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   OLG Nürnberg, 02.08.2010 - 2 Ws 172/10   

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https://dejure.org/2010,26035
OLG Nürnberg, 02.08.2010 - 2 Ws 172/10 (https://dejure.org/2010,26035)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 02.08.2010 - 2 Ws 172/10 (https://dejure.org/2010,26035)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 02. August 2010 - 2 Ws 172/10 (https://dejure.org/2010,26035)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 30.04.2009 - 2 BvR 2009/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung der Aussetzung des Restes einer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 02.08.2010 - 2 Ws 172/10
    Den in Freiheit nicht erprobten Gefangenen nach langen Jahren des Vollzugs unvorbereitet in die Freiheit zu entlassenen, begründet für sich genommen einen erheblichen Risikofaktor für einen Rückfall (BVerfG, NJW 2009, 1941 ff.).
  • KG, 06.08.2001 - 5 Ws 741/00
    Auszug aus OLG Nürnberg, 02.08.2010 - 2 Ws 172/10
    Von einer Aufarbeitung der Tat in dem geschilderten Sinn kann nur gesprochen werden, wenn der Täter die Tat als Fehlverhalten verinnerlicht und sich diese in ihrer konkreten Bedeutung und ihren Folgen so bewusst macht, dass eine Wiederholung des Gesetzesverstoßes wenig wahrscheinlich ist (vgl. KG, Beschluss vom 6.8.2001 - 1 AR 1319/00 - 5 Ws 741/00, zitiert nach Juris).
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 02.08.2010 - 2 Ws 172/10
    Somit entsprechen die Gutachten den von der Rechtsprechung, insbesondere auch der Rechtsprechung des BVerfG aufgestellten Anforderungen an Prognosegutachten (vgl. BVerfGE, NJW 2004, 739; vgl. zu den Mindestanforderungen an Prognosegutachten auch Boetticher et alt., NStZ 2006, 537 ff.).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 02.08.2010 - 2 Ws 172/10
    Umgekehrt schließt die Klausel von der Verantwortbarkeit der Vollstreckungsaussetzung "unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit" mit ein, dass ein vertretbares Restrisiko eingegangen wird (BVerfG, NJW 1986, 767 ff.).
  • BVerfG, 21.12.1994 - 2 BvR 1697/93

    Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung der Vollstreckungsdauer bei fünffachem Mord

    Auszug aus OLG Nürnberg, 02.08.2010 - 2 Ws 172/10
    In einer weiteren Stellungnahme mit eigenem Schreiben vom 4.5.2010 wies der Verurteilte auf einen auf seine Beschwerde ergangenen Beschluss des BVerfG (2 BvR 1697/93) hin, in dem klargestellt werde, dass sich eine Strafvollstreckung von 38 Jahren noch im Grenzbereich halte, was in Fällen der Mehrfachtäterschaft als zulässig angesehen werde.
  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02

    Gefährliche Täter

    Auszug aus OLG Nürnberg, 02.08.2010 - 2 Ws 172/10
    Dieses verlangt, dass das Spannungsverhältnis zwischen dem Freiheitsanspruch des Verurteilten und dem Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit vor u.U. zu erwartenden erheblichen Rechtsgutverletzungen zu einem gerechten und vertretbaren Ausgleich gebracht wird (BVerfG, NJW 2007, 1933 ff.).
  • BGH, 28.01.2000 - 2 StE 9/91

    Aussetzung des Strafrestes; Mündliche Anhörung vor Entscheidung über Aussetzung;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 02.08.2010 - 2 Ws 172/10
    Wenn im Einzelfall, wie hier, wegen besonderer Umstände eine Aussetzung der Reststrafe nicht verantwortet werden kann und das Gericht deshalb die Strafaussetzung nicht in Betracht zieht, ist eine Beurteilung der vom Verurteilten ausgehenden Gefahr durch eine Sachverständigenanhörung nicht erforderlich (BGH, NJW 2000, 1663 f.).
  • BGH, 29.09.1967 - AK 29/67
    Auszug aus OLG Nürnberg, 02.08.2010 - 2 Ws 172/10
    Mit Beschluss vom 4.3.2010 hat die auswärtige Strafvollsteckungskammer des Landgerichts R. mit dem Sitz in S. die Vollstreckung des Restes der mit Urteil des Landgerichts N.-F. vom 27.7.1967 (Ks 8/67 7 AK 29/67) in Verbindung mit dem Gesamtstrafenbeschluss des Landgerichts vom 10.11.1987 verhängten lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtfreiheitsstrafe ab 4.5.2010 zur Bewährung ausgesetzt und dem Verurteilten verschiedene Weisungen erteilt.
  • BVerfG, 29.11.2011 - 2 BvR 1758/10

    Lebenslange Freiheitsstrafe (Reststrafaussetzung zur Bewährung; Legalprognose;

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 2. August 2010 - 2 Ws 172/10 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 104 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes.
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