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   OLG Nürnberg, 04.07.2022 - 13 U 1092/22   

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https://dejure.org/2022,25475
OLG Nürnberg, 04.07.2022 - 13 U 1092/22 (https://dejure.org/2022,25475)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 04.07.2022 - 13 U 1092/22 (https://dejure.org/2022,25475)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 04. Juli 2022 - 13 U 1092/22 (https://dejure.org/2022,25475)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    BGB § 275, § 437, § 439
    Zweijährige Grenze der Beschaffungspflicht des Verkäufers einer Sache

  • rewis.io

    Vertragsschluss, Kaufvertrag, Auslegung, Frist, Anspruch, Beseitigung, Ersatzlieferung, Lieferung, Zeitpunkt, Aussetzung, Forderung, Kaufsache, Wahl, Kaufgegenstand, Aussetzung des Verfahrens, zeitliche Grenze

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.07.2021 - VIII ZR 254/20

    Zum sog. Dieselskandal: Grenzen der Ersatzlieferung bei einem Nachfolgemodell

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.07.2022 - 13 U 1092/22
    Welche Ersatzsache in diesem Sinne als austauschbar, also als mit dem Kaufgegenstand gleichwertig und gleichartig zu bewerten ist, bestimmt sich maßgeblich nach dem durch interessengerechte Auslegung zu ermittelnden Willen der Parteien (§§ 133, 157 BGB) bei Vertragsschluss (BGH, Urteil vom 21. Juli 2021 - VIII ZR 254/20, BGHZ 230, 296 Rn. 42).

    Schließlich umfasst die Beschaffungspflicht des Verkäufers im mangelbedingten Nacherfüllungsfall nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Nachfolgemodell zeitlich nicht uneingeschränkt, sondern nur dann, wenn ein Nachlieferungsanspruch innerhalb eines als sachgerecht und angemessen zu bewertenden Zeitraums von zwei Jahren ab Vertragsabschluss geltend gemacht wird (BGH, Urteile vom 21. Juli 2021 - VIII ZR 254/20, BGHZ 230, 296 Rn. 54, 65 ff., 71; vom 8. Dezember 2021 - VIII ZR 190/19 -, BGHZ 232, 94-133, Rn. 46 und vom 4. Mai 2022 - VIII ZR 50/20 -, Rn. 54, juris).

    Zwar trifft es zu, wenn der Kläger darauf hinweist, dass in dem vom Bundesgerichtshof mit seinem Grundsatzurteil vom 21. Juli 2021, Az. VIII ZR 254/20 entschiedenen Fall zwischen dem Vertragsschluss und Nacherfüllungsverlangen ein Zeitraum von etwa acht Jahren lag (Vertragsschluss am 20. April 2009, Nachlieferungsverlangen mit Schreiben vom 7. März 2017, vgl. BGH, Urteil vom 21. Juli 2021 - VIII ZR 254/20 -, BGHZ 230, 296-335, Rn. 1 - 3).

    "Wäre ein Nachlieferungsbegehren bereits vor dem 14. Mai 2017 erfolgt, bezöge sich die Beschaffungspflicht des Beklagten hingegen allein auf das zu diesem Zeitpunkt hergestellte Nachfolgemodell (vgl. Senatsurteil vom 21. Juli 2021 - VIII ZR 254/20, BGHZ 230, 296 Rn. 55).

    Der Bundesgerichtshof hat in seinen Entscheidungen zur zweijährigen Grenze der Beschaffungspflicht des Verkäufers die eurorechtliche Problematik berücksichtigt (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juli 2021 - VIII ZR 254/20 -, BGHZ 230, 296-335, Rn. 52; BGH, Urteil vom 21. Juli 2021 - VIII ZR 118/20 -, Rn. 56, juris), eine Entscheidung der vom Kläger gestellten Fragen ist daher nicht entscheidungserheblich.

  • BGH, 04.05.2022 - VIII ZR 50/20

    Kaufrechtliche Nacherfüllung in einem sog. Dieselfall: Anspruch auf Lieferung des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.07.2022 - 13 U 1092/22
    Bei der die beiderseitigen Interessen der Vertragsparteien in den Blick nehmenden Auslegung ihrer Willenserklärungen ist davon auszugehen, dass die den Verkäufer treffende Beschaffungspflicht jedenfalls solange nicht ein Nachfolgemodell erfasst, wie ein dem ursprünglich gelieferten Fahrzeug und der Vereinbarung im Kaufvertrag vollständig entsprechendes (mangelfreies) Neufahrzeug von dem Verkäufer noch nachgeliefert werden kann (BGH, Urteil vom 4. Mai 2022 - VIII ZR 50/20 -, Rn. 51 - 53, juris, m. w. N.).

    Schließlich umfasst die Beschaffungspflicht des Verkäufers im mangelbedingten Nacherfüllungsfall nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Nachfolgemodell zeitlich nicht uneingeschränkt, sondern nur dann, wenn ein Nachlieferungsanspruch innerhalb eines als sachgerecht und angemessen zu bewertenden Zeitraums von zwei Jahren ab Vertragsabschluss geltend gemacht wird (BGH, Urteile vom 21. Juli 2021 - VIII ZR 254/20, BGHZ 230, 296 Rn. 54, 65 ff., 71; vom 8. Dezember 2021 - VIII ZR 190/19 -, BGHZ 232, 94-133, Rn. 46 und vom 4. Mai 2022 - VIII ZR 50/20 -, Rn. 54, juris).

    Dass die Beschaffungspflicht des Verkäufers tatsächlich zwei Jahre nach Vertragsschluss endet, hat der Bundesgerichtshof in dem Urteil vom 4. Mai 2022 - VIII ZR 50/20 jedoch ausdrücklich betont, was sich folgenden Ausführungen entnehmen lässt:.

    Entgegen der Ansicht des Klägers ist auch nicht entscheidungserheblich, ob der Mangel durch das Aufspielen eines Software-Updates beseitigt werden kann, weil der Kläger ohnehin gemäß § 439 Abs. 1 BGB zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung wählen könnte, ohne das Interesse des Verkäufers in den Vordergrund stellen zu müssen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Mai 2022 - VIII ZR 50/20 -, Rn. 21, 24, juris).

  • BGH, 08.12.2021 - VIII ZR 190/19

    Zum sog. Dieselskandal: Ersatzlieferung eines erheblich höherwertigen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.07.2022 - 13 U 1092/22
    Schließlich umfasst die Beschaffungspflicht des Verkäufers im mangelbedingten Nacherfüllungsfall nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Nachfolgemodell zeitlich nicht uneingeschränkt, sondern nur dann, wenn ein Nachlieferungsanspruch innerhalb eines als sachgerecht und angemessen zu bewertenden Zeitraums von zwei Jahren ab Vertragsabschluss geltend gemacht wird (BGH, Urteile vom 21. Juli 2021 - VIII ZR 254/20, BGHZ 230, 296 Rn. 54, 65 ff., 71; vom 8. Dezember 2021 - VIII ZR 190/19 -, BGHZ 232, 94-133, Rn. 46 und vom 4. Mai 2022 - VIII ZR 50/20 -, Rn. 54, juris).

    Bei einem erheblichen Mehrwert des Ersatzfahrzeugs bestünde zudem Anlass zur Prüfung, ob die Parteien bei Vertragsschluss die Ersatzlieferung eines Nachfolgemodells übereinstimmend nur gegen eine angemessene Zuzahlung als austauschbar angesehen haben (vgl. Senatsurteil vom 8. Dezember 2021 - VIII ZR 190/19, WM 2022, 330 Rn. 47 ff., zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt)." (Rn. 63, juris).

  • BGH, 21.07.2021 - VIII ZR 118/20

    Anspruch des Käufers auf Ersatzlieferung bei Fahrzeug mit Dieselmotor EA 189?

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.07.2022 - 13 U 1092/22
    Der Bundesgerichtshof hat in seinen Entscheidungen zur zweijährigen Grenze der Beschaffungspflicht des Verkäufers die eurorechtliche Problematik berücksichtigt (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juli 2021 - VIII ZR 254/20 -, BGHZ 230, 296-335, Rn. 52; BGH, Urteil vom 21. Juli 2021 - VIII ZR 118/20 -, Rn. 56, juris), eine Entscheidung der vom Kläger gestellten Fragen ist daher nicht entscheidungserheblich.
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