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   OLG Nürnberg, 01.12.2021 - 1 W 3870/21   

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OLG Nürnberg, 01.12.2021 - 1 W 3870/21 (https://dejure.org/2021,51765)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 01.12.2021 - 1 W 3870/21 (https://dejure.org/2021,51765)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 01. Dezember 2021 - 1 W 3870/21 (https://dejure.org/2021,51765)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 1945, § 1955, § 1957 Abs. 1; FamFG § 58 Abs. 1; BayAGGVG Art. 37 Abs. 1 S. 1
    Keine Befugnis des Nachlassgerichtes zur Entscheidung über die Wirksamkeit einer Erbausschlagung außerhalb des Erbscheinverfahrens

  • rewis.io

    Beschwerde, Erblasser, Anfechtung, Wirksamkeit, Rechtspfleger, FamFG, Ausschlagung, Zulassung, Erbschein, Rechtsmittel, Erbvertrag, Feststellung, Pflichtteil, Ehefrau, Annahme der Erbschaft, von Amts wegen, verkehrswesentliche Eigenschaft

  • erbrechtsiegen.de

    Erbscheinverfahren - Wirksamkeit Erbschaftsausschlagung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Das Nachlassgericht ist außerhalb eines Erbscheinverfahrens auch im Rahmen der ihm nach dem bayerischen Landesrecht (Artikel 37 BayAGGVG) obliegenden Erbenermittlungspflicht mangels einer hierfür erforderlichen Rechtsgrundlage nicht befugt, über die Wirksamkeit einer ...

  • rechtsportal.de

    Anfechtung der Annahme einer Erbschaft Keine Entscheidung eines Nachlassgerichts über die Wirksamkeit einer Anfechtung der Annahme außerhalb eines Erbscheinverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nachlassgericht darf über Wirksamkeit von Erbausschlagungen nicht außerhalb des Erbscheinverfahrens ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2022, 44
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 25.06.1985 - BReg. 1 Z 14/85

    Zur Pflicht des Nachlassgerichts, die Erben von Amts wegen zu ermitteln und ihnen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.12.2021 - 1 W 3870/21
    Geht dem Nachlassgericht eine Erklärung über die Ausschlagung einer Erbschaft (§ 1945 BGB) oder - wie hier - eine als Ausschlagung geltende (§ 1957 Abs. 1 BGB) Anfechtung der Annahme (§ 1955 BGB) zu, so hat es zunächst lediglich seine örtliche Zuständigkeit zu prüfen und, falls es zuständig ist, die Erklärung entgegen zu nehmen, auch wenn es sie für verspätet oder unwirksam hält (Palandt/Weidlich, BGB, 80. Aufl., § 1945 Rn. 7; BayObLGZ 1985, 244, 247).

    Nach überzeugender Ansicht besteht auch kein Bedürfnis dafür, ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung einen derartigen feststellenden Beschluss des Gerichts zuzulassen, da er weder die Beteiligten noch andere Gerichte bindet und auch keine Rechtsvermutung wie etwa der Erbschein begründet (OLG München, NJW-RR 2010, 1663; BayObLGZ 1985, 244, 251; BeckOGK/Heinemann, BGB, § 1945 Rn. 112).

    In einer späteren Entscheidung hat das BayObLG im Hinblick auf den lediglich vorbereitenden Charakter der amtlichen Erbenermittlung allerdings ausdrücklich offengelassen, ob an dieser Rechtsprechung festzuhalten ist (BayObLGZ 1985, 244).

    Gegenstand der amtlichen Erbenermittlung ist vor allem die Feststellung von Tatsachen und die Klärung tatsächlicher Verhältnisse (BayObLGZ 1985, 244, 248).

    Die Frage, wer Erbe geworden ist, muss hingegen in einem Erbscheinverfahren geprüft werden (BayObLGZ 1985, 244, 249).

  • OLG München, 25.02.2010 - 31 Wx 20/10

    Erbschaftsausschlagung: Entscheidungsbefugnis des Nachlassgerichts außerhalb

    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.12.2021 - 1 W 3870/21
    Nach überzeugender Ansicht besteht auch kein Bedürfnis dafür, ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung einen derartigen feststellenden Beschluss des Gerichts zuzulassen, da er weder die Beteiligten noch andere Gerichte bindet und auch keine Rechtsvermutung wie etwa der Erbschein begründet (OLG München, NJW-RR 2010, 1663; BayObLGZ 1985, 244, 251; BeckOGK/Heinemann, BGB, § 1945 Rn. 112).

    Eine Entscheidung des Nachlassgerichts über die Wirksamkeit der Ausschlagung oder der Anfechtung der Annahme wird deswegen als unzulässig angesehen (OLG München, NJW-RR 2010, 1663: Burandt/Rojahn/Gierl, FamFG, 3. Aufl., § 342 Rn. 19; Jauernig/Stürner, BGB, 18. Aufl., § 1945 Rn. 2; Keidel/Zimmermann, FamFG, 20. Aufl., § 342 Rn. 11a).

    Hierüber wurde - soweit ersichtlich - bislang in der Rechtsprechung unter Geltung des FamFG noch nicht entschieden (zur Unzulässigkeit auch in diesem Fall tendierend OLG München, NJW-RR 2010, 1663).

    Nach Auffassung des Senats lässt sich jedenfalls unter Geltung des FamFG die Zulässigkeit eines förmlichen Beschlusses über die Wirksamkeit einer Ausschlagung der Erbschaft oder einer Anfechtung deren Annahme auch nicht mit der dem Nachlassgericht nach dem bayerischen Landesrecht obliegenden Erbenermittlungspflicht begründen, selbst wenn man einen solchen Ausspruch aus praktischen Gründen für wünschenswert halten würde (bejahend Kroiß, MittBayNot 2010, 486).

  • BayObLG, 12.01.1989 - BReg. 2 Z 108/88

    Keine Grundbuchberichtigung aufgrund der von Amts wegen vorgenommenen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.12.2021 - 1 W 3870/21
    Die landesrechtliche Erbenermittlung hat in erster Linie vorbereitenden und die spätere Entscheidung sichernden Charakter (BayObLG, MDR 1989, 553).

    Auch nach einer amtlichen Erbenermittlung würde ein lediglich feststellender Beschluss, wenn er zulässig wäre, weder Bindungs- noch Rechtsscheinwirkung entfalten (BayObLG, MDR 1989, 553).

  • BGH, 04.07.2002 - V ZR 75/02

    Voraussetzungen der Zulassung der Revision wegen eines wesentlichen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.12.2021 - 1 W 3870/21
    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn eine klärungsbedürftige Rechtsfrage zu entscheiden ist, deren Auftreten in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten ist und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einheitlicher Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGH, NJW 2002, 2957).
  • BayObLG, 22.03.1968 - BReg. 1b Z 11/68
    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.12.2021 - 1 W 3870/21
    Das BayObLG hielt in seiner früheren Rechtsprechung unter Geltung des FGG das Nachlassgericht jedenfalls im Rahmen der ihm nach dem bayerischen Landesrecht obliegenden amtlichen Erbenermittlungspflicht für befugt, die Unwirksamkeit einer Ausschlagungs- oder Anfechtungserklärung durch förmlichen und anfechtbaren Beschluss auszusprechen (BayObLGZ 1968, 68).
  • AG Weiden/Oberpfalz, 05.10.2021 - VI 2051/14

    Zulässigkeit eines Feststellungsbeschlusses zur Wirksamkeit einer Erbausschlagung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.12.2021 - 1 W 3870/21
    vom 5. Oktober 2021, Az. VI 2051/14, aufgehoben.
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