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   OLG Nürnberg, 04.04.2013 - 11 WF 294/13   

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https://dejure.org/2013,7608
OLG Nürnberg, 04.04.2013 - 11 WF 294/13 (https://dejure.org/2013,7608)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 04.04.2013 - 11 WF 294/13 (https://dejure.org/2013,7608)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 04. April 2013 - 11 WF 294/13 (https://dejure.org/2013,7608)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Isolierte sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung in einer Ehesache nach teilweiser Rücknahme einer Folgesache; Grenzen der Übeprüfung des Beschwerdegerichts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde zur Anfechtung der Kostenentscheidung in einer Ehesache nach teilweiser Antrittsrücknahme in einer Folgesache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung in einer Ehesache nach teilweiser Antrittsrücknahme in einer Folgesache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 1919
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.02.2007 - XII ZB 165/06

    Kostenentscheidung nach isolierter Zurücknahme einer Folgesache

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.04.2013 - 11 WF 294/13
    Soweit eine Kostenentscheidung in einer Ehesache auf einer teilweisen Antragsrücknahme - Rücknahme eines Antrags in einer Folgesache - beruht, ist die Kostenentscheidung jedoch isoliert anfechtbar, auch wenn es sich bei der zurückgenommenen Folgesache um eine Familienstreitsache (wie hier Güterrecht, § 112 Nr. 2 FamFG) handelt (vgl. BGH FamRZ 2007, 893 zu § 93 a ZPO a. F.).
  • OLG Frankfurt, 05.10.2016 - 6 WF 146/16

    Abschließende Kostenentscheidung für abgetrennte Folgesache nach § 150 Abs. 5

    Dem kann dadurch Rechnung getragen werden, dass entweder eine neue Gesamtkostenentscheidung mit einer abweichenden Gesamtquotenbildung getroffen wird (OLG Nürnberg FamRZ 2013, 1919) oder - wie hier - ausdrücklich eine eindeutig bestimmbare, dann auch für das Festsetzungsverfahren verbindliche Kostenentscheidung über den Mehrwert nach der sog. Differenzmethode getroffen wird (OLG München FamRZ 1999, 1153 = NJW-RR 1999, 366; ferner NJW-RR 1999, 146 [OLG München 30.06.1998 - 11 WF 568/98] ; Bumiller/Harders/Schwamb, FamFG, 11. Aufl. 2015, § 150 Rn. 8; insoweit wohl aA OLG Nürnberg aaO).
  • OLG Nürnberg, 25.09.2014 - 11 WF 1152/14

    Ehescheidungsverbund: Auslegung einer Kostenentscheidung; Berücksichtigung von

    Grundsätzlich wäre es angezeigt gewesen, um Schwierigkeiten bei der Kostenfestsetzung zu vermeiden, in der Kostengrundentscheidung eine Kostenquote auszusprechen (vgl. Senat FamRZ 2013, 1919, Rn. 7 im juris-Ausdruck).
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