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   OLG Nürnberg, 06.10.2020 - 15 W 2130/20   

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https://dejure.org/2020,36844
OLG Nürnberg, 06.10.2020 - 15 W 2130/20 (https://dejure.org/2020,36844)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 06.10.2020 - 15 W 2130/20 (https://dejure.org/2020,36844)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 06. Oktober 2020 - 15 W 2130/20 (https://dejure.org/2020,36844)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • RA Kotz

    Wohnungsrecht - Tragung Verbrauchs- und Instandhaltungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vereinbarung einer Kostentragung des Eigentümers als dinglicher Inhalt des Wohnungsrechts?

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kostentragung des Eigentümers als dinglicher Inhalt eines Wohnungsrechts?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2021, 327
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 18.06.1980 - BReg. 2 Z 28/80

    Zum Inhalt eines Wohnungsrechts

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.10.2020 - 15 W 2130/20
    Soweit entweder das Gesetz selbst die Abänderbarkeit vorsieht oder zulässt oder bei einer Abänderung des Inhalts eines im Gesetz vorgesehenen Rechts nicht gegen tragende und damit zwingende Grundprinzipien (insbesondere hinsichtlich der Wesensmerkmale der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit, der grundsätzlichen Nichtübertragbarkeit des Wohnungsrechts sowie des Ausschlusses des Eigentümers) verstoßen wird, sind abweichende Vereinbarungen zwischen den Beteiligten über den Inhalt eines zu bestellenden dinglichen Rechts nicht nur mit schuldrechtlicher, sondern - bei Eintragung in das Grundbuch bzw. zulässiger Bezugnahme auf die entsprechende Eintragungsbewilligung (§ 874 BGB ) - auch mit dinglicher Wirkung möglich (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 18. Juni 1980 - BReg 2 Z 28/80; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 11. Oktober 1990 - BReg 2 Z 114/90).

    Wegen des abschließenden Katalogs des möglichen Inhalts einer Dienstbarkeit in § 1018 BGB kann aber die Verpflichtung des Eigentümers zu einem positiven Tun nicht Hauptinhalt einer solchen Dienstbarkeit sein (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 18. Juni 1980 - BReg 2 Z 28/80).

  • OLG Köln, 17.01.1991 - 2 Wx 51/91

    Verdinglichung des Begleitschuldverhältnisses zu einem Wohnungsrecht durch

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.10.2020 - 15 W 2130/20
    Es ist bereits zweifelhaft, ob der Eigentümer durch eine Regelung, nach der er die von ihm zu entrichtenden laufenden Kosten für Strom, Heizung, Müllabfuhr usw. nicht von dem Wohnungsberechtigten ersetzt verlangen kann, zu einem positiven Tun verpflichtet wird (OLG Köln, Beschluss vom 17. Januar 1991 - 2 Wx 51/91).
  • BGH, 26.09.2013 - V ZB 152/12

    Wohnungsgrundbuchsache: Zwischenverfügung auf Abschluss eines Rechtsgeschäfts;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.10.2020 - 15 W 2130/20
    Eine Entscheidung in der Sache kann der Senat nicht treffen, da Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens nur die Zwischenverfügung und nicht das Eintragungsersuchen selbst ist (BGH, Beschluss vom 26.09.2013 - V ZB 152/12).
  • BayObLG, 31.10.1979 - BReg. 2 Z 69/78
    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.10.2020 - 15 W 2130/20
    Danach kann bestimmt werden, dass der Eigentümer des belasteten Grundstücks eine auf dem Grundstück befindliche Anlage, die zur Ausübung der Grunddienstbarkeit gehört, zu unterhalten hat (BayObLGZ 1979, 372 ).
  • BGH, 21.10.2011 - V ZR 57/11

    Unentgeltliches dingliches Wohnungsrecht: Verpflichtung des Berechtigten zur

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.10.2020 - 15 W 2130/20
    Dem Wohnungsberechtigten würde andernfalls die ordnungsgemäße Benutzung seiner Räume unmöglich gemacht (BGH, Urteil vom 21. Oktober 2011 - V ZR 57/11 zur Pflicht des Eigentümers, die Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung der Zentralheizung zu tragen).
  • OLG Schleswig, 09.06.1994 - 2 W 52/94

    Eintragungsfähigkeit von bloßen Nebenleistungen zu einem dinglichen Wohnrecht

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.10.2020 - 15 W 2130/20
    Die Kostenregelung dient nur der Ausgestaltung des gesetzlichen Schuldverhältnisses, stellt aber keine unzulässige Begründung einer Hauptpflicht des Eigentümers zu positivem Tun dar (Bayerisches Oberstes Landesgericht, a.a.O.; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 09. Juni 1994 - 2 W 52/94; Staudinger/Reymann (2017) BGB § 1093 Rn. 46; OLG Köln a.a.O.; Keller/Munzig a.a.O. § 6 Rn. 162; Amann in DNotZ 1989, 534, 545; Krauß, Vermögensnachfolge in der Praxis, 5. Auflage, Kapitel 4 Rn. 1588, mit der Beschwerde auszugsweise vorgelegt).
  • BayObLG, 11.10.1990 - BReg. 2 Z 114/90

    Befriedigungsrangordnung in der Zwangsversteigerung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.10.2020 - 15 W 2130/20
    Soweit entweder das Gesetz selbst die Abänderbarkeit vorsieht oder zulässt oder bei einer Abänderung des Inhalts eines im Gesetz vorgesehenen Rechts nicht gegen tragende und damit zwingende Grundprinzipien (insbesondere hinsichtlich der Wesensmerkmale der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit, der grundsätzlichen Nichtübertragbarkeit des Wohnungsrechts sowie des Ausschlusses des Eigentümers) verstoßen wird, sind abweichende Vereinbarungen zwischen den Beteiligten über den Inhalt eines zu bestellenden dinglichen Rechts nicht nur mit schuldrechtlicher, sondern - bei Eintragung in das Grundbuch bzw. zulässiger Bezugnahme auf die entsprechende Eintragungsbewilligung (§ 874 BGB ) - auch mit dinglicher Wirkung möglich (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 18. Juni 1980 - BReg 2 Z 28/80; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 11. Oktober 1990 - BReg 2 Z 114/90).
  • OLG Saarbrücken, 19.05.2023 - 5 W 12/23

    Zulässiger Inhalt einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit;

    Ebenso stellt sich die Situation in dem durch das Oberlandesgericht Nürnberg entschiedenen Fall (Beschluss vom 6. Oktober 2020 - 15 W 2130/20, NZM 2021, 327) dar, auf welchen die Beschwerde Bezug nimmt.
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