Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 02.10.2017 - 11 UF 1080/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,56317
OLG Nürnberg, 02.10.2017 - 11 UF 1080/15 (https://dejure.org/2017,56317)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 02.10.2017 - 11 UF 1080/15 (https://dejure.org/2017,56317)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 02. Oktober 2017 - 11 UF 1080/15 (https://dejure.org/2017,56317)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,56317) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VersAusglG § 2, § 5 Abs. 2, § 11, § 12, § 13, § 17, § 27, § 45 Abs. 1 S. 2; BetrAVG § 1 Abs. 2 Nr. 1, § 16; FamFG § 26, §§ 70 ff., § 150, § 225 Abs. 1; FamGKG § 50 Abs. 1 S. 1
    Versorgungsausgleich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung der gesetzlichen Verschiebung des Rentenbeginns in der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs; Verzinsung von Anrechten in der betrieblichen Altersversorgung; Höhe der Teilungskosten; Berücksichtigung von ...

  • rewis.io

    Versorgungsausgleich

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechte; Ausschluss des Versorgungsausgleichs; Betriebsrente; Deutsche Rentenversicherung; Ehezeitende; Ehezeit; Ende der Ehezeit; Krankenversicherung; Leistungen; Rente

  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung der gesetzlichen Verschiebung des Rentenbeginns in der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 905
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (39)

  • OLG Nürnberg, 15.12.2016 - 11 UF 1479/14

    Zur Neuberechnung eines extern zu teilenden Anrechtes bei Vorliegen einer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 02.10.2017 - 11 UF 1080/15
    "Weil sich der Versorgungsträger auf den Grundsatz "Was weg ist, ist weg" beruft, werden im vorliegenden Verfahren, wie der Bundesgerichtshof nunmehr klargestellt hat, für jede der Versorgungen zwei Berechnungen erforderlich sein (vgl. hierzu auch Senat, Beschluss vom 15.12.2016, Az. 11 UF 1479/14, veröffentlicht in juris):.

    Einer Abzinsung für den Zeitraum zwischen der Neuberechnung und dem Ehezeitende (wie in den ersten Berechnungen des Versorgungsträgers) bedarf es dann nicht mehr (hierzu im Einzelnen Senat FamRZ 2017, 873, Rn. 55 - juris).

    Die Aufwandsneutralität für den Versorgungsträger ist deshalb durch die Erst- und die Kontrollberechnung stets gewährleistet (Senat, Beschluss vom 15. Dezember 2016 - 11 UF 1479/14, Rn. 60 - juris).

    Der Senat geht davon aus, dass ein neuer Versorgungsträger noch im Beschwerdeverfahren gewählt werden kann (Senat FamRZ 2017, 873 juris Rn. 50 m. w. N. auch zur Gegenansicht).

    Solche Quellen fehlen aber bei nur fiktiven Fondsanteilen (Senat, FamRZ 2017, 873 juris Rn. 63).

  • BGH, 24.08.2016 - XII ZB 84/13

    Versorgungsausgleich: Externe Teilung eines betrieblichen Anrechts bei bereits

    Auszug aus OLG Nürnberg, 02.10.2017 - 11 UF 1080/15
    Die Verschiebung des Rentenbeginns ist aber wegen des Grundsatzes der Kostenneutralität für den Versorgungsträger im Wege einer Kontrollberechnung mit einem rechtskraftnahen Stichtag unter Berücksichtigung rechtskraftnaher Bewertungsparameter zu berücksichtigen (Anschluss an BGH FamRZ 2016, 2000).

    Während beim Wechsel der Ausgleichsform (z. B. durch Ausübung des Kapitalwahlrechts einer privaten Rentenversicherung) oder bei der (Teil-)Auflösung eines Anrechts auf § 2 VersAusglG verwiesen werden kann (Norpoth, FamRZ 2016, 677, 680: Akzessorietätsprinzip), sind bei den auf dem Grundsatz der Kostenneutralität für den Versorgungsträger (FamRZ 2016, 775 Rn. 45; FamRZ 2016, 2000 Rn. 18; Beschluss vom 21.06.2017, Az. XII ZB 465/14, Rn. 8) beruhenden Änderungen die vom Bundesgerichtshof zwischenzeitlich präzisierten Vorgaben zu berücksichtigen, die auch auf das vorliegende Verfahren übertragen werden können.

    In seiner Entscheidung vom 24.08.2016 (FamRZ 2016, 2000 Rn. 30) äußert sich der BGH zur externen Teilung eines auf einer rückstellungsfinanzierten Direktzusage beruhenden betrieblichen Anrechts, aus dem der ausgleichspflichtigen Person seit dem Ende der Ehezeit eine ungekürzte Versorgung gewährt wird, und führt seine Rechtsprechung vom 17.02.2016 (FamRZ 2016, 775) fort.

    Daher beurteilt sich insbesondere die Frage, ob der Ausgleichswert die Wertgrenze für eine einseitig auf Verlangen des Versorgungsträgers durchzuführende externe Teilung (vgl. §§ 14 Abs. 2 Nr. 2, 17 VersAusglG) überschreitet, nach der Bewertung des Anrechts zum Ende der Ehezeit (BGH FamRZ 2016, 2000 Rn. 36).

  • BGH, 17.02.2016 - XII ZB 447/13

    Versorgungsausgleich: Einbeziehung von nach dem Ehezeitende ausgewiesenen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 02.10.2017 - 11 UF 1080/15
    Zu dem fortschreitenden Lebensalter führt der Bundesgerichtshof (dort zu einem kapitalgedeckten Anrecht) aus (FamRZ 2016, 775 Rn. 34), es handele sich nicht um eine auf die Verhältnisse bei Ehezeitende zurückwirkende Veränderung.

    Auch bei einem ohne Ehezeitbezug abnehmenden Barwert muss stets bedacht werden, dass nur die im Zeitpunkt der letzten tatrichterlichen Entscheidung noch dem Versorgungsausgleich unterfallenden Anrechte in diesen einbezogen werden (BGH FamRZ 2016, 775 Rn. 43; FamRZ 2011, 1931 Rn. 13 ff.; FamRZ 2003, 664, 665 - "Was weg ist, ist weg").

    Während beim Wechsel der Ausgleichsform (z. B. durch Ausübung des Kapitalwahlrechts einer privaten Rentenversicherung) oder bei der (Teil-)Auflösung eines Anrechts auf § 2 VersAusglG verwiesen werden kann (Norpoth, FamRZ 2016, 677, 680: Akzessorietätsprinzip), sind bei den auf dem Grundsatz der Kostenneutralität für den Versorgungsträger (FamRZ 2016, 775 Rn. 45; FamRZ 2016, 2000 Rn. 18; Beschluss vom 21.06.2017, Az. XII ZB 465/14, Rn. 8) beruhenden Änderungen die vom Bundesgerichtshof zwischenzeitlich präzisierten Vorgaben zu berücksichtigen, die auch auf das vorliegende Verfahren übertragen werden können.

    In seiner Entscheidung vom 24.08.2016 (FamRZ 2016, 2000 Rn. 30) äußert sich der BGH zur externen Teilung eines auf einer rückstellungsfinanzierten Direktzusage beruhenden betrieblichen Anrechts, aus dem der ausgleichspflichtigen Person seit dem Ende der Ehezeit eine ungekürzte Versorgung gewährt wird, und führt seine Rechtsprechung vom 17.02.2016 (FamRZ 2016, 775) fort.

  • BGH, 23.09.1987 - IVb ZB 115/84

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs auf Grund grober Unbilligkeit - Gleichmäßige

    Auszug aus OLG Nürnberg, 02.10.2017 - 11 UF 1080/15
    Richtig ist daran zunächst, dass sich ein erhebliches wirtschaftliches Ungleichgewicht ergeben kann, wenn Gütertrennung vereinbart wird und nur ein Ehegatte ausgleichspflichtige Anrechte (z. B. in der Rentenversicherung) erwirbt, während der andere durch Kapitalbildung für sein Alter vorsorgt (BGH FamRZ 1988, 47).

    Im Übrigen betraf die vom Antragsteller in den Vordergrund gestellte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23.09.1987 (FamRZ 1988, 47) einen Ehegatten, der bei knapp 18 Jahren Ehezeit über eigene ehezeitliche Anrechte von gerade einmal 850, 90 DM verfügte, während seine Frau ein Millionenvermögen geerbt hatte.

  • BGH, 19.07.2017 - XII ZB 201/17

    Versorgungsausgleich: Fondsanteile als Teilungsgegenstand bei der externen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 02.10.2017 - 11 UF 1080/15
    Setzt sich der Wert eines Anrechts aus mehreren Komponenten zusammen und leitet sich sein Wert teilweise von einem nicht veröffentlichungspflichtigen Index ab, so können die Wertsteigerungen zwischen Ehezeitende und Rechtskraft der Entscheidung nur durch eine rechtskraftnahe Neuberechnung berücksichtigt werden (Anschluss an BGH FamRZ 2017, 1655).

    Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19. Juli 2017, Az. XII ZB 201/17, ist der nachehezeitliche Wertzuwachs eines auszugleichenden fondsgebundenen Anrechts bei der Begründung des neuen Anrechts und der Festsetzung des an den (Ziel-)Versorgungsträger der ausgleichsberechtigten Person zu entrichtenden Zahlbetrags (§ 14 Abs. 4 VersAusglG) zu berücksichtigen.

  • BGH, 07.03.2012 - XII ZB 599/10

    Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwerdebefugnis eines berufsständischen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 02.10.2017 - 11 UF 1080/15
    Der Ehezeitbezug wurde aber verneint bei der Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente unter Inkaufnahme eines Versorgungsabschlags (BGH FamRZ 2012, 769; FamRZ 2012, 851, 852; OLG Koblenz FamRZ 2016, 136 juris Rn. 15).

    Die Veränderung ist vergleichbar mit dem Bezug einer vorgezogenen Altersrente unter Inkaufnahme eines Versorgungsabschlags (BGH FamRZ 2012, 851, 852, vgl. oben).

  • BGH, 11.02.2004 - XII ZR 265/02

    Zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 02.10.2017 - 11 UF 1080/15
    Das liegt im Rahmen der ihnen zukommenden Dispositionsbefugnis, die angesichts deutlich gehobener Versorgungsverhältnisse auch weiter reicht als in vergleichbaren Fällen (BGH FamRZ 2004, 601 Rn. 42).
  • BGH, 07.08.2013 - XII ZB 552/12

    Externe Teilung von Versorgungsanrechten: Verzinsungspflicht des Ausgleichswerts

    Auszug aus OLG Nürnberg, 02.10.2017 - 11 UF 1080/15
    Im Übrigen wäre auch deshalb keine Verzinsung des Ausgleichsbetrags anzuordnen, weil zur Ermittlung dieses Betrags fiktive Fondsanteile angesetzt wurden (BGH FamRZ 2013, 1635).
  • BGH, 21.09.2016 - XII ZB 264/13

    Versorgungsausgleich: Entziehung eines Anrechts durch Ausübung eines

    Auszug aus OLG Nürnberg, 02.10.2017 - 11 UF 1080/15
    ..." (BGH, FamRZ 2017, 26 Rn. 30; FamRZ 2013, 1200 Rn. 21; hierzu auch Wick, Der Versorgungsausgleich, 4. Aufl., Rn. 559).
  • BGH, 21.06.2017 - XII ZB 465/14

    Versorgungsausgleich: Verteilung der Barwertminderung bei Bezug einer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 02.10.2017 - 11 UF 1080/15
    Während beim Wechsel der Ausgleichsform (z. B. durch Ausübung des Kapitalwahlrechts einer privaten Rentenversicherung) oder bei der (Teil-)Auflösung eines Anrechts auf § 2 VersAusglG verwiesen werden kann (Norpoth, FamRZ 2016, 677, 680: Akzessorietätsprinzip), sind bei den auf dem Grundsatz der Kostenneutralität für den Versorgungsträger (FamRZ 2016, 775 Rn. 45; FamRZ 2016, 2000 Rn. 18; Beschluss vom 21.06.2017, Az. XII ZB 465/14, Rn. 8) beruhenden Änderungen die vom Bundesgerichtshof zwischenzeitlich präzisierten Vorgaben zu berücksichtigen, die auch auf das vorliegende Verfahren übertragen werden können.
  • BGH, 11.05.2016 - XII ZB 480/13

    ´(Versorgungsausgleich von Anrechten in der gesetzlichen Rentenversicherung bei

  • BGH, 18.05.2016 - XII ZB 649/14

    Versorgungsausgleich: Einhaltung des Grenzwerts für die externe Teilung bei

  • OLG Brandenburg, 11.12.2014 - 13 UF 205/13

    Versorgungsausgleich: Beurteilung des Verbots der Schlechterstellung des

  • OLG Düsseldorf, 07.05.2015 - 8 UF 23/14

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich eines fondsgebundenen

  • BGH, 17.09.2014 - XII ZB 178/12

    Versorgungsausgleich: Interne Teilung von Anrechten bei einem betrieblichen

  • BGH, 08.10.2014 - XII ZB 318/11

    Ehevertraglicher Ausschluss des Versorgungsausgleichs: Ausübungskontrolle in

  • OLG Stuttgart, 31.10.2014 - 15 UF 113/14

    Versorgungsausgleich: Nichtigkeit einer Teilungsordnung des Versorgungsträgers

  • OLG Koblenz, 05.07.2012 - 11 UF 1132/11
  • OLG Saarbrücken, 30.09.2013 - 6 UF 148/13

    Versorgungsausgleich: Gleichartigkeit der Anrechte aus der allgemeinen

  • BGH, 24.04.2013 - XII ZB 172/08

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs: Grobe Unbilligkeit bei vorzeitiger

  • BGH, 04.04.2012 - XII ZB 310/11

    Versorgungsausgleich im Wege der internen Teilung: Pauschalierung der dem

  • BGH, 19.09.2012 - XII ZB 649/11

    Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich: Rentenanrecht in der irischen

  • OLG Frankfurt, 28.02.2013 - 4 UF 194/11

    Versorgungsausgleich: Ausgleich fondsgebundener privater Rentenversicherung mit

  • BGH, 05.10.2011 - XII ZB 555/10

    Versorgungsausgleich: Einbeziehung privater Lebensversicherungen

  • BGH, 24.05.1989 - IVb ZB 28/88

    Verbot der Schlechterstellung nach Aufhebung und Zurückverweisung

  • OLG Bamberg, 22.03.2000 - 2 UF 48/99

    Zur groben Unbilligkeit im Sinne des § 1587c BGB und zur Anwendung des § 1587b

  • BGH, 12.11.1986 - IVb ZB 67/85

    Herabsetzung des Ausgleichsbetrages im Rahmen des Versorgungsausgleichs aufgrund

  • BGH, 05.02.2003 - XII ZB 53/98

    Berücksichtigung eines Renten-Lebensversicherungsvertrages mit Kapitalwahlrecht

  • BGH, 17.07.2013 - XII ZB 143/12

    Ehevertrag: Vertragsanpassung bei wirksam vereinbarter Herausnahme eines

  • BGH, 19.09.2013 - IX ZR 322/12

    Anwaltsvertrag: Aufklärungspflicht bei Beratung von Eheleuten in

  • OLG Frankfurt, 24.03.2017 - 4 UF 249/15

    Zur externen Teilung einer fondsgebundenen betrieblichen Direktzusage mit

  • BGH, 03.02.2016 - XII ZB 629/13

    Versorgungsausgleichssache: Teilanfechtung einer erstinstanzlichen Entscheidung

  • BGH, 03.02.2016 - XII ZB 313/15

    Versorgungsausgleich: Ermittlung des Ausgleichswerts in der gesetzlichen

  • BGH, 19.06.2013 - XII ZB 633/11

    Versorgungsausgleich: Folgen einer treuwidrigen Einwirkung auf ein ehezeitliches

  • BGH, 14.12.2011 - XII ZB 23/08

    Versorgungsausgleich: Berechnung des Ausgleichsbetrags bei vorzeitigem

  • BGH, 26.01.2011 - XII ZB 504/10

    Interne Teilung nach Versorgungsausgleichsgesetz: Angabe der Fassung oder des

  • BGH, 18.09.1991 - XII ZB 169/90

    Versorgungsausgleich bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand - Bindung der

  • BGH, 14.10.1998 - XII ZB 174/94

    Rechtsfolgen der Beförderung eines Beamten nach dem Ende der Ehezeit

  • OLG Koblenz, 21.08.2015 - 13 UF 867/14
  • OLG Frankfurt, 03.04.2020 - 4 UF 251/19

    Ausnahmsweises Absehen vom Ausgleich eines Versorgungsanrechts

    Das Verschlechterungsverbot gilt dabei zwar nicht bezogen auf jedes einzelne Anrecht, sondern nur hinsichtlich des Gesamtausgleichs (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 2018, 905).
  • BGH, 11.07.2018 - XII ZB 336/16

    Rechtsstreit über die externe Teilung von an ein Investmentvermögen oder an ein

    In diesem Fall kann durch die Einholung einer aktuellen Versorgungsauskunft zeitnah zum voraussichtlichen Eintritt der Rechtskraft ein Kapitalwert ermittelt werden, der die seit dem Ehezeitende erfolgte Wertentwicklung des Anrechts wiederspiegelt (vgl. auch OLG Nürnberg FamRZ 2018, 905, 910 f.).
  • BGH, 11.01.2023 - XII ZB 433/19

    Anfechtung der Entscheidung des Beschwerdegerichts zum Versorgungsausgleich nur

    (2) Es entspricht einer verbreiteten und auch von der Rechtsbeschwerde geteilten Auffassung, dass die Veröffentlichung der neugefassten Heubeck-Richttafeln 2018 G und die damit verbundene Aktualisierung der biometrischen Rechnungsgrundlagen für die Barwertermittlung als "tatsächliche Veränderung" mit Bezug zur Ehezeit im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 2 VersAusglG anzusehen sei, so dass sie der Barwertermittlung grundsätzlich auch in noch laufenden Verfahren mit einem Ehezeitende vor dem 31. Dezember 2018 zugrunde gelegt werden müssten (vgl. MünchKommBGB/Maaß 9. Aufl. VersAusglG § 5 Rn. 41; MünchKommBGB/Recknagel 9. Aufl. VersAusglG § 51 Rn. 73; BeckOGK/Kischkel [Stand: 1. August 2022] VersAusglG § 39 Rn. 109; Borth FamRZ 2018, 1488, 1489; vgl. auch OLG Nürnberg FamRZ 2018, 905, 908).
  • OLG Nürnberg, 18.12.2018 - 11 UF 815/18

    Beschwerdeverfahren im Streit um Ausgleich von zwei Anrechten der privaten

    Der Ausgleich des Anrechts verstößt auch nicht gegen das Verbot der reformatio in peius, weil die Schlechterstellung zu Lasten der Beschwerdeführerin durch eine Besserstellung hinsichtlich des Ausgleichs eines anderen Anrechts kompensiert wird (Senat FamRZ 2018, 905 juris Rn. 77; Wick, Der Versorgungsausgleich, 4. Aufl., Rn. 632; Holzwarth in Johannsen/Henrich, Familienrecht, 6. Aufl., § 228 FamFG Rn. 6).
  • OLG Bamberg, 28.03.2018 - 2 UF 184/17

    Versorgungsausgleichsverfahren - Bezugszeitpunkt bei interner Teilung einer

    Das Oberlandesgericht Nürnberg (Entscheidung vom 02.10.2017, Az: 11 UF 1080/15) bestimmt daher den Ausgleichswert zunächst auf das Ehezeitende bezogen und dann in einer Kontrollberechnung unter Anwendung des jeweils aktuellen Rechnungszinses auf einen entscheidungsnahen Bewertungsstichtag und zwar sowohl bei intern als auch bei extern zu teilenden Anrechten der betrieblichen Altersversorgung.
  • OLG Nürnberg, 05.01.2021 - 11 UF 1171/20

    Versorgungsausgleich - vollstreckungsrechtliche Anforderungen an den externen

    Die genannten offenkundigen Quellen fehlen in der Regel bei nur fiktiven Fondsanteilen (Senat FamRZ 2018, 905 juris Rn. 83; FamRZ 2017, 873 juris Rn. 63) wie demjenigen der ... Die von der ... aufgezeigte Möglichkeit, wonach das Gericht und auch das Vollstreckungsorgan über ein Kennwort den Wert ermitteln kann, erfüllt die allgemeinen Voraussetzungen an die Offenkundigkeit im Sinne einer Allgemeinkundigkeit zwar nicht.
  • OLG München, 14.08.2018 - 16 UF 627/18

    Interne Teilung: Wertentwicklung nach Ehezeitende

    Nach der Rechtsprechung des BGH, der die instanzgerichtliche Rechtsprechung gefolgt ist, ist allerdings auch im Fall der internen Teilung der Ausgleichsberechtigte an der Wertentwicklung des Anrechts zwischen Ehezeitende und Rechtskraft zu beteiligen (BGH FamRZ 2015, 1869; OLG Frankfurt a. Main FamRZ 2018, 96; OLG Frankfurt a. Main Beschluss vom 30.11.2016, Az. 6 UF 115/16 Juris; OLG Nürnberg FamRZ 2016, 819; mit Modifikationen, die den Besonderheiten des Sachverhalts geschuldet waren auch OLG Nürnberg FamRZ 2018, 905).
  • OLG München, 08.12.2020 - 12 UF 1284/20

    Rentenversicherung, Versorgungsausgleich, Fonds, Beschwerde, Anrecht, Scheidung,

    Das Oberlandesgericht Nürnberg hat in einer vergleichbaren Fallkonstellation entschieden, dass der Kurswert der zu teilenden Fondsanteile zu einem entscheidungsnahen Zeitpunkt beim Versorgungsträger anzufragen und der sich daraus ergebende Kapitalwert zum Ausgleich zu bringen ist (OLG Nürnberg FamRZ 2018, 905, Rn. 74 ff.; ebenso OLG Bamberg, Beschluss v. 03.05.2018, 3 UF 28/18, juris Rz. 13 f.).
  • OLG Dresden, 23.01.2023 - 21 UF 687/22

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich einer fondsbasierten sog.

    Wenn es nicht möglich ist, den Ausgleichswert für den Zeitpunkt der Rechtskraft der Entscheidung auf der Grundlage von Fondsanteilen anzugeben, kann durch die Einholung einer aktuellen Versorgungsauskunft zeitnah zum voraussichtlichen Eintritt der Rechtskraft ein Kapitalwert ermittelt werden, der die seit dem Ehezeitende erfolgte Wertentwicklung des Anrechts widerspiegelt (vgl. BGH, FamRZ 2018, 1745, 1748; OLG Nürnberg, FamRZ 2018, 905, 910).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht