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OLG Nürnberg, 07.03.2019 - 4 U 952/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 13.03.2017 - 4 O 3848/16
- LG Nürnberg-Fürth, 19.04.2018 - 4 O 3848/16
- OLG Nürnberg, 07.03.2019 - 4 U 952/18
- OLG Nürnberg, 03.06.2019 - 4 U 952/18
- BGH, 19.11.2020 - IX ZR 210/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.11.2006 - IV ZB 18/06
Prüfung materiell-rechtlicher Einwendungen im Kostenfestsetzungsverfahren
Auszug aus OLG Nürnberg, 07.03.2019 - 4 U 952/18
Sie ist von der materiell-rechtlichen Beurteilung zu unterscheiden, ob die erstattungsberechtigte Partei ihrem Prozessbevollmächtigten die geltend gemachten Gebühren im Innenverhältnis nach den dort bestehenden vertraglichen Beziehungen tatsächlich schuldet; letztere gehört nicht in das Kostenfestsetzungsverfahren (BGH, Beschluss vom 22. November 2006 - IV ZB 18/06, juris Rn. 11). - BGH, 07.11.2013 - IX ZR 248/12
Insolvenzanfechtung: Beweisanzeichen für einen Gläubigerbenachteiligungsvorsatz …
Auszug aus OLG Nürnberg, 07.03.2019 - 4 U 952/18
Denn eine inkongruente Deckung bildet nur dann ein Beweisanzeichen für den Benachteiligungsvorsatz des Schuldners und für die Kenntnis des Gläubigers von diesem Vorsatz, wenn die Wirkungen der Rechtshandlung zu einem Zeitpunkt eintraten, als zumindest aus der Sicht des Empfängers der Leistung Anlass bestand, an der Liquidität des Schuldners ernsthaft zu zweifeln (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 2013 - IX ZR 248/12, NZI 2014, 68 Rn. 12).