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   OLG Nürnberg, 05.04.2001 - 13 U 1944/00   

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https://dejure.org/2001,6972
OLG Nürnberg, 05.04.2001 - 13 U 1944/00 (https://dejure.org/2001,6972)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 05.04.2001 - 13 U 1944/00 (https://dejure.org/2001,6972)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 05. April 2001 - 13 U 1944/00 (https://dejure.org/2001,6972)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    ZPO 829 BGB §§ 401, 1250 I
    Pfändung eines Pfändungspfandrechts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 1133
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 24.10.1994 - 13 U 204/94

    Innenausgleich gemeinsamer Kreditverbindlichkeiten von Ehegatten nach Scheidung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.04.2001 - 13 U 1944/00
    Die "anderweitige Bestimmung" im Sinne des § 426 Abs. 1 BGB ist für diese Zeitspanne darin zu sehen, daß der Beklagte im Verfahren 1 F 91/95 AG Erlangen bzw. 11 UF 1642/96 OLG Nürnberg die gesamte Hausbelastung auf seiner Seite geltend machte und daß diese bei ihm auch in vollem Umfang bei der Festsetzung seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber der Klägerin einkommensmindernd berücksichtigt wurde (vgl. OLG Köln NJW-RR 95, 1281 f.; FamRZ 91, 1192 f).
  • BGH, 22.09.1994 - IX ZR 165/93

    Anspruch des Schuldners auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.04.2001 - 13 U 1944/00
    In einer neueren Entscheidung hat der Bundesgerichtshof den Schutz des Drittschuldners ausgedehnt und entschieden, daß ungeachtet der Unwirksamkeit des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses Raum ist für den Schutz des Vertrauens auf ihren rechtlichen Bestand zugunsten des Drittschuldners gemäß § 836 Abs. 2 ZPO (BGH NJW 1994, 3225, 3226).
  • BGH, 27.11.1996 - XII ZR 43/95

    Haftung im Innenverhältnis für die zum Bau eines Familienheims

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.04.2001 - 13 U 1944/00
    cc) weil es hier nur noch um die bestehen gebliebene Restschuld nach Zwangsversteigerung des früheren ehelichen Anwesens geht, kann auch keine anderweitige Bestimmung für das Innenverhältnis darin gesehen werden, daß der Beklagte jetzt nach Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren Alleineigentümer des Anwesens geworden ist (vgl. BGH FamRZ 97, 487; Köln NJW-RR 92, 1286).
  • OLG Köln, 11.10.1991 - 3 U 60/91

    Gemeinsames Darlehen von Ehegatten als Gesamtschuldner für Finanzierung eines

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.04.2001 - 13 U 1944/00
    cc) weil es hier nur noch um die bestehen gebliebene Restschuld nach Zwangsversteigerung des früheren ehelichen Anwesens geht, kann auch keine anderweitige Bestimmung für das Innenverhältnis darin gesehen werden, daß der Beklagte jetzt nach Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren Alleineigentümer des Anwesens geworden ist (vgl. BGH FamRZ 97, 487; Köln NJW-RR 92, 1286).
  • BGH, 04.02.1999 - III ZR 56/98

    Haftung des Beschenkten gegenüber dem Entreicherten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.04.2001 - 13 U 1944/00
    Vielmehr sind in erster Linie die Besonderheiten des einzelnen Falles (Vertrauensschutz, Risikoverteilung u.a.) zu beachten (vgl. BGH NJW 99, 1393).
  • BGH, 17.12.1992 - IX ZR 226/91

    Kein Überweisungsbeschluß bei Arrest

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.04.2001 - 13 U 1944/00
    Die schutzwürdigen Interessen des Schuldners gebieten es, daß seine Rechtsstellung durch Überweisungsbeschlüsse, denen von Haus aus keinerlei rechtliche Wirkung zukommt, nicht angetastet wird (BGH NJW 1993, 735, 737).
  • BGH, 08.10.1981 - VII ZR 319/80

    Rechtsfolgen der Überweisung einer gepfändeten Forderung; Schadensersatz wegen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.04.2001 - 13 U 1944/00
    Das Interesse der K KG mußte bei Sachlage darauf gerichtet sein, mit ihrer Zahlung im Ergebnis die Ansprüche der Klägerin zu befriedigen, nicht in erster Linie darauf, Verpflichtungen des Beklagten gegenüber der Kreissparkasse zu erfüllen (vgl. BGHZ 82, 28 ff. [31f]).
  • OLG Schleswig, 12.09.1989 - 15 W 8/88
    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.04.2001 - 13 U 1944/00
    b) Im Innenverhältnis hält der Senat die Parteien für die Zeit ab Rechtskraft der Ehescheidung mangels "anderer Bestimmung" zu gleichen Teilen verpflichtet, § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. u.a. OLG Schleswig FamRZ 90, 413).
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