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   OLG Nürnberg, 04.12.2013 - 15 W 2175/13   

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https://dejure.org/2013,41876
OLG Nürnberg, 04.12.2013 - 15 W 2175/13 (https://dejure.org/2013,41876)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 04.12.2013 - 15 W 2175/13 (https://dejure.org/2013,41876)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 04. Dezember 2013 - 15 W 2175/13 (https://dejure.org/2013,41876)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragungsmöglichkeit einer Zwangssicherungshypothek bei konkreten Bedenken gegen die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Beweislast des Antragstellers über (nicht) erbrachte Sicherheitsleistung als Eintragungshindernis für Zwangssicherungshypothek

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 767; GBO § 13; GBO § 29
    Eintragung einer Zwangssicherungshypothek bei konkreten Bedenken gegen die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hinweise auf Eintragungshindernisse muss Antragsteller ausräumen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2014, 58
  • Rpfleger 2014, 276
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 17.04.1986 - BReg. 2 Z 1/86

    Eintragungsantrag; Unrichtigkeit; Grundbuch; Zurückweisung; Ermittlungspflicht;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.12.2013 - 15 W 2175/13
    Es ist deshalb gehalten, nicht dabei mitzuwirken, das Grundbuch durch eine Eintragung unrichtig zu machen (BayObLG NJW-RR 1986, 893; Demharter, GBO, 28. Aufl., Anh zu § 13 Rn. 41 mN).

    Das gilt jedenfalls, wenn die Zweifel Eintragungsvoraussetzungen betreffen und nicht Tatsachen, die dazu führen, dass trotz Vorliegens der Eintragungsvoraussetzungen die Eintragung möglicherweise den richtigen Rechtszustand nicht zutreffend wiedergeben würde (BayObLG NJW-RR 1986, 893).

  • BGH, 21.02.2013 - V ZB 15/12

    Grundbuchverfahrensrecht: Prüfungspflicht des Grundbuchamts hinsichtlich der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.12.2013 - 15 W 2175/13
    Das Grundbuchamt ist zu einer Beanstandung gemäß § 18 GBO berechtigt und verpflichtet, wenn es von Umständen, die der Eintragung entgegenstehen - wie dem Vorliegen der Voraussetzungen des § 1365 Abs. 1 BGB - Kenntnis hat oder wenn aus den Eintragungsunterlagen oder aufgrund bekannter bzw. nach der Lebenserfahrung naheliegender Umstände begründeter Anlass zu einer solchen Annahme besteht (BGH FamRZ 2013, 948; OLG Schleswig-Holstein FGPrax 2005, 105; OLG Zweibrücken FGPrax 2003, 249; BayObLG Rpfleger 2000, 265; OLG Celle NJW-RR 2000, 384).
  • OLG Schleswig, 24.01.2005 - 2 W 204/04

    Gesamtvermögensgeschäft (§ 1365 BGB) als Hindernis für Grundbucheintragung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.12.2013 - 15 W 2175/13
    Das Grundbuchamt ist zu einer Beanstandung gemäß § 18 GBO berechtigt und verpflichtet, wenn es von Umständen, die der Eintragung entgegenstehen - wie dem Vorliegen der Voraussetzungen des § 1365 Abs. 1 BGB - Kenntnis hat oder wenn aus den Eintragungsunterlagen oder aufgrund bekannter bzw. nach der Lebenserfahrung naheliegender Umstände begründeter Anlass zu einer solchen Annahme besteht (BGH FamRZ 2013, 948; OLG Schleswig-Holstein FGPrax 2005, 105; OLG Zweibrücken FGPrax 2003, 249; BayObLG Rpfleger 2000, 265; OLG Celle NJW-RR 2000, 384).
  • BayObLG, 20.01.2000 - 2Z BR 190/99

    Notwenigkeit der Zustimmung des Ehegatten zur Eintragung einer Auflassung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.12.2013 - 15 W 2175/13
    Das Grundbuchamt ist zu einer Beanstandung gemäß § 18 GBO berechtigt und verpflichtet, wenn es von Umständen, die der Eintragung entgegenstehen - wie dem Vorliegen der Voraussetzungen des § 1365 Abs. 1 BGB - Kenntnis hat oder wenn aus den Eintragungsunterlagen oder aufgrund bekannter bzw. nach der Lebenserfahrung naheliegender Umstände begründeter Anlass zu einer solchen Annahme besteht (BGH FamRZ 2013, 948; OLG Schleswig-Holstein FGPrax 2005, 105; OLG Zweibrücken FGPrax 2003, 249; BayObLG Rpfleger 2000, 265; OLG Celle NJW-RR 2000, 384).
  • OLG Frankfurt, 01.09.1995 - 20 W 183/95

    Berichtigungsbewilligung im Prozessvergleich

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.12.2013 - 15 W 2175/13
    Insoweit besteht ein Unterschied zu Fällen, in denen der Antragsteller den fehlenden Widerruf eines Vergleichs nachweisen muss (OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 14) oder der Gläubiger bei der Zwangsvollstreckung in das von beiden Ehegatten gemeinschaftlich verwaltete Gesamtgut einer Gütergemeinschaft nachweisen muss, dass die Voraussetzungen der §§ 740, 741 ZPO erfüllt sind (BayObLG FGPrax 1995, 188), weil es sich im ersteren Fall um eine aufschiebende Bedingung für die Wirksamkeit des Vergleichs handelt (OLG Frankfurt, aaO), im zweiten Fall um eine besondere Voraussetzung der Zwangsvollstreckung.
  • OLG Celle, 01.03.1999 - 4 W 27/99

    Zustimmungsbedürfnis des Ehemannes der Eigentümerin bei Verkauf eines

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.12.2013 - 15 W 2175/13
    Das Grundbuchamt ist zu einer Beanstandung gemäß § 18 GBO berechtigt und verpflichtet, wenn es von Umständen, die der Eintragung entgegenstehen - wie dem Vorliegen der Voraussetzungen des § 1365 Abs. 1 BGB - Kenntnis hat oder wenn aus den Eintragungsunterlagen oder aufgrund bekannter bzw. nach der Lebenserfahrung naheliegender Umstände begründeter Anlass zu einer solchen Annahme besteht (BGH FamRZ 2013, 948; OLG Schleswig-Holstein FGPrax 2005, 105; OLG Zweibrücken FGPrax 2003, 249; BayObLG Rpfleger 2000, 265; OLG Celle NJW-RR 2000, 384).
  • OLG Zweibrücken, 26.08.2003 - 3 W 171/03

    Grundbuchverfahren: Wirksamkeit einer nicht unterschriebenen Zwischenverfügung;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.12.2013 - 15 W 2175/13
    Das Grundbuchamt ist zu einer Beanstandung gemäß § 18 GBO berechtigt und verpflichtet, wenn es von Umständen, die der Eintragung entgegenstehen - wie dem Vorliegen der Voraussetzungen des § 1365 Abs. 1 BGB - Kenntnis hat oder wenn aus den Eintragungsunterlagen oder aufgrund bekannter bzw. nach der Lebenserfahrung naheliegender Umstände begründeter Anlass zu einer solchen Annahme besteht (BGH FamRZ 2013, 948; OLG Schleswig-Holstein FGPrax 2005, 105; OLG Zweibrücken FGPrax 2003, 249; BayObLG Rpfleger 2000, 265; OLG Celle NJW-RR 2000, 384).
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