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   OLG Nürnberg, 02.05.2007 - 1 Ws 972/06   

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https://dejure.org/2007,22543
OLG Nürnberg, 02.05.2007 - 1 Ws 972/06 (https://dejure.org/2007,22543)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 02.05.2007 - 1 Ws 972/06 (https://dejure.org/2007,22543)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 02. Mai 2007 - 1 Ws 972/06 (https://dejure.org/2007,22543)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung der Kosten eines Pflichtverteidigers über die bereits festgesetzten Gebühren hinaus; Anrechnung der aus der Staatskasse erstattete Vergütung nur zu einem Bruchteil bei einem Teilfreispruch; Abzug des fiktiven Honorars vom Gesamthonorar des Verteidigers; ...

  • Judicialis

    RVG § 52 Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz; ; StPO § 464 d

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 52 Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz; StPO § 464 d

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.01.1973 - 3 StR 21/72

    Notwendige Auslagen des Angeklagten bei Teilfreispruch

    Auszug aus OLG Nürnberg, 02.05.2007 - 1 Ws 972/06
    Er soll jedoch von allen Mehrkosten freigestellt werden, die durch die Taten veranlasst sind, welche zum Freispruch geführt haben (sogenannte Differenztheorie; vgl. hierzu: BGH NJW 1973, 665; h.M).
  • OLG Düsseldorf, 27.08.1997 - 3 Ws 625/97
    Auszug aus OLG Nürnberg, 02.05.2007 - 1 Ws 972/06
    Dies entspricht der im vorliegenden Verfahren auch vom Verteidiger des früheren Angeklagten vertretenen Auffassung unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 27.08.1997 (NStZ-RR 1999, 64 = JB 1999, 82).
  • OLG Nürnberg, 11.11.2016 - 1 Ws 475/16

    Umfang der Anrechnung der Pflichtverteidigergebühren auf die im Falle des

    An der Rechtsprechung vom 02.05.2007 (1 Ws 972/06) hält der Senat - in Übereinstimmung mit dem 2. Strafsenat - nicht mehr fest.
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