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   OLG Nürnberg, 05.07.2017 - 7 UF 660/17   

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https://dejure.org/2017,29533
OLG Nürnberg, 05.07.2017 - 7 UF 660/17 (https://dejure.org/2017,29533)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 05.07.2017 - 7 UF 660/17 (https://dejure.org/2017,29533)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 05. Juli 2017 - 7 UF 660/17 (https://dejure.org/2017,29533)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Art. 3 Abs. 1, 12 Abs. 1, 13 Abs. 1 b HÜK, § 14 IntFamRVG,; § 16 Abs. 2 FamFG, § 222 ZPO, §§ 187, 188 Abs. 1 BGB
    Kindesentführung - Gewöhnlicher Aufenthalt eines Kleinkindes - Rückführung nach Frankreich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Kindesentführung - Gewöhnlicher Aufenthalt eines Kleinkindes - Rückführung nach Frankreich

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum gewöhnlichen Aufenthalt eines Kleinkindes im Bereich des HÜK; Die Jahresfrist gemäß § 12 Abs. 1 HÜK berechnet sich gemäß § 14 IntFamRVG i. V. mit § 16 Abs. 2 FamFG , § 222 ZPO , §§ 187 , 188 BGB; Zu den (nicht erfüllten) Voraussetzungen für die Ablehnung einer Rückführung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.07.2017 - 7 UF 660/17
    Ein Versagungsgrund gemäß Art. 13 Abs. 1 lit. b) HÜK liegt nur vor, wenn eine ungewöhnlich schwerwiegende Beeinträchtigung des Kindeswohls, die sich als besonders erheblich, konkret und aktuell darstellt, drohen würde (vgl. BVerfGE 99, 145 ff.).

    Die Hinnahme eines Rechtsbruchs durch den verbringenden Elternteil ist nur bei ungewöhnlich schwerwiegender Beeinträchtigung des Kindeswohls gerechtfertigt (BVerfG FamRZ 1999, 85).

  • EuGH, 09.10.2014 - C-376/14

    C - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Justizielle

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.07.2017 - 7 UF 660/17
    Verändern die Eltern eines Kindes den bisherigen gewöhnlichen Aufenthalt in der Absicht, sich in einem anderen Mitgliedsstaat niederzulassen, stellt dies ein gewichtiges Indiz für die Begründung oder Verlagerung des gewöhnlichen Aufenthalts des minderjährigen Kindes dar (vgl. EuGH FamRZ 2015, 107).
  • OLG Zweibrücken, 15.11.2000 - 5 UF 112/00
    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.07.2017 - 7 UF 660/17
    Lehnt der entführende Elternteil es ab, das Kind zu begleiten, so kann er sich nicht darauf berufen, die Rückkehr des Kindes ohne seine Begleitung setze das Kind einer schwerwiegenden Gefahr aus (OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 643).
  • OLG Hamm, 02.03.1999 - 7 UF 43/99
    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.07.2017 - 7 UF 660/17
    Dies gilt selbst dann, wenn die Weigerung, das Kind zu begleiten ihre Ursache in der Furcht vor strafrechtlichen Konsequenzen aufgrund der Entführung hat (BVerfG FamRZ 1997, 1296; OLG Hamm FamRZ 2000, 370).
  • OLG Frankfurt, 30.09.1996 - 6 WF 179/96

    Anspruch auf Auskunft; Festsetzung eines Zwangsgelds zur Durchsetzung eines

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.07.2017 - 7 UF 660/17
    Dies gilt selbst dann, wenn die Weigerung, das Kind zu begleiten ihre Ursache in der Furcht vor strafrechtlichen Konsequenzen aufgrund der Entführung hat (BVerfG FamRZ 1997, 1296; OLG Hamm FamRZ 2000, 370).
  • OLG Zweibrücken, 10.11.1999 - 6 UF 100/99

    Darlegung der tatsächlichen Ausübung des Mitsorgerechts

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.07.2017 - 7 UF 660/17
    Der entführende Elternteil muss es grundsätzlich auf sich nehmen, mit dem Kind zurückzukehren und dadurch selbst Nachteile zu erleiden (vgl. OLG Hamburg, IPRSpr 2008 Nr. 81, 263 ff.; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 1607).
  • OLG Saarbrücken, 05.11.2010 - 9 UF 112/10

    Rückführung eines entführten Kindes: Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.07.2017 - 7 UF 660/17
    Soweit für die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts dagegen subjektive Elemente, wie der Bleibewille an einem neuen Ort, von Bedeutung sind, kommt es auf den Willen der gesetzlichen Vertreter, im vorliegenden Fall also der Eltern, an (vgl. Senat a.a.O.; OLG Saarbrücken, FamRZ 2011, 1235).
  • BGH, 29.10.1980 - IVb ZB 586/80

    Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.07.2017 - 7 UF 660/17
    Ist der Aufenthalt an einem neuen Ort von vorneherein auf Dauer angelegt, kann ein Wechsel des gewöhnlichen Aufenthalts auch vor Ablauf der Frist von 6 Monaten, im Einzelfall auch schon mit Beginn des Aufenthalts am neuen Ort, angenommen werden (vgl. BGH NJW 1981, 520; OLG Nürnberg, 7. Senat, a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 12.06.2008 - 2 UF 43/08

    Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts eines Kindes durch einen unter den Eltern

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.07.2017 - 7 UF 660/17
    Der tatsächliche, mindestens zeitweise Aufenthalt muss im Regelfall entweder zu einer durch eine gewisse Mindestdauer (in der Rechtsprechung genannte Faustregel: 6 Monate) bekräftigten Bindung geführt haben oder entsprechend dem objektiv erkennbare Willen des oder der Sorgeberechtigten auf eine solche Mindestdauer angelegt sein (vgl. EuGH FamRZ 2011, 617; KG FamRZ 2014, 995; OLG Nürnberg, 7. Senat, FamRZ 2007, 1588; OLG Karlsruhe, FamRZ 2009, 239).
  • OLG Nürnberg, 17.07.2007 - 7 UF 681/07

    Anwendbarkeit des HKÜ bei Vereinbarung eines vorübergehenden Aufenthaltes des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.07.2017 - 7 UF 660/17
    Der tatsächliche, mindestens zeitweise Aufenthalt muss im Regelfall entweder zu einer durch eine gewisse Mindestdauer (in der Rechtsprechung genannte Faustregel: 6 Monate) bekräftigten Bindung geführt haben oder entsprechend dem objektiv erkennbare Willen des oder der Sorgeberechtigten auf eine solche Mindestdauer angelegt sein (vgl. EuGH FamRZ 2011, 617; KG FamRZ 2014, 995; OLG Nürnberg, 7. Senat, FamRZ 2007, 1588; OLG Karlsruhe, FamRZ 2009, 239).
  • OLG Karlsruhe, 16.10.2001 - 2 UF 282/01

    schwerwiegende Gefährdung des Kindeswohls, Beschleunigungs-Grundsatz,

  • BVerfG, 18.07.1997 - 2 BvR 1126/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Verurteilung, durch die Mutter entführte

  • BVerfG, 22.07.2005 - 1 BvR 1465/05

    Aussetzung des Vollzugs einer Kindesrückführung nach KiEntfÜbk Haag bei fehlender

  • EuGH, 22.12.2010 - C-497/10

    Mercredi - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr.

  • OLG Stuttgart, 14.09.2018 - 17 UF 146/18

    Kindesentführung: Beachtlichkeit des Widersetzens des Kindes gegen eine

    Da das HKÜ verhindern soll, dass der Entführer in die Lage versetzt wird, sich durch die mit der Entführung geschaffenen vollendeten Tatsachen von vorneherein ein Übergewicht bei einer etwa erforderlichen Sorgerechtsentscheidung zu verschaffen, kann die Rückgabe daher nur im Fall einer ungewöhnlich schwerwiegenden Beeinträchtigung des Kindeswohls verweigert werden, wenn die Unversehrtheit des zurückzugebenden Kindes in gegenwärtiger, nicht nur zukünftiger oder verstellbarer Gefahr ist, wobei denknotwendig nicht jede Gefährdung oder gar nur Günstigerstellung des Kindeswohls ausreichen kann (OLG Nürnberg, Beschluss vom 05. Juli 2017 - 7 UF 660/17 -? juris; Erb-Klünemann, FamRB 2018, 327, 329).

    Lehnt der entführende Elternteil es daher ab, das Kind zu begleiten, so kann er sich nicht darauf berufen, die Rückkehr des Kindes ohne seine Begleitung setze das Kind einer schwerwiegenden Gefahr aus (OLG Nürnberg, Beschluss vom 05. Juli 2017 - 7 UF 660/17 -? juris).

  • OLG Köln, 17.07.2023 - 21 UF 100/23
    Von einer Rückgabe des Kindes kann danach regelmäßig nur abgesehen werden, wenn bewiesen ist, dass ein Kind missbraucht oder misshandelt wurde oder dies erneut zu befürchten ist, wenn der antragstellende Elternteil in hohem Maße suchtabhängig ist, die Rückkehr in ein Kriegsgebiet unumgänglich wäre oder infolge der Rückgabe eine akute Suizidgefahr des Kindes entstehen würde (OLG Nürnberg, Beschluss vom 05. Juli 2017 - 7 UF 660/17, IPRspr 2017, Nr. 168, 314-317, juris: Tz. 39).

    Dies gilt selbst dann, wenn die Weigerung, das Kind zu begleiten ihre Ursache in der Furcht vor strafrechtlichen Konsequenzen aufgrund der Entführung hat (OLG Nürnberg, Beschluss vom 05. Juli 2017 - 7 UF 660/17, IPRspr 2017, Nr. 168, 314-317, juris: Tz. 39).

  • OLG Nürnberg, 12.09.2018 - 7 UF 931/18

    Erfolgloser Kinderrückführungsantrag

    Ausschlaggebend ist ausschließlich der Zugang des Rückführungsantrags bei dem für die Entscheidung über den Rückführungsantrag zuständigen Amtsgericht - Familiengericht - Nürnberg am 24.05.2018 (Senat, Beschluss vom 05.07.2017, 7 UF 660/17 -juris; OLG Frankfurt a.a.O.; Heiderhoff in Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl. Rn. 5 zu Art. 12 HKÜ).
  • OLG Dresden, 17.01.2023 - 21 UF 752/22

    Zulässigkeit der Rückführung eines Kindes nach dem HKÜ in ein anderes Land als

    Lehnt der entführende Elternteil es ab, das Kind zu begleiten, so kann er sich deshalb nicht darauf berufen, die Rückkehr des Kindes ohne seine Begleitung setze das Kind einer schwerwiegenden Gefahr aus (vgl. nur OLG Rostock, a.a.O.; OLG Nürnberg, Beschluss vom 05.07.2017, - 7 UF 660/17 - Rn. 39 m.w.N., jeweils juris).
  • OLG Stuttgart, 27.11.2020 - 17 UF 205/20

    Kindesentführung: Rückführung des Kindes nicht unbedingt zum Elternteil bei

    Lehnt er es ab, mit dem Kind zurückzukehren, obwohl ihm dies zumutbar ist, kann der entführende Elternteil nicht darauf hinweisen, die Rückkehr des Kindes ohne seine Begleitung setze das Kind einer schwerwiegenden Gefahr aus (OLG Karlsruhe, a.a.O., juris Rn. 24; OLG Nürnberg NJOZ 2017, 1664).
  • OLG Köln, 14.01.2019 - 21 UF 163/18
    Verändern die Eltern eines Kindes den bisherigen gewöhnlichen Aufenthalt in der Absicht, sich in einem anderen Mitgliedsstaat niederzulassen, stellt dies ein gewichtiges Indiz für die Begründung oder Verlagerung des gewöhnlichen Aufenthalts des minderjährigen Kindes dar (OLG Nürnberg, Beschluss vom 05. Juli 2017 - 7 UF 660/17, FF 2017, 424, juris: Tz. 28).
  • OLG Rostock, 15.04.2019 - 10 UF 212/18

    Rückführung eines Kindes nach Großbritannien

    Lehnt der entführende Elternteil es aber ab, das Kind zu begleiten, so kann er sich nicht darauf berufen, die Rückkehr des Kindes ohne seine Begleitung setze das Kind einer schwerwiegenden Gefahr aus (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 05.07.2017 - 7 UF 660/17 [zitiert nach juris]).
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