Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 06.11.2018 - 7 UF 1229/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,39468
OLG Nürnberg, 06.11.2018 - 7 UF 1229/18 (https://dejure.org/2018,39468)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 06.11.2018 - 7 UF 1229/18 (https://dejure.org/2018,39468)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 06. November 2018 - 7 UF 1229/18 (https://dejure.org/2018,39468)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,39468) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Verrostete Beschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde; Glaubhaftmachung; Wiedereinsetzung; Familienstreit; Durchführung; Begründung; Beschluss; Zugewinnausgleich; Frist; Zustellung

  • rechtsportal.de

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Neuanlage eines Mandats hinsichtlich zu beachtender Rechtsmittelfristen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 27.11.2013 - XII ZB 116/13

    Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist in einer Familiensache: Anforderungen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.11.2018 - 7 UF 1229/18
    Wird der Rechtsanwältin die Sache im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Verfahrenshandlung zur Bearbeitung vorgelegt, hat sie die Einhaltung ihrer Anweisungen zur Berechnung und Notierung laufender Rechtsmittelfristen einschließlich deren Eintragung in den Fristenkalender eigenverantwortlich zu prüfen, wobei sie sich grundsätzlich auch auf die Prüfung der Vermerke in der Handakte beschränken darf (BGH FamRZ 2014, 284).

    Mit Eingang der entsprechenden Mitteilung wäre die Bevollmächtigte der Antragsgegnerin in Anbetracht des Umstandes, dass sie das Mandat zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens neu übernommen hatte, verpflichtet gewesen, die Handakte auf die Eintragung der richtigen Beschwerdebegründungsfrist hin zu überprüfen (BGH MDR 2002, 180; FamRZ 2014, 284; NJW 2014, 3452).

  • BGH, 30.10.2001 - VI ZB 43/01

    Anforderungen an den Vortrag einer ausreichenden Büroorganisation

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.11.2018 - 7 UF 1229/18
    Mit Eingang der entsprechenden Mitteilung wäre die Bevollmächtigte der Antragsgegnerin in Anbetracht des Umstandes, dass sie das Mandat zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens neu übernommen hatte, verpflichtet gewesen, die Handakte auf die Eintragung der richtigen Beschwerdebegründungsfrist hin zu überprüfen (BGH MDR 2002, 180; FamRZ 2014, 284; NJW 2014, 3452).
  • BGH, 22.11.2000 - XII ZB 28/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist; Beginn

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.11.2018 - 7 UF 1229/18
    Diese anwaltliche Prüfungspflicht besteht auch dann, wenn die Handakte nicht zugleich zur Bearbeitung vorgelegt wird oder nicht vorgelegt werden kann, weil sie noch nicht angelegt ist, weshalb die Rechtsanwältin in diesen Fällen die unverzügliche nachträgliche Vorlage der Handakte zur Fristenkontrolle zu veranlassen hat (vgl. BGH FamRZ 2014, 1624; FamRZ 2001, 1143).
  • BGH, 06.12.2006 - XII ZB 99/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.11.2018 - 7 UF 1229/18
    Schließlich ist zu beachten, dass zur Sicherung der Einhaltung der Beschwerdebegründungsfrist nicht nur durch die Eintragung der Hauptfrist, sondern zusätzlich die Eintragung einer ausreichende Vorfrist angeordnet werden muss (vgl. BGH NJW 2007, 1455; FamRZ 2007, 1724).
  • BGH, 15.08.2007 - XII ZB 82/07

    Berechnung des Endes einer verlängerten Berufungsbegründungsfrist

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.11.2018 - 7 UF 1229/18
    Schließlich ist zu beachten, dass zur Sicherung der Einhaltung der Beschwerdebegründungsfrist nicht nur durch die Eintragung der Hauptfrist, sondern zusätzlich die Eintragung einer ausreichende Vorfrist angeordnet werden muss (vgl. BGH NJW 2007, 1455; FamRZ 2007, 1724).
  • BGH, 18.03.1982 - GSZ 1/81

    Zur Zulässigkeit der Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist nach deren

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.11.2018 - 7 UF 1229/18
    Wie bereits dargelegt, war am 17.10.2018 die Beschwerdebegründungsfrist jedoch bereits abgelaufen, weshalb eine Verlängerung nicht mehr möglich war (vgl. BGHZ 83, 217).
  • BGH, 25.03.2009 - XII ZB 150/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.11.2018 - 7 UF 1229/18
    Wird lediglich eine mündliche Anweisung erteilt, eine Handakte anzulegen und eine Rechtsmittelbegründungsfrist einzutragen, müssen ausreichende Sicherungsvorkehrungen dagegen getroffen werden, dass diese nicht in Vergessenheit gerät und die Eintragung der Frist unterbleiben (BGH FamRZ 2009, 1132; FamRZ 2012, 863; Stackmann in Münchener Kommentar, a.a.O., Rn 125 zu § 233).
  • BGH, 09.07.2014 - XII ZB 709/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an eine elektronisch

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.11.2018 - 7 UF 1229/18
    Diese anwaltliche Prüfungspflicht besteht auch dann, wenn die Handakte nicht zugleich zur Bearbeitung vorgelegt wird oder nicht vorgelegt werden kann, weil sie noch nicht angelegt ist, weshalb die Rechtsanwältin in diesen Fällen die unverzügliche nachträgliche Vorlage der Handakte zur Fristenkontrolle zu veranlassen hat (vgl. BGH FamRZ 2014, 1624; FamRZ 2001, 1143).
  • BGH, 25.09.2014 - III ZR 47/14

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist:

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.11.2018 - 7 UF 1229/18
    Mit Eingang der entsprechenden Mitteilung wäre die Bevollmächtigte der Antragsgegnerin in Anbetracht des Umstandes, dass sie das Mandat zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens neu übernommen hatte, verpflichtet gewesen, die Handakte auf die Eintragung der richtigen Beschwerdebegründungsfrist hin zu überprüfen (BGH MDR 2002, 180; FamRZ 2014, 284; NJW 2014, 3452).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht