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   OLG Nürnberg, 04.02.2020 - 5 U 4765/19   

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https://dejure.org/2020,10883
OLG Nürnberg, 04.02.2020 - 5 U 4765/19 (https://dejure.org/2020,10883)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 04.02.2020 - 5 U 4765/19 (https://dejure.org/2020,10883)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 04. Februar 2020 - 5 U 4765/19 (https://dejure.org/2020,10883)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 522 Abs. 2; BGB § 31, § 831; StGB § 263; VO (EG) Nr. 715/2007 Art. 3 Nr. 10; GG Art. 44
    Dieselskandal: Keine Herstellerhaftung wegen Thermofenster und Abschalteinrichtung

  • rewis.io

    Dieselskandal: Keine Herstellerhaftung wegen Thermofenster und Abschalteinrichtung

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG München, 29.08.2019 - 8 U 1449/19

    Versuch der Ausweitung des Dieselskandals auf andere Hersteller - hier: BMW

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.02.2020 - 5 U 4765/19
    Für das Vorliegen einer etwaigen Schädigungsvorsatzes muss auf den Zeitpunkt des Inverkehrbringens des konkreten Fahrzeugs durch die Beklagte abgestellt werden; der heutige Meinungsstand - und insbesondere die heutige Auffassung eines Zivilgerichts - ist dagegen nicht maßgeblich - (OLG München, Beschluss vom 29.8.2019, 8 U 1449/19, Rz. 164 bei Juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 30.7.2019, 10 U 134/19, NJW-RR 2019, 1489, Rz 92 bei Juris).
  • BGH, 08.01.2019 - VIII ZR 225/17

    Dieselskandal: Zur Frage des Anspruchs des Käufers eines mangelhaften

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.02.2020 - 5 U 4765/19
    In einer solchen unter anderem temperaturabhängigen Steuerung der Abgasrückführung eine Abschalteinrichtung im Sinne des Art. 3 Nr. 10 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 vom 20.6.2007 zu sehen, unterliegt angesichts der weiten Fassung dieser Bestimmung (siehe auch BGH, Beschluss vom 8.1.2019, NJW 2019, 1133) keinen Bedenken; auch der Senat ist in seinem Urteil vom 19.7.2019, das ebenfalls ein mit einem Motor der Baureihe OM 651 ausgestattetes Fahrzeug der Beklagten betraf, hiervon ausgegangen, ohne dies ausdrücklich festzustellen.
  • OLG Nürnberg, 19.07.2019 - 5 U 1670/18

    Temperaturabhängige Steuerung der Abgasrückführung begründet keine vorsätzliche

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.02.2020 - 5 U 4765/19
    Soweit die Gründe der erstrichterlichen Entscheidung überhaupt erwähnt werden, nämlich auf Seite 3 der Berufungsbegründung, wird das Erstgericht mit Aussagen zitiert, die sich in seinem Urteil tatsächlich nicht finden, auch nicht in dem vom Landgericht in Bezug genommenen Urteil des Senats vom 19.7.2019 (5 U 1670/18).
  • BGH, 26.07.2004 - VIII ZB 29/04

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.02.2020 - 5 U 4765/19
    Die nach § 525 ZPO erforderliche Berufungsbegründung muss auf den zur Entscheidung stehenden Streitfall zugeschnitten sein und erkennen lassen, aus welchen tatsächlichen und rechtlichen Gründen das angefochtenen Urteil unrichtig sei; dies erfordert eine Auseinandersetzung mit der Argumentation des Erstgerichts (ständige Rechtsprechung des BGH, etwa BGH NJW-RR 2004, 1716).
  • OLG Stuttgart, 30.07.2019 - 10 U 134/19

    Kauf eines vom "Diesel-Abgasskandal" betroffenen Gebrauchtfahrzeuges:

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.02.2020 - 5 U 4765/19
    Für das Vorliegen einer etwaigen Schädigungsvorsatzes muss auf den Zeitpunkt des Inverkehrbringens des konkreten Fahrzeugs durch die Beklagte abgestellt werden; der heutige Meinungsstand - und insbesondere die heutige Auffassung eines Zivilgerichts - ist dagegen nicht maßgeblich - (OLG München, Beschluss vom 29.8.2019, 8 U 1449/19, Rz. 164 bei Juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 30.7.2019, 10 U 134/19, NJW-RR 2019, 1489, Rz 92 bei Juris).
  • LG Stuttgart, 17.01.2019 - 23 O 172/18

    Gebrauchtwagenkauf: Deliktische Haftung des Kfz-Herstellers bei einem nicht vom

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.02.2020 - 5 U 4765/19
    Zum einen steht der Annahme eines Vorsatzes entgegen, dass die zitierten Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 - entgegen der Auffassung des Landgerichts Stuttgart in der vielfach zitierten Entscheidung vom 17.1.2019, Az 23 O 172/18 - keineswegs so klar formuliert sind, dass sich die Verwendung einer temperaturabhängigen oder sonst variablen Abgasrückführung eindeutig als unzulässig darstellen müsste.
  • OLG Koblenz, 08.02.2021 - 12 U 471/20
    Wenn das Kraftfahrt-Bundesamt - sei es bewusst, da man die rechtliche Einschätzung einer Zulässigkeit von Thermofenstern damals teilte, oder unbewusst mangels hinreichender eigener Kompetenz oder Personalstärke - davon absah, der Beklagten detailliertere Angaben abzufordern, dann geschah dies nicht aufgrund einer Täuschung, sondern offensichtlich deshalb, weil das Kraftfahrt-Bundesamt damals die ihm vorliegenden Hinweise auf ein verbautes Thermofenster als nicht bedenklich einstufte (so auch OLG Nürnberg BeckRS 2020, 8420 sowie BeckRS 2020, 17693).
  • OLG Hamm, 12.12.2022 - 3 U 53/22
    Daher kann jedenfalls nicht ausgeschlossen werden, dass die Beklagte die Rechtslage fahrlässig verkannt hat oder dass ein seinerzeit vertretbares Normverständnis zur Verwendung des Thermofensters sowie dem Inverkehrbringen der mit dieser Einrichtung ausgestatteten Fahrzeuge geführt hat, was einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung i.S.v. § 826 BGB entgegensteht (vgl. auch OLG München, Beschlüsse vom 08.04.2021 und vom 01.03.2021, Az.: 8 U 4122/20; OLG Brandenburg, Beschlüsse vom 29.01.2021 und vom 24.03.2021, Az.: 11 U 113/20; OLG Koblenz, Urteil vom 08.02.2021, Az.: 12 U 471/20; OLG Hamm, Urteil vom 06.07.2020, Az.: 17 U 168/19; OLG Nürnberg, Beschluss vom 04.02.2020, Az.: 5 U 4765/19; OLG Schleswig, Beschluss vom 19.12.2019, Az.: 3 U 13/19).
  • OLG Nürnberg, 03.11.2021 - 1 U 3287/21

    Rechtsanwaltsgebühren, verfassungsmäßig berufener Vertreter, Erfolgsaussichten

    Hätte das Kraftfahrtbundesamt diesen für unzureichend gehalten, hätte es weitere Angaben verlangen können und auch müssen (vgl. zu ähnlicher Fallgestaltung auch OLG Nürnberg, Urteil vom 4.2.2020 - 5 U 5765/19, BeckRS 2020, 8420, Rn. 14).
  • OLG Nürnberg, 01.02.2022 - 1 U 4358/21

    Verfassungsmäßig berufener Vertreter, Sittenwidrige Schädigung, Feststellungen

    Hätte das Kraftfahrtbundesamt diesen für unzureichend gehalten, hätte es weitere Angaben verlangen können und auch müssen (vgl. zu ähnlicher Fallgestaltung auch OLG Nürnberg, Urteil vom 4.2.2020 - 5 U 5765/19, BeckRS 2020, 8420, Rn. 14).
  • OLG Koblenz, 01.02.2022 - 10 U 891/21

    Ansprüche nach Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs

    Wenn das Kraftfahrt-Bundesamt - sei es bewusst, da man die rechtliche Einschätzung einer Zulässigkeit von Thermofenstern damals teilte, oder unbewusst mangels hinreichender eigener Kompetenz oder Personalstärke - davon absah, der Beklagten detailliertere Angaben abzufordern, dann geschah dies nicht aufgrund einer Täuschung, sondern offensichtlich deshalb, weil das Kraftfahrt-Bundesamt damals die ihm vorliegenden Hinweise auf ein verbautes Thermofenster als nicht bedenklich einstufte (so auch OLG Nürnberg, BeckRS 2020, 8420, sowie BeckRS 2020, 17693).
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