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   OLG Nürnberg, 01.12.2015 - 2 U 1372/15   

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https://dejure.org/2015,78160
OLG Nürnberg, 01.12.2015 - 2 U 1372/15 (https://dejure.org/2015,78160)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 01.12.2015 - 2 U 1372/15 (https://dejure.org/2015,78160)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 01. Dezember 2015 - 2 U 1372/15 (https://dejure.org/2015,78160)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pauschalvereinbarung unwirksam: Architekt kann Mindestsätze abrechnen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Mündlicher Vertragsschluss vor schriftlicher Mindestsatzunterschreitung: Bauherr kann sich nicht auf Bindung berufen

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Mindestsatzunterschreitung: Wann ist Nachzahlung dem Bauherrn unzumutbar?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.05.1997 - VII ZR 290/95

    HOAI kann auch für eine Architektenleistungen erbringende GmbH gelten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.12.2015 - 2 U 1372/15
    Ein Ausnahmefall kann ferner beispielsweise bei engen Beziehungen rechtlicher, wirtschaftlicher, sozialer oder persönlicher Art oder sonstigen besonderen Umständen gegeben sein, etwa der mehrfachen Verwendung einer Planung (BGH, Urt. v. 22.05.1997 - VII ZR 290/95, NJW 1997, 2329).
  • BGH, 23.10.2008 - VII ZR 105/07

    Bindung des Architekten an die Schlussrechnung; Unzumutbarkeit einer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.12.2015 - 2 U 1372/15
    Das gilt auch dann, wenn der Architekt die Differenz zwischen dem ihm nach der HOAI preisrechtlich zustehenden und dem vertraglich vereinbarten Honorar nachfordert (BGH, Urt. v. 23.10.2008 - VII ZR 105/07, NJW 2009, 435 m. w. N.).
  • BGH, 27.11.2003 - VII ZR 288/02

    Voraussetzungen der Prüffähigkeit der Rechnung des Architekten oder Ingenieurs;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.12.2015 - 2 U 1372/15
    Der Einwand fehlender Prüffähigkeit ist nämlich dann rechtsmissbräuchlich, wenn er verspätet, nämlich nicht innerhalb einer angemessenen Frist von in der Regel zwei Monaten, erhoben wird (BGH, Urt. v. 27.11.2003 - VII ZR 288/02, NJW-RR 2004, 445).
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