Die Vollmachtsklausel in § 11 I 1 ALB 86 (= § 12 I 1 ALB 94) ist unwirksam
Verfahrensgang
- LG Regensburg - 6 O 1762/99
- OLG Nürnberg, 01.03.2000 - 8 W 661/00
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 909
- MDR 2000, 833
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- OLG München, 19.11.1998 - 29 U 3536/98
Inhaberklausel des § 12 Abs. 1 S. 1 ALB 94 ist unwirksam
Auszug aus OLG Nürnberg, 01.03.2000 - 8 W 661/00
§ 11 Abs. 1 S. 1 ALB 86 (= § 12 Abs. 1 S. 1 ALB 94) ist mit wesentlichen Grundgedanken des Zivilrechts unvereinbar und deshalb gemäß § 9 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 AGBG unwirksam (im Anschluß an OLG München VersR 99, 1222).c) Auf die abweichende Bestimmung in § 11 ihrer AVB vermag sich die Beklagte nicht mit Erfolg zu berufen, weil diese Klausel gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG unwirksam ist (vgl. OLG München VersR 99, 1222):.
- BGH, 19.09.1983 - II ZR 12/83
Vorausabtretung einer Auseinandersetzungsforderung
Auszug aus OLG Nürnberg, 01.03.2000 - 8 W 661/00
Diese Bestimmung kann aber nicht eingreifen, bei Abtretung einer künftigen Forderung, die bis zum Eintritt des vollen Erwerbs-Tatbestandes noch gar nicht wirksam geworden ist (vgl. hierzu BGH NJW 84, 492; NJW 97, 370). - BGH, 16.10.1984 - X ZR 97/83
Werkvertrag - Ausschluß der Aufrechnung in AGB
Auszug aus OLG Nürnberg, 01.03.2000 - 8 W 661/00
d) Wegen des Verbots der "geltungserhaltenden Reduktion" (BGHZ 90, 73; 91, 384; NJW 85, 319; 86, 1610) ist § 11 AVB, weil die Beklagte unbeschränkt den Inhaber des Versicherungsscheins als verfügungsberechtigt ansehen darf, insgesamt unwirksam.
- BGH, 31.10.1990 - IV ZR 24/90
Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen aus einem Lebensversicherungsvertrag
Auszug aus OLG Nürnberg, 01.03.2000 - 8 W 661/00
Zudem wäre die Beklagte im Streitfall als bösgläubig zu behandeln, weil sie - ebenfalls unstreitig-nie die vorgeschriebene Abtretungsanzeige gemäß § 13 Abs. 4 AVB erhalten hat und deshalb Zweifel an der Berechtigung der Kündigung bereits nach Aktenlage bestanden (vgl. Winter a.a.O./. Sie mußte dann von der absoluten Nichtigkeit der Abtretung ausgehen (BGH VersR 91, 89; 92, 561). - BGH, 19.02.1992 - IV ZR 111/91
Absolute Unwirksamkeit der Abtretung von Versicherungsansprüchen bei fehlender …
Auszug aus OLG Nürnberg, 01.03.2000 - 8 W 661/00
Zudem wäre die Beklagte im Streitfall als bösgläubig zu behandeln, weil sie - ebenfalls unstreitig-nie die vorgeschriebene Abtretungsanzeige gemäß § 13 Abs. 4 AVB erhalten hat und deshalb Zweifel an der Berechtigung der Kündigung bereits nach Aktenlage bestanden (…vgl. Winter a.a.O./. Sie mußte dann von der absoluten Nichtigkeit der Abtretung ausgehen (BGH VersR 91, 89; 92, 561). - BGH, 24.09.1985 - VI ZR 4/84
Inanspruchnahme des Fahrers nach rechtskräftiger Abweisung der …
Auszug aus OLG Nürnberg, 01.03.2000 - 8 W 661/00
d) Wegen des Verbots der "geltungserhaltenden Reduktion" (BGHZ 90, 73; 91, 384; NJW 85, 319; 86, 1610) ist § 11 AVB, weil die Beklagte unbeschränkt den Inhaber des Versicherungsscheins als verfügungsberechtigt ansehen darf, insgesamt unwirksam. - OLG Hamm, 24.02.1995 - 20 U 319/94
Versicherungsschein als Legitimationspapier - Rückforderungsanspruch des …
Auszug aus OLG Nürnberg, 01.03.2000 - 8 W 661/00
auf den Rechtsschein des Papiers berufen, zumal nach der obergerichtlichen Rechtsprechung der Schutz des § 808 Abs. 1 Satz 1 BGB nur bei Vorsatz entfallen soll (vgl. BGH VersR 99, 701; OLG Hamm NJW-RR 95, 1434; RuS 96, 286). - OLG Karlsruhe, 18.01.1979 - 12 U 143/78
Auszug aus OLG Nürnberg, 01.03.2000 - 8 W 661/00
Der Fall in OLG Karlsruhe (VersR 79, 929) unterscheidet sich von dem vorliegenden gerade in, dem wesentlichen Punkt, daß dort das Versicherungsverhältnis vor Auszahlung des Rückkaufswerts durch eine -wirksame- Kündigung des Versicherungsnehmers bereits in ein Abwicklungsverhältnis umgestaltet war.