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   OLG Nürnberg, 08.03.2000 - 12 U 3667/99   

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https://dejure.org/2000,3733
OLG Nürnberg, 08.03.2000 - 12 U 3667/99 (https://dejure.org/2000,3733)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 08.03.2000 - 12 U 3667/99 (https://dejure.org/2000,3733)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 08. März 2000 - 12 U 3667/99 (https://dejure.org/2000,3733)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesamtschuld; Mithaftung des Sicherungsgebers; Schuldbeitritt; Kontobelastungen durch Schecks ; Kontobelastungen durch Überweisungen; Fälschung der Mitzeichnung

  • Judicialis

    BGB § 675; ; BGB § 670; ; BGB § 425; ; AGBSp Nr. 19; ; AGBSp Nr. 20

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 675 670 425; AGBSp Nr. 19, 20
    Umfang der gesamtschuldnerischen Mithaftung des Sicherungsgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 675, 670, 425; AGB-SpK Nr. 19, 20
    Keine gesamtschuldnerische Mithaftung des Sicherungsgebers für Kontobelastungen bei Fälschung der erforderlichen Mitzeichnung durch den Kontoinhaber

  • archive.org (Leitsatz)

    BGB § 675; § 670; § 425 AGBSp Nr. 19, 20
    Mithaftung des Sicherungsgebers nach Fälschung seiner Unterschrift?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2000, 1975
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Brandenburg, 10.10.2007 - 4 U 20/07

    Haftungsklausel unwirksam: Investitionsbank des Landes Brandenburg kann

    Diese Argumentation der Klägerin übersieht, dass auch dem Schuldbeitretenden gemäß § 417 BGB analog (vgl. dazu nur: OLG Nürnberg, ZIP 2000, 1975) die Einwendungen zustehen, die sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen dem Gläubiger und dem (Haupt-)Schuldner ergeben, wenn auch - insoweit unterscheidet sich der Schuldbeitritt wesentlich von der Bürgschaft - nur für diejenigen Einwendungen, die bereits zum Zeitpunkt des Schuldbeitritts begründet (BGH NJW 1996, 249), d.h. ihrem Rechtsgrund nach angelegt, waren.
  • OLG Saarbrücken, 06.03.2008 - 8 U 447/06

    Voraussetzungen der fehlerhaften Gesellschaft - Haftung nach allgemeinen

    Ein solcher Schuldbeitritt, den die Klägerin zudem hätte annehmen müssen, wäre im Übrigen auch ins Leere gegangen, da - wie ausgeführt - die mitübernommene Darlehensschuld nicht entstanden ist (vgl. BGH NJW 1987, 1698/1699; OLG Nürnberg ZIP 2000, 1975/1976 mwN).
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