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   OLG Nürnberg, 08.01.2002 - 3 U 3129/01   

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https://dejure.org/2002,8277
OLG Nürnberg, 08.01.2002 - 3 U 3129/01 (https://dejure.org/2002,8277)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 08.01.2002 - 3 U 3129/01 (https://dejure.org/2002,8277)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 08. Januar 2002 - 3 U 3129/01 (https://dejure.org/2002,8277)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsanwaltsgebühren; Gegenstandswert; Vorgerichtliche Einigung; Berechnung bei vorgerichtlichem Vergleich; Wiederkehrende Leistungen

  • Judicialis

    BRAGO § 8 Abs. 1 S. 2; ; GKG § 17 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 8 Abs. 1 S. 2; GKG § 17 Abs. 4
    Gegenstandswert für anwaltliche Honorarabrechnung bei außergerichtlicher Regelung von Schadensersatzansprüchen - Wert der Forderung auf Verdienstausfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    GKG § 17 Abs. 4; BRAGO § 8 Abs. l S. 2
    Gegenstandswert bei wiederkehrenden Leistungen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.10.1952 - III ZR 231/51

    Streitwert eines Rentenanspruchs aus Aufopferung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 08.01.2002 - 3 U 3129/01
    Der Beklagte beruft sich auch vergeblich auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1953, 104), wonach in dem Fall, daß für verschiedene Zeitabschnitte unterschiedliche Rentenbeträge verlangt werden, die jeweils höchste Jahresleistung zugrundezulegen ist.
  • OLG Frankfurt, 07.02.2020 - 27 U 1/16

    Zur anwaltlichen Abrechnung in Familiensachen und Bestimmung des Gegenstandswerts

    Einer vom OLG Nürnberg (AGS 2002, 232) für die Wahrnehmung eines außergerichtlichen Mandats betreffend eine deliktische Unfallrente im Sinne von § 17 Abs. 2 S. 1, Abs. 4 GKG in der Fassung des Kostenrechtsänderungsgesetzes vom 24.06.1994 (entspricht § 42 Abs. 2, 5 GKG in der Fassung vom 01.07.2004, außer Kraft getreten zum 31.07.2013, mit der Folge der insoweit erfolgenden Anwendung von § 9 ZPO auch auf den Gebührenstreitwert) vertretenen Auffassung entsprechend, die im Schrifttum zum Teil auch in Bezug auf die Bewertung von gesetzlichen Unterhaltsansprüchen vertreten wird (N. Schneider, AGS 2004, 58; ders., in: Schulz/Hauß, Familienrecht, 3. Auflage, 2018, Schwerpunktbeitrag 9, Rn. 78; ders. NJW-Spezial 2009, 123; Gerold/Schmidt/von Eicken-Madert, BRAGO, 14. Auflage, § 8 Rn. 15), soll für die Berechnung der fälligen Unterhaltsbeträge der Zeitpunkt der Beendigung des anwaltlichen Auftrags maßgebend sein.
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