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   OLG Nürnberg, 06.07.2001 - 10 WF 1964/01   

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https://dejure.org/2001,5631
OLG Nürnberg, 06.07.2001 - 10 WF 1964/01 (https://dejure.org/2001,5631)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 06.07.2001 - 10 WF 1964/01 (https://dejure.org/2001,5631)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 06. Juli 2001 - 10 WF 1964/01 (https://dejure.org/2001,5631)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterhaltsverfahren; Kostenentscheidung; Streitwertfestsetzung; Prozesskostenvorschuss; Kosten der einstweiligen Anordnung

  • Judicialis

    ZPO § 127 a; ; ZPO § 621; ; ZPO § 644; ; BRAGO § 41

  • RA Kotz

    Einstweilige Anordnung im familienrechtlichen Verfahren und Kostenentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 127a § 621 § 644; BRAGO § 41
    Kostenerstattung für einstweilige Anordnung über Kostenvorschuss - Kostenentscheidung im Hauptverfahren - Zurückweisung des Antrags vor Rechtshängigkeit der Unterhaltsklage - Streitwert - Anwaltsgebühren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    ZPO § 127 a, § 621, § 644 BRAGO § 41
    Kostenrecht: Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten im Verfahren um Prozesskostenvorschuss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 436
  • FamRZ 2002, 478
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.03.1993 - V ZB 5/93

    Kostenpflicht der prozeßunfähigen Partei

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.07.2001 - 10 WF 1964/01
    Die Erstattungsfähigkeit von außergerichtlichen Kosten setzt den Bestand eines Prozessrechtsverhältnisses voraus, dass durch Klageerhebung begründet wird (BGH MDR 93, 1249; Zöller-Herget, a.a.O., Rn. 10 vor § 91 ZPO).
  • BGH, 06.05.1987 - IVb ZR 52/86

    Beschränkung der Zulassung der Revision; Begründung eines Folgesachenantrags

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.07.2001 - 10 WF 1964/01
    Dementsprechend hat das Kammergericht die Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren einer Folgesache nach § 623 ZPO nicht vom Eintritt der Rechtshängigkeit der Folgesache abhängig gemacht, sondern lediglich von deren Anhängigkeit (MDR 88, 1067), da über eine Folgesache zu verhandeln ist, wenn sie rechtzeitig anhängig gemacht wurde (BGH MDR 87, 921).
  • KG, 07.06.1988 - 1 WF 1551/88

    Anwaltsgebühren: Erstattungsfähigkeit bei bloßer Anhängigkeit einer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.07.2001 - 10 WF 1964/01
    Dementsprechend hat das Kammergericht die Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren einer Folgesache nach § 623 ZPO nicht vom Eintritt der Rechtshängigkeit der Folgesache abhängig gemacht, sondern lediglich von deren Anhängigkeit (MDR 88, 1067), da über eine Folgesache zu verhandeln ist, wenn sie rechtzeitig anhängig gemacht wurde (BGH MDR 87, 921).
  • OLG Stuttgart, 09.08.2007 - 8 WF 107/07

    Rechtsanwaltsgebühr: Anfall der Terminsgebühr bei außergerichtlichen

    Er hat weiterhin in § 18 Nr. 1f) RVG festgelegt, dass es sich bei diesem Verfahren um eine besondere gebührenrechtliche Angelegenheit handelt, in der alle Gebühren nach dem RVG verdient werden können (Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl. 2007, § 18 Rdnr. 1; OLG Nürnberg AGS 2002, 42 zur BRAGO).
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