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   OLG Nürnberg, 06.02.2012 - 7 WF 17/12   

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https://dejure.org/2012,1845
OLG Nürnberg, 06.02.2012 - 7 WF 17/12 (https://dejure.org/2012,1845)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 06.02.2012 - 7 WF 17/12 (https://dejure.org/2012,1845)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 06. Februar 2012 - 7 WF 17/12 (https://dejure.org/2012,1845)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Abänderung eines Unterhaltstitels: Rückwirkende Herabsetzung für eine mehr als ein Jahr vor Rechtshängigkeit des Herabsetzungsantrags liegende Zeit bei Einhaltung der Monatsfrist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeitliche Grenzen zur Abänderung eines Unterhaltstitels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 240; FamFG § 238 Abs. 3 S. 4
    Zeitliche Grenzen der Abänderung eines Unterhaltstitels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1027
  • FamRZ 2012, 1242
  • Rpfleger 2012, 441
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 25.03.2010 - 17 WF 66/10

    Kindesunterhalt: Abänderung einer Unterhaltsentscheidung nach erfolgter

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.02.2012 - 7 WF 17/12
    Unter anderem auch deshalb hält Lorenz (in Zöller, a.a.O., § 240 RdNr. 11 und 12), der von einer "generellen Begrenzung des Rückwirkungszeitraums" durch § 240 Abs. 2 Satz 4 FamFG i. V. mit § 238 Abs. 3 Satz 4 FamFG ausgeht, im Anschluss an eine entsprechende Entscheidung des KG vom 25.3.2010 - 17 WF 66/10 - zu der ebenfalls in § 240 FamFG geregelten Abänderung eines (bei Feststellung der Vaterschaft ergangenen) Unterhaltstitels nach § 237 FamFG zur Vermeidung grob unbilliger Ergebnisse im Einzelfall eine teleologische Reduktion des § 238 Abs. 3 Satz 4 FamFG für geboten (so auch Bömelburg in Prütting/Helms, FamFG 2. Aufl., § 240 RdNr. 21).
  • BGH, 10.01.2019 - V ZR 138/18

    Rechtsstreit über das Zustehen eines Unterlassungsanspruchs gemäß § 1004 Abs. 1

    Ist aber eine auf Unterlassung des Ausbaus gerichtete Klage des Beklagten rechtskräftig abgewiesen worden, steht - als kontradiktorisches Gegenteil - fest, dass der Kläger zu einem Ausbau berechtigt ist und eine hierauf gerichtete Feststellungsklage gemäß § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO unzulässig wäre (vgl. Senat, Urteil vom 29. Juni 2012 - V ZR 97/11, NJW-RR 2012, 1027 Rn. 7).
  • KG, 26.11.2013 - 18 UF 219/13

    Elterliche Sorge: Beschwerdebefugnis des nicht sorgeberechtigten Vaters gegen

    Das Elternrecht aus Artikel 6 Abs. 2 des Grundgesetzes ist für sich nicht geeignet, unabhängig von der positiven Rechtsordnung ein Recht im Sinne von § 59 Abs. 1 FamFG zu begründen (BGH FamRZ 2012, 1242 Rn. 7; 2009, 220 Rn. 13).
  • KG, 26.11.2013 - 18 UF 224/13

    Umgangsregelung: Beschwerdeberechtigung des nicht sorgeberechtigten betreuenden

    Das Elternrecht aus Artikel 6 Abs. 2 des Grundgesetzes ist für sich nicht geeignet, unabhängig von der positiven Rechtsordnung ein Recht im Sinne von § 59 Abs. 1 FamFG zu begründen (BGH FamRZ 2012, 1242 Rn. 7; 2009, 220 Rn. 13).
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