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   OLG Nürnberg, 06.12.2021 - 3 U 3877/21   

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https://dejure.org/2021,53180
OLG Nürnberg, 06.12.2021 - 3 U 3877/21 (https://dejure.org/2021,53180)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 06.12.2021 - 3 U 3877/21 (https://dejure.org/2021,53180)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 06. Dezember 2021 - 3 U 3877/21 (https://dejure.org/2021,53180)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • BAYERN | RECHT

    BGB § 312d, § 312g, § 355, § 356; UWG § 2, § 3a, § 5; ZPO § 529
    Wettbewerbswidrig irreführender Hinweis bei Vertrieb von Schnelltests auf das SARS-CoV-2-Virus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 5 Abs. 1 S. 2
    Beim Angebot von Spucktests auf das Sars-CoV-2-Virus, die einzeln verblistert oder in versiegelten Sammelpackungen abgegeben werden, ist der Hinweis 'Aus hygienischen Gründen sind Schnelltests von der Rückgabe und vom Umtausch ausgeschlossen' nicht geeignet, ...

  • rechtsportal.de

    UWG § 5 Abs. 1 S. 2
    Vermeintlich wettbewerbswidrige Irreführung eines Hinweises zum Rückgabeausschluss von Spucktests auf das Coronavirus Abgabe in versiegelten Packungen Öffnen einer Versiegelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrig irreführender Hinweis bei Vertrieb von Schnelltests auf das SARS-CoV-2-Virus ...

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Corona-Tests können vom Widerrufsrecht ausgeschlossen werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2022, 515

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 27.03.2019 - C-681/17

    Das Widerrufsrecht der Verbraucher im Fall eines Onlinekaufs gilt für eine

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.12.2021 - 3 U 3877/21
    SARS-CoV-2-Virus Gegenstände, die nach einem Entfernen der Versiegelung der Verpackung aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen endgültig nicht mehr verkehrsfähig sind, weil es für den Unternehmer wegen ihrer Beschaffenheit unmöglich oder übermäßig schwierig ist, Maßnahmen zu ergreifen, die sie wieder verkaufsfähig machen, ohne dass einem dieser Erfordernisse nicht genügt würde (vgl. EuGH, Urteil vom 27. März 2019 - C-681/17, NJW 2019, 1507 (Slewo/Ledowski),.
  • BGH, 15.11.2017 - VIII ZR 194/16

    EuGH-Vorlage zum Widerrufsrecht beim Online-Matratzenkauf

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.12.2021 - 3 U 3877/21
    Dies folgt bereits aus dem Charakter als Medizinprodukt, das für sich genommen nur einen geringen Preis hat, aber hohen Anforderungen unterliegt, um zuverlässige Ergebnisse anzuzeigen, und daher Unversehrtheit der Packung und Hygiene besonderen Stellenwert besitzen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 15. November 2015, VIII ZR 194/16, NJW 2018, 453, Rn. 9).
  • KG, 27.06.2014 - 5 U 162/12

    konfigurierte Notebooks - Wettbewerbsrechtliche Irreführung durch Leugnung eines

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.12.2021 - 3 U 3877/21
    Ebenso darf nach h.M. das Subsumtionsrisiko nicht auf den Verbraucher abgewälzt werden, weshalb ein eindeutiger Bezug der ausreichend präzisen Regelung zu dem konkreten Rechtsverhältnis über den Kauf dieser Ware hergestellt werden muss (so BeckOK BGB/Mertens, 1.11.2021, Art. 246a EGBGB Rn. 38 zu Art. 246a § 1 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB; Rätze, VuR 2018, 109; zumindest eine beispielhafte Aufzählung verlangend BeckOGK/Busch, 1.6.2021, EGBGB Art. 246a § 1 Rn. 45; a.A. Schirmbacher, in: Tamm/Tonner/Brönneke, Verbraucherrecht, 3. Auflage 2020, § 9 Rn. 148; Müller, PharmR 2017, 554; KG, Urteil vom 27. Juni 2014 - 5 U 162/12, GRUR 2015, 84 (85) zur früheren Gesetzesfassung).
  • LG Regensburg, 24.09.2021 - 2 HKO 1769/21

    Erfolgloser Verfügungsantrag gegen vermeintlich irreführende Angaben beim

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.12.2021 - 3 U 3877/21
    Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Regensburg vom 24. September 2021, Az. 2 HK O 1769/21, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
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