Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 09.02.2015 - 15 W 178/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Deutsches Notarinstitut
BayFischG Art. 8 Abs. 1; GrEStG §§ 2, 22 Abs. 1 S. 1; BauGB §§ 24 Abs. 2, 28 Abs. 1
Eintragung eines selbständigen Fischereirechts in das Grundbuch setzt keine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder Vorkaufsrechtsverzichtserklärung der Gemeinde voraus - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eintragung eines selbständigen Fischereirechts im Grundbuch; Notwendigkeit des Nachweises der Nichtausübung oder des Nichtbestehens eines Vorkaufsrechts
- rewis.io
Eintragung selbstständigen Fischereirechts in Grundbuch ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung
- ra.de
- notar-drkotz.de
Eintragungsvoraussetzungen des Erwerbers eines selbständigen Fischereirechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Eintragung eines selbständigen Fischereirechts im Grundbuch
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 2015, 385
- FGPrax 2015, 119
- Rpfleger 2015, 464
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 04.06.2014 - 2 B 12.1587
Vorkaufsrecht; Selbständiges Fischereirecht; Wohl der Allgemeinheit; …
Auszug aus OLG Nürnberg, 09.02.2015 - 15 W 178/15
Der ausdrückliche Ausschluss des Erbbaurechts durch § 24 Abs. 2 BauGB zeigt, dass der Erwerb von Grundstücken zur Sicherung der Flächen für die angestrebten städtebaulichen Maßnahmen im Vordergrund steht (BayVGH, NVwZ-RR 2014, 772 Rn. 21).Denn es ist nicht das Grundstück selbst durch das Fischereirecht belastet, sondern lediglich das auf ihm befindliche Gewässer (BayVGH, NVwZ-RR 2014, 772 Rn. 21).
- VGH Bayern, 28.07.1999 - 9 B 96.4250
Auszug aus OLG Nürnberg, 09.02.2015 - 15 W 178/15
Es handelt sich um ein privatrechtliches, in etwa dem Erbbaurecht vergleichbares grundstücksgleiches Nutzungsrecht, das losgelöst vom Gewässereigentum als ein dieses Eigentum beschränkendes Recht besteht (BayVGH, Urteil vom 28. Juli 1999 - 9 B 96.4250, juris Rn. 19 mwN). - BGH, 16.02.1984 - V ZB 24/83
Zum gemeindlichen Vorkaufsrecht bei Wohnungseigentum
Auszug aus OLG Nürnberg, 09.02.2015 - 15 W 178/15
Mit Beschluss vom 16. Februar 1984 (V ZB 24/83, BGHZ 90, 174 ff.) entschied der Bundesgerichtshof, dass ein Vorkaufsrecht der Gemeinde nach §§ 24 ff. BauGB auch dann in Betracht kommt, wenn nicht das Grundstück als ganzes, sondern lediglich ein ideeller Anteil daran, sei es als bloßes Bruchteilseigentum, sei es als Wohnungs- oder Teileigentum, verkauft wird. - BVerwG, 14.02.1991 - 4 C 51.87
Bauplanungsrecht: Bauplanungsrechtliche Hindernisse für Grundstücksteilung, …
Auszug aus OLG Nürnberg, 09.02.2015 - 15 W 178/15
Bundesrechtliche Begriffe können durch das Landesrecht nicht verändert werden; andernfalls würde das Bundesrecht je nach Landesrecht einen unterschiedlichen Inhalt haben können (BVerwG, NJW 1991, 2783, 2784). - BFH, 15.09.1971 - II 42/65
Wassernutzungsrecht alter Art - Nutzung der Wasserkraft - Gewerbeberechtigung
Auszug aus OLG Nürnberg, 09.02.2015 - 15 W 178/15
Das GrEStG 1940 enthielt eine entsprechende Vorschrift nicht mehr, weil die grundstücksgleichen Rechte in Wirklichkeit kein Grundstück sind, durch die Grunderwerbsteuer aber nur der Übergang der eigentlichen Grundstücke besteuert werden sollte (vgl. BFHE 104, 97).
- OLG Brandenburg, 10.08.2020 - 5 W 73/18 § 24 Abs. 2 BauGB solle daher wesentlich zur Entlastung der Gemeinden beim Prüfungsvorgang und zur Beschleunigung im Rechtsverkehr beitragen (vgl. OLG Nürnberg FGPrax 2015, 119, 120;… OLG Jena RPfleger 2018, 210, juris Rn. 5).