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   OLG Nürnberg, 04.08.2020 - 3 U 2727/19   

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https://dejure.org/2020,27641
OLG Nürnberg, 04.08.2020 - 3 U 2727/19 (https://dejure.org/2020,27641)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 04.08.2020 - 3 U 2727/19 (https://dejure.org/2020,27641)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 04. August 2020 - 3 U 2727/19 (https://dejure.org/2020,27641)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 1322
  • FamRZ 2021, 1754
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 25.10.2005 - 31 Wx 72/05

    Formwirksames Testament bei eigenhändigen Durchstreichungen in Fotokopie des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.08.2020 - 3 U 2727/19
    Der Satz ist unvollständig und enthält insbesondere keine Anordnung, die aus sich heraus verständlich wäre, weil sich ihm nicht entnehmen lässt, wem das Genannte zugewandt werden soll; es fehlt somit an einem eigenständigen Sinn des Geschriebenen (vgl. in OLG München, Beschl. vom 25. Oktober 2005 - 31 Wx 72/05, ZEV 2006, 33 (34) m.w.N.).

    Dieses Erfordernis folgt daraus, dass in Fällen der beschriebenen Art das Testament aus der Gesamtheit der einzelnen, für sich genommen keine sinnvolle Aussage enthaltenden Erklärungsteile besteht (vgl. OLG München, Beschl. vom 25. Oktober 2005 - 31 Wx 72/05, ZEV 2006, 33 (34); OLG München, Beschluss vom 31. August 2011 - 31 Wx 179/10, ZEV 2012, 41 (42); BeckOGK/Grziwotz, 1.9.2019, § 2247 Rn. 29: "in diesem Fall besteht das Testament im Original der früheren unvollständigen Erklärung sowie den Ergänzungen auf der hiervon gefertigten Fotokopie").

  • OLG München, 31.08.2011 - 31 Wx 179/10

    Testament: Formwirksamkeit einer Ergänzung auf einer Fotokopie des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.08.2020 - 3 U 2727/19
    Dieses Erfordernis folgt daraus, dass in Fällen der beschriebenen Art das Testament aus der Gesamtheit der einzelnen, für sich genommen keine sinnvolle Aussage enthaltenden Erklärungsteile besteht (vgl. OLG München, Beschl. vom 25. Oktober 2005 - 31 Wx 72/05, ZEV 2006, 33 (34); OLG München, Beschluss vom 31. August 2011 - 31 Wx 179/10, ZEV 2012, 41 (42); BeckOGK/Grziwotz, 1.9.2019, § 2247 Rn. 29: "in diesem Fall besteht das Testament im Original der früheren unvollständigen Erklärung sowie den Ergänzungen auf der hiervon gefertigten Fotokopie").
  • OLG Karlsruhe, 15.01.2002 - 14 Wx 114/01

    Errichtung eines formwirksamen Testaments: Ergänzung der Kopie eines

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.08.2020 - 3 U 2727/19
    In rechtlicher Hinsicht geht der Senat im Hinblick auf die Formwirksamkeit eines solchen Testaments von folgenden Erwägungen aus: 1) Ein Testament kann auch dadurch errichtet werden, dass der Erblasser zu verschiedenen Zeitpunkten und in gesonderten Urkunden für sich genommen unvollständige Erklärungen errichtet, wenn diese jeweils die Form des § 2247 BGB wahren, er bei Errichtung der zweiten Erklärung den Willen hat, dadurch eine letztwillige Verfügung zustande zu bringen, und ein Bezug der Urkunden zueinander hergestellt ist, sodass sich aus beiden zusammen eine aussagekräftige letztwillige Verfügung ergibt (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15. Januar 2002, 14 Wx 114/01, NJW-RR 2003, 653).
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