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   OLG Nürnberg, 03.05.2021 - AuslA R 23/21   

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https://dejure.org/2021,16303
OLG Nürnberg, 03.05.2021 - AuslA R 23/21 (https://dejure.org/2021,16303)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 03.05.2021 - AuslA R 23/21 (https://dejure.org/2021,16303)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 03. Mai 2021 - AuslA R 23/21 (https://dejure.org/2021,16303)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    IRG § 29 Abs. 1, § 35
    Kein Rechtsschutzbedürfnis für Antrag der Generalstaatsanwaltschaft auf Feststellung der Unzulässigkeit der Auslieferung

  • rewis.io

    Generalstaatsanwaltschaft, Feststellung, Auslieferung, Zustimmung, Strafe, Auslieferungsbewilligung, Straftat, Vollstreckung, Erweiterung, Auslieferungsverfahren, Einwilligung, Nichtbewilligung, Strafverfolgung, Auflage, nicht ausreichend, Frankfurt Main, gerichtliche ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 29 Abs. 1 ; IRG § 35
    Zulässigkeit eines Antrags der Generalstaatsanwaltschaft auf Feststellung der Unzulässigkeit der Auslieferung

  • rechtsportal.de

    IRG § 29 Abs. 1 ; IRG § 35
    Die Nichtbewilligung der Erweiterung einer Auslieferungsbewilligung nach §

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 260
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 09.04.2021 - 1 AR 285/20

    Vorabentscheidungsvorlage an den Europäischen Gerichtshof in einer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.05.2021 - AuslA R 23/21
    Danach richtet sich der Antrag der Generalstaatsanwaltschaft darauf, "ob" die Auslieferung zulässig ist, und nicht darauf, "dass" diese zulässig ist (OLG München, Beschluss vom 09.04.2021, 1 AR 285/20, zitiert nach juris Rn. 5).
  • EuGH, 25.07.2018 - C-216/18

    Eine Justizbehörde, die zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.05.2021 - AuslA R 23/21
    Nachdem es sich um eine reine, den Verfolgten ausreichend schützenden Negativentscheidung handelt, wird die Versagung des Rechtsschutzbedürfnisses auch nicht durch das (ansonsten) nötige Erfordernis justizieller Kontrolle (vgl. EuGH, Urteil vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality [Mängel des Justizsystems], C-216/18 PPU, ECLI:EU:C:2018:586) in Frage gestellt.
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