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   OLG Nürnberg, 04.04.1995 - 3 U 4115/94   

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https://dejure.org/1995,3780
OLG Nürnberg, 04.04.1995 - 3 U 4115/94 (https://dejure.org/1995,3780)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 04.04.1995 - 3 U 4115/94 (https://dejure.org/1995,3780)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 04. April 1995 - 3 U 4115/94 (https://dejure.org/1995,3780)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einziehungsermächtigung als Ermächtigung oder Vollmacht, das Weisungsrecht des Schuldners gegenüber seiner Bank auszuüben; Aufwendungsersatz der Schuldnerbank in Höhe der Belastungsbuchung wegen der Einlösung einer Lastschrift ; Wirksamwerden einer Belastungsbuchung mit ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 9

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Partnervermittlung verlangt Einzugsermächtigung - Bei Vertragsschluss so eine Genehmigung zu erteilen, benachteiligt den Kunden nicht unangemessen

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Vereinbarung einer Einzugsermächtigung in AGB

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1144
  • ZIP 1995, 1329
  • MDR 1995, 788
  • WM 1995, 1307
  • WM 1995, 1308
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.03.1989 - VIII ZR 154/88

    Formularmäßige Vereinbarung eines Kündigungsrechts wegen Zahlungsverzugs in einem

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.04.1995 - 3 U 4115/94
    Das hier vereinbarte Einzugsermächtigungsverfahren ist nach der gefestigten Rechtsprechung des BGH (zuletzt NJW 1989, 1673 m.w.N.) dadurch gekennzeichnet, daß die Bank des ermächtigenden Schuldners nur aufgrund einer Weisung der Gläubigerbank handelt und ohne Auftrag des Schuldners dessen Konto belastet.

    Die in dem Abkommen über das Lastschriftverfahren enthaltene Frist von sechs Wochen, innerhalb derer die Gläubigerbank auf Beanstandungen der Schuldnerbank eine Lastschrift zurückbuchen muß (vgl. Palandt, § 675 RdZ. 18), ist nur im Verhältnis zwischen den beteiligten Banken maßgeblich, nicht dagegen im Rechtsverhältnis zwischen dem Schuldner und seinem Kreditinstitut (BGH NJW 1989, 1673).

    Der BGH hat in seinem Urteil vom 14.02.1989 (NJW 1989, 1673) bereits ausgeführt, daß das Lastschriftverfahren im Wege der Einzugsermächtigung weite Verbreitung gefunden hat.

  • BGH, 29.05.1991 - IV ZR 187/90

    Angemessenheit der Vergütung eines Partnerverschaftsvermittlers bei vorzeitiger

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.04.1995 - 3 U 4115/94
    Er kann sich dadurch insbesondere, wenn er die Dienste des Instituts nicht oder nicht mehr in Anspruch nehmen will, durch eine jederzeit nach § 627 BGB mögliche Kündigung (BGH NJW 1989, 1479 und NJW 1991, 2763 ) ohne finanzielle Auswirkungen von dem Vertrag lösen.
  • BGH, 28.02.1989 - XI ZR 80/88

    Unterrichtung über die Nichteinlösung der Lastschrift im

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.04.1995 - 3 U 4115/94
    Vor der Gefahr, daß der Schuldner von der Nichteinlösung einer Lastschrift mangels Deckung keine Kenntnis erhält und im Vertrauen darauf, daß sein Gläubiger mittels der erteilten Einzugsermächtigung sich bereits befriedigt hat, nichts unternimmt, ist er dadurch geschützt, daß seine Bank ihn über die Nichteinlösung der Lastschrift informieren muß (BGH NJW 1989, 1671 ).
  • BGH, 11.07.1990 - IV ZR 160/89

    Partnerschaftsvermittlung - Zahlung mit Wechsel - § 656 BGB analog, § 656 Abs. 1

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.04.1995 - 3 U 4115/94
    Die Vorschrift des § 656 BGB , die nach der Rechtsprechung des BGH auf den vorliegenden Vertrag entsprechend anwendbar ist (NJW 1990, 2550 ), wird nicht unterlaufen oder teilweise abbedungen, weil der Kunde der Beklagten zur Einlösung der Lastschrift nicht verpflichtet ist, sie vielmehr frei widerrufen kann.
  • BGH, 01.02.1989 - IVa ZR 354/87

    Formularmäßige Abbedingung des Kündigungsrechts bei einem Ehe- oder

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.04.1995 - 3 U 4115/94
    Er kann sich dadurch insbesondere, wenn er die Dienste des Instituts nicht oder nicht mehr in Anspruch nehmen will, durch eine jederzeit nach § 627 BGB mögliche Kündigung (BGH NJW 1989, 1479 und NJW 1991, 2763 ) ohne finanzielle Auswirkungen von dem Vertrag lösen.
  • BGH, 15.06.1987 - II ZR 301/86

    Widerruf einer Lastschrift vor Konkursantrag

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.04.1995 - 3 U 4115/94
    Dieses Insolvenzrisiko trifft vielmehr die Bank des Gläubigers, falls die Schuldnerbank innerhalb von sechs Wochen die Rückbuchung verlangt (vgl. die Fälle BGH NJW 1987, 2370 f. und OLG Hamm WM 1995, 480 f.), sonst die Schuldnerbank.
  • BGH, 06.06.2000 - XI ZR 258/99

    Widerspruch gegen Einzugsermächtigungslastschriften

    Im Gegensatz dazu stehen diejenigen Autoren, die eine Befristung der Widerspruchsmöglichkeit verneinen (van Gelder in: Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch § 58 Rdn. 70, 71; Reiser/Krepold BuB 6/315 zu Abschnitt III Nr. 2 LSA und 6/477; Reyher/Terpitz, Der Lastschriftverkehr, 1982, S. 75; Gößmann, Recht des Zahlungsverkehrs 3. Aufl. Rdn. 151, 157; Bauer WM 1981, 1186, 1189; Bundschuh, Festschrift für Stimpel, 1985, S. 1039, 1044 ff.; Hadding Sparkasse 1986, 48, 50; Denck ZHR 147, 554; Vortmann EWiR 1995, 1043); Pönisch WuB I D 2. - 1.97).
  • OLG Brandenburg, 12.05.2004 - 7 U 165/03

    Zur Unwirksamkeit von Klauseln innerhalb eines Wohnraummietformularvertrages

    Denn angesichts der erheblichen Rationalisierungsvorteile und der Kostenersparnis auf Seiten des Verwenders sowie der Möglichkeit des anderen Teils zum Widerruf von Buchungen stehen - anders als beim Abbuchungsverfahren - in diesem Fall den Vorteilen für den Verwender keine Nachteile auf Seiten der Kunden gegenüber, die so beachtlich wären, dass sie ohne weiteres als unangemessen bewertet werden müssten (BGH NJW 2003, 1237, 1238; 1996, 988, 989; OLG Nürnberg NJW-RR 1995, 1144, 1145; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 307, Rn. 124; MünchKomm./Basedow, a.a.O., § 9 AGBG, Rn. 107; Bub/Treier, a.a.O., Rn. II 423; Sternel, Mietrecht, 3., Aufl., Rn. III 110).
  • KG, 09.06.2008 - 8 U 217/07

    Wohnraummiete: Verschulden des Mieters bei mehrmonatiger Nichtzahlung der Miete

    Eine im Einvernehmen mit dem Gläubiger erteilte Einzugsermächtigung führt dazu, dass die Geldschuld, die nach §§ 269 Abs. 1, 270 Abs. 4 BGB eigentlich eine Schickschuld ist, in eine Holschuld umgewandelt wird, was zur Folge hat, dass fortan der Vermieter für den rechtzeitigen Einzug der Mieten Sorge zu tragen hat (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 30. Januar 1985, IVa ZR 91/83, in MDR 1985, 472 f.; OLG Nürnberg, Urteil vom 4. April 1995, 3 U 4115/94, in NJW-RR 1995, 1144 ff.).
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