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   OLG Nürnberg, 09.03.2020 - 5 U 634/18   

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https://dejure.org/2020,25629
OLG Nürnberg, 09.03.2020 - 5 U 634/18 (https://dejure.org/2020,25629)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 09.03.2020 - 5 U 634/18 (https://dejure.org/2020,25629)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 09. März 2020 - 5 U 634/18 (https://dejure.org/2020,25629)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 134; GOÄ § 1 Abs. 2; BayHKaG Art. 27, Art. 34 Abs. 1, Art. 35 Abs. 2 S. 1 Nr. 1
    Rückforderung des Arzthonorars wegen fachfremder Leistungen

  • rewis.io

    Rückforderung des Arzthonorars wegen fachfremder Leistungen

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Celle, 22.10.2007 - 1 U 77/07
    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.03.2020 - 5 U 634/18
    Leistungen, die ein Arzt unter Überschreitung der Grenzen seines jeweiligen Fachgebietes erbringe, entsprächen nicht den Regeln der ärztlichen Kunst, seien damit nicht abrechenbar, so dass eine Zahlung des Patienten ohne rechtlichen Grund erfolge (dieser Ansatz liegt dem Urteil des OLG Celle vom 22.10.2007, MedR 2008, 378, zugrunde).
  • VG Münster, 10.02.1999 - 6 K 1620/98
    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.03.2020 - 5 U 634/18
    Die gegenteilige Auffassung hat u.a. das VG Münster, Urteil vom 10.02.1999 (MedR 1999, 284), vertreten.
  • BGH, 18.09.2003 - V ZB 9/03

    Begriff der Grundsatzbedeutung einer Rechtsfrage; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.03.2020 - 5 U 634/18
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - hier der Auslegung des § 2 der WBO 2004 hinsichtlich der für die Gebietskonformität fachärztlicher Tätigkeit maßgeblichen Kriterien - kann sich aber auch - über die Fälle der Divergenz hinaus - aus dem tatsächlichen oder rechtlichen Gewicht einer Frage für den Rechtsverkehr oder für einen bestimmten Berufsstand ergeben (BGH NJW 2003, 3765).
  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.03.2020 - 5 U 634/18
    Beiden Begründungsansätzen kann entgegengehalten werden, dass das Verbot der Betätigung außerhalb des Fachgebietes bei verfassungsgemäßer Auslegung nur als allgemeine Richtlinie verstanden werden darf (BVerfGE 33, 125; BVerfG, MedR 2011, 572), also fachgebietsfremde Tätigkeit erlaubt ist, sofern ihr Anteil an der gesamten ärztlichen Tätigkeit des betreffenden Facharztes nur "geringfügig" ist, so dass ohne nähere Feststellungen hierzu der individuelle Behandlungsvertrag nicht als nichtig angesehen werden kann und sich überhaupt die Frage stellt, nach welchem Kriterium bei einer die Grenze der Geringfügigkeit überschreitenden fachgebietsfremden Tätigkeit festgestellt werden soll, ob der einzelne Behandlungsvertrag nichtig oder gültig ist.
  • LG Mannheim, 17.11.2006 - 1 S 227/05

    Ärztliches Berufsrecht: Honoraranspruch eines Facharztes bei systematischer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.03.2020 - 5 U 634/18
    In der Rechtsprechung wird vertreten, dass ein Verstoß gegen die Beschränkung der ärztlichen Tätigkeit auf das jeweilige Fachgebiet, die in den Heilberufe-Kammergesetzen der Länder jeweils enthalten ist, einen Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot bedeute mit der Folge, dass der über eine solche ärztliche Leistung geschlossene Behandlungsvertrag nichtig sei, so dass dem Arzt ein Gebührenanspruch nicht zustehe (so etwa LG Mannheim, Urteil vom 17.11.2006, NJW-RR 2007, 1426).
  • BSG, 31.01.2001 - B 6 KA 24/00 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Qualifikationsanforderung -

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.03.2020 - 5 U 634/18
    a) Soweit in dieser Stellungnahme auf die Entscheidung des BVerfG vom 16.07.2004 (MedR 2004, 608) hingewiesen wird, ist zunächst zu beachten, dass die zugrundeliegende Entscheidung des BSG vom 31.01.2001 (W6 KA 24/00 R), veröffentlicht in MedR 2001, 535, sich wiederum mit den Anforderungen der Kernspintomografie-Vereinbarung befasst und nicht die Frage behandelt hatte, ob die Durchführung (und Abrechnung) von MRTUntersuchungen für Orthopäden gebietsfremd ist.
  • BSG, 02.04.2014 - B 6 KA 24/13 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Kardiologe mit der Zusatzbezeichnung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.03.2020 - 5 U 634/18
    Mit der Frage, ob eine derartige Tätigkeit berufsrechtlich zulässig wäre, hat sich das BSG ausdrücklich nicht befasst (etwa Urteil vom 02.04.2014, W6 KA 24/13 R, MedR 2015, 55).
  • BVerfG, 16.07.2004 - 1 BvR 1127/01

    Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch Versagung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.03.2020 - 5 U 634/18
    a) Soweit in dieser Stellungnahme auf die Entscheidung des BVerfG vom 16.07.2004 (MedR 2004, 608) hingewiesen wird, ist zunächst zu beachten, dass die zugrundeliegende Entscheidung des BSG vom 31.01.2001 (W6 KA 24/00 R), veröffentlicht in MedR 2001, 535, sich wiederum mit den Anforderungen der Kernspintomografie-Vereinbarung befasst und nicht die Frage behandelt hatte, ob die Durchführung (und Abrechnung) von MRTUntersuchungen für Orthopäden gebietsfremd ist.
  • BVerfG, 01.02.2011 - 1 BvR 2383/10

    Berufsrechtliche Sanktionierung einer in geringfügigem Umfang ausgeübten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.03.2020 - 5 U 634/18
    Beiden Begründungsansätzen kann entgegengehalten werden, dass das Verbot der Betätigung außerhalb des Fachgebietes bei verfassungsgemäßer Auslegung nur als allgemeine Richtlinie verstanden werden darf (BVerfGE 33, 125; BVerfG, MedR 2011, 572), also fachgebietsfremde Tätigkeit erlaubt ist, sofern ihr Anteil an der gesamten ärztlichen Tätigkeit des betreffenden Facharztes nur "geringfügig" ist, so dass ohne nähere Feststellungen hierzu der individuelle Behandlungsvertrag nicht als nichtig angesehen werden kann und sich überhaupt die Frage stellt, nach welchem Kriterium bei einer die Grenze der Geringfügigkeit überschreitenden fachgebietsfremden Tätigkeit festgestellt werden soll, ob der einzelne Behandlungsvertrag nichtig oder gültig ist.
  • LG Regensburg, 27.02.2018 - 4 O 2233/16

    Abgrenzung der fachgebiete ärztlicher Berufe bei MRT

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.03.2020 - 5 U 634/18
    Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Landgerichts Regensburg vom 27.02.2018, Az. 4 O 2233/16, wird zurückgewiesen.
  • OLG Schleswig, 22.09.1998 - 6 U 48/98
  • BayObLG, 18.01.2022 - 1Z RR 40/20

    Vergütungspflicht auch für fachgebietsfremde Leistungen eines Facharztes

    Die Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 9. März 2020, 5 U 634/18, wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

    Die Berufung der Klägerin hat das Oberlandesgericht Nürnberg mit Urteil vom 9. März 2020, 5 U 634/18, zurückgewiesen.

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in juris und unter BeckRS 2020, 21724 veröffentlicht ist, hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt, nach Art. 34 Abs. 1 HKaG dürfe, wer eine Gebietsbezeichnung i. S. d. Art. 27 HKaG führe, grundsätzlich nur in dem betreffenden Gebiet tätig sein.

  • LG Darmstadt, 13.05.2020 - 19 O 550/16

    Dürfen Orthopäden MRT-Untersuchungen durchführen und abrechnen?

    Gestützt wird diese Auffassung auch durch die Entscheidung des OLG Nürnberg vom 9.1.2020 zu Aktz: 5 U 634/18 auf die Bezug genommen wird und die in einem vergleichbaren Fall zum vergleichbaren § 34 bayerisches Heilberufs-Kammergesetz und zur Weiterbildungsordnung für Ärzte Bayerns ergangen ist.
  • OLG Frankfurt, 14.07.2022 - 22 U 131/20

    Rückforderung von ärztlichen Honoraren für angeblich "fachfremde"

    Gestützt werde diese Auffassung auch durch die Entscheidung des OLG Nürnberg vom 09.01.2020 - 5 U 634/18.

    Da es allein um die tatsächliche praktische Befähigung geht, eine MRT-Untersuchung sach- und fachgerecht durchzuführen, sind hier vielfältige, auch alternative Möglichkeiten des Qualifikationsnachweises denkbar (OLG Nürnberg, Urteil vom 09.03.2020, 5 U 634/18, zitiert nach juris; so auch dem Grunde nach Gutmann, a. a. O., S. 3, Bl. 846 d. A., der jedoch im Ergebnis eine fachgebundene Zusatzausbildung nach der WBO fordert; a. A. Wigge, Abrechnung von Leistungen der Magnetresonanztomographie durch einen Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie - Die Umdeutung des Weiterbildungsrechts durch das OLG Nürnberg, RöFo-Beitrag 2020, 1219).

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