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   OLG Nürnberg, 07.12.2015 - 7 UF 1117/15   

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https://dejure.org/2015,39367
OLG Nürnberg, 07.12.2015 - 7 UF 1117/15 (https://dejure.org/2015,39367)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 07.12.2015 - 7 UF 1117/15 (https://dejure.org/2015,39367)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 07. Dezember 2015 - 7 UF 1117/15 (https://dejure.org/2015,39367)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    VersAusglG §§ 6, 7, 8 Abs. 1
    Wirksamkeit des Ausschlusses des Versorgungsausgleichs bei eventueller Angewiesenheit des Ausgleichsberechtigten auf Sozialleistungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Vereinbarung über den Ausschluss des Versorgungsausgleichs

  • rewis.io

    Wirksamkeit eines vereinbarten Ausschlusses des Versorgungsausgleichs bei Sozialhilfebedürftigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VersAusglG § 6 Abs. 1; VersAusglG § 8 Abs. 1
    Wirksamkeit einer Vereinbarung über den Ausschluss des Versorgungsausgleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs und der Anspruch auf Sozialhilfeleistungen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs und der Anspruch auf Sozialhilfeleistungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 93
  • FamRZ 2016, 980
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.02.2004 - XII ZR 265/02

    Zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.12.2015 - 7 UF 1117/15
    Dies wäre der Fall, wenn durch die vertragliche Regelung eine evident einseitige und durch die individuelle Gestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse nicht gerechtfertigte Lastenverteilung entstünde, die hinzunehmen für den belasteten Ehegatten - bei angemessener Berücksichtigung der Belange des anderen Ehegatten und seines Vertrauens in die Geltung der getroffenen Abrede, bei verständiger Würdigung des Wesens der Ehe - unzumutbar wäre (vgl. BGH FamRZ 2004, 601).
  • BGH, 28.03.2007 - XII ZR 130/04

    Wirksamkeit der zeitlichen Beschränkung des Betreuungsunterhalts und des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.12.2015 - 7 UF 1117/15
    Das Verdikt der Sittenwidrigkeit kommt dabei regelmäßig nur in Betracht, wenn durch den Vertrag Regelungen aus dem Kernbereich des gesetzlichen Scheidungsfolgenrechts, zu welchem auch der Versorgungsausgleich gehört, ganz oder jedenfalls zu erheblichen Teil abbedungen werden, ohne dass dieser Nachteil für den anderen Ehegatten durch anderweitige Vorteile gemildert wird oder durch die besonderen Verhältnisse der Ehegatten gerechtfertigt ist (BGH FamRZ 2007, 1310; FamRZ 2009, 1041).
  • BGH, 18.03.2009 - XII ZB 94/06

    Wirksamkeit eines kompensationslos vereinbarten Ausschlusses des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.12.2015 - 7 UF 1117/15
    Das Verdikt der Sittenwidrigkeit kommt dabei regelmäßig nur in Betracht, wenn durch den Vertrag Regelungen aus dem Kernbereich des gesetzlichen Scheidungsfolgenrechts, zu welchem auch der Versorgungsausgleich gehört, ganz oder jedenfalls zu erheblichen Teil abbedungen werden, ohne dass dieser Nachteil für den anderen Ehegatten durch anderweitige Vorteile gemildert wird oder durch die besonderen Verhältnisse der Ehegatten gerechtfertigt ist (BGH FamRZ 2007, 1310; FamRZ 2009, 1041).
  • OLG Koblenz, 26.05.2011 - 11 UF 138/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Anwendbares Recht bei einer vor dem 1. September

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.12.2015 - 7 UF 1117/15
    Hiervon kann nicht ausgegangen werden, wenn der unterschiedliche Erwerb von Versorgungsanrechten in der Ehezeit nicht auf einen ehebedingten Nachteil beruht (vgl. OLG Koblenz, FamRZ 2012, 130).
  • BGH, 29.01.2014 - XII ZB 303/13

    Wirksamkeitsprüfung für einen Ehevertrag: Vollständiger Ausschluss des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.12.2015 - 7 UF 1117/15
    Dies ist etwa dann der Fall, wenn beide Ehegatten während der Ehezeit vollschichtig und von der Ehe unbeeinflusst berufstätig waren und jeder seine eigene Altersversorgung aufgebaut oder aufgestockt hat, wobei der eine Ehegatten aus nicht ehebedingten Gründen mehr Versorgungsanrechte erworben hat als der andere (BGH FamRZ 2014, 629).
  • OLG Brandenburg, 03.07.2014 - 13 UF 245/13

    Versorgungsausgleich: Gerichtliche Kontrolle eines vereinbarten Ausschlusses des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.12.2015 - 7 UF 1117/15
    Grundsätzlich ist bei der gerichtlichen Kontrolle Zurückhaltung geboten, um diese Vertragsfreiheit zur Geltung kommen zu lassen (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 3.7.2014, 13 UF 245/13, recherchiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 06.06.2019 - 10 UF 18/18

    Beschwerde gegen den Ausschluss eines Versorgungsausgleichs

    Dies gilt aber nur, wenn die Bedürftigkeit auf ehebedingten Nachteilen beruht (BGH, Urteil vom 25.10.2006 - XII ZR 144/04, FamRZ 2007, 197, 199; OLG Brandenburg, 4. Familiensenat, Beschluss vom 3.7.2014 - 13 UF 245/13, Rn. 23, juris; OLG Nürnberg, FamRZ 2016, 980; Norpoth/Sasse in Erman, BGB, 15. Aufl., § 8 VersausglG Rn. 15; jurisPK/Breuers, BGB, 8. Aufl., § 8 VersAusglG Rn. 41).
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