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   OLG Nürnberg, 09.05.2012 - 12 U 1247/11   

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OLG Nürnberg, 09.05.2012 - 12 U 1247/11 (https://dejure.org/2012,12109)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 09.05.2012 - 12 U 1247/11 (https://dejure.org/2012,12109)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 09. Mai 2012 - 12 U 1247/11 (https://dejure.org/2012,12109)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verkehrssicherheit: Haftung eines Eisenbahnverkehrsunternehmens, des Eisenbahninfrastrukturunternehmens sowie des Eisenbahnunternehmens beim Sturz eines Fahrgastes auf einem Bahnsteig; verspätetes Vorbringen in der Berufungsinstanz

  • verkehrslexikon.de

    Zur Haftung der Bahnungternehmen beim Sturz eines Fahrgastes auf einem Bahnsteig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Verkehrssicherungspflichten der Deutschen Bahn AG für die Wartung von Bahnsteigen bei winterlichen Witterungsverhältnissen

  • rabüro.de

    Zur Streupflicht auf Bahnsteigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht der Bahn für Bahnsteige bei winterlichen Witterungsverhältnissen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflicht für Bahnsteige im Winter

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.02.2004 - VI ZR 69/03

    Haftung des Eisenbahninfrastrukturunternehmens für Schäden an einem Eisenbahnzug

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.05.2012 - 12 U 1247/11
    Nach ständiger Rechtsprechung liegt ein Betriebsunfall im Sinne des § 1 Abs. 1 HPflG vor, wenn ein unmittelbarer äußerer örtlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Unfall und einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung der Bahn besteht oder wenn der Unfall durch eine dem Bahnbetrieb eigentümliche Gefahr verursacht wird (vgl. BGH, Urteil vom 17.02.2004 - VI ZR 69/03, BGHZ 158, 130 m.w.N.).

    Entscheidend ist, dass er gerade durch die Einwirkungsmöglichkeiten und -verpflichtungen hinsichtlich dieses Teils des Betriebes imstande ist, die hiervon ausgehenden Gefahren abzuwenden oder zu verringern (BGH, Urteil vom 17.02.2004 - VI ZR 69/03, BGHZ 158, 130 m.w.N.).

    Dies führt jedenfalls bei der Schädigung eines unbeteiligten Dritten in der Regel zu einer gemeinschaftlichen Haftung von Eisenbahnverkehrsunternehmen und Eisenbahninfrastrukturunternehmen als Gesamtschuldner (BGH, Urteil vom 17.02.2004 - VI ZR 69/03, BGHZ 158, 130).

  • LG Nürnberg-Fürth, 18.05.2011 - 2 O 8329/10

    Haftung von Bahnbetriebsunternehmen; Verkehrssicherungspflichtverletzung:

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.05.2012 - 12 U 1247/11
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 18.05.2011, Az. 2 O 8329/10, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Ziffer 2 Halbsatz 2 des Tenors dieses Endurteils wie folgt lautet: "bei der Beklagten zu 2 ist diese Haftung insgesamt begrenzt auf die Höchstgrenzen des § 9 Haftpflichtgesetz.".

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth - Az.: 2 O 8329/10 - vom 18.05.2011 abgeändert.

    auf die Berufung der Beklagten das Endurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth - Az.: 2 O 8329/10 - vom 18.05.2011 abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BGH, 21.01.1986 - VI ZR 63/85

    Rechtsmittelbeschwer des Haftpflichtversicherers bei fehlendem Ausspruch der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.05.2012 - 12 U 1247/11
    Selbst wenn die Beschränkung der Eintrittspflicht im Feststellungsausspruch gänzlich fehlte, würde dies allein eine Beschwer nicht begründen (BGH, Urteil vom 21.01.1986 - VI ZR 63/85, NJW 1986, 2703; Geigel/Pardey, Haftpflichtprozess, 26. Aufl. 2011, 4. Kapitel 4 Rn. 175) und könnte im Wege der Urteilsergänzung berichtigt werden (BGH, Urteil vom 25.06.1996 - VI ZR 300/95, NJW-RR 1996, 1238; Geigel/Pardey a.a.O.).
  • BGH, 25.06.1996 - VI ZR 300/95

    Nachträgliche Beschränkung der Einstandspflicht des Haftpflichtversicherers auf

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.05.2012 - 12 U 1247/11
    Selbst wenn die Beschränkung der Eintrittspflicht im Feststellungsausspruch gänzlich fehlte, würde dies allein eine Beschwer nicht begründen (BGH, Urteil vom 21.01.1986 - VI ZR 63/85, NJW 1986, 2703; Geigel/Pardey, Haftpflichtprozess, 26. Aufl. 2011, 4. Kapitel 4 Rn. 175) und könnte im Wege der Urteilsergänzung berichtigt werden (BGH, Urteil vom 25.06.1996 - VI ZR 300/95, NJW-RR 1996, 1238; Geigel/Pardey a.a.O.).
  • BGH, 21.11.2000 - VI ZR 120/99

    Kein Quotenvorrecht bei Zusammentreffen von Mitverschulden und

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.05.2012 - 12 U 1247/11
    Da den Kläger an dem streitgegenständlichen Unfall eine Mitverantwortlichkeit trifft, steht ihm im Rahmen dieser Haftungshöchstgrenzen auch kein Quotenvorrecht gegenüber dem Sozialversicherungsträger zu (§ 116 Abs. 2, Abs. 3 Sätze 1 und 2 SGB X; vgl. hierzu BGH, Urteil vom 21.11.2000 - VI ZR 120/99, BGHZ 146, 84).
  • BGH, 18.09.2006 - II ZR 10/05

    Anforderungen an den Zeitpunkt eines gerichtlichen Hinweises

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.05.2012 - 12 U 1247/11
    Ein Hinweis gemäß § 139 Abs. 2 ZPO auf die Änderung der rechtlichen Beurteilung eines entscheidungserheblichen rechtlichen Gesichtspunktes (vgl. Thomas/Putzo, ZPO, 32. Aufl. 2011, § 139 Rn. 18), nach Schluss der mündlichen Verhandlung auch durch Wiedereröffnung derselben gemäß § 156 Abs. 2 Nr. 1 ZPO (vgl. BGH, Beschluss vom 18.09.2006 - II ZR 10/05, NJW-RR 2007, 412; Thomas/Putzo a.a.O § 139 Rn. 33), war insoweit nicht geboten.
  • BGH, 19.12.1969 - VI ZR 111/68

    Überprüfung der Bemessung des Schmerzensgeldes durch das Revisionsgericht;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.05.2012 - 12 U 1247/11
    Die Orientierung an in anderen Fällen von der Rechtsprechung zugebilligten Beträgen ist nicht nur zulässig, sondern wenigstens als Ausgangspunkt auch erforderlich, weil sich eine unmittelbare Relation zwischen der Geldentschädigung und nur im seelischen Bereich liegenden Beeinträchtigungen nicht gewinnen lässt (BGH, Urteil vom 19.12.1969 - VI ZR 111/68, VersR 1970, 281; Palandt/Grüneberg a.a.O. § 253 Rn. 15).
  • BGH, 28.03.2006 - VI ZR 46/05

    Schmerzensgeld für bei Reinigung einer Tapetenkleistermaschine zugezogene

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.05.2012 - 12 U 1247/11
    Der Senat darf sich daher insoweit nicht auf eine bloße Rechtsfehlerkontrolle beschränken (BGH, Urteil vom 28.03.2006 - VI ZR 46/05, NJW 2006, 1589; Palandt/Grüneberg a.a.O. § 253 Rn. 26).
  • BGH, 17.01.2012 - X ZR 59/11

    Zur Verkehrssicherungspflicht auf Bahnsteigen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.05.2012 - 12 U 1247/11
    Hieran ändert auch die rechtliche Trennung von Fahrbetrieb und Eisenbahninfrastruktur nichts (BGH, Urteil vom 17.01.2012 - X ZR 59/11, NJW 2012, 1083, Rz. 10f.).
  • OLG Hamm, 11.06.2015 - 6 U 145/14

    Zusammenstoß von Pkw und Privatbahn auf unzureichend gesichertem Bahnübergang -

    Bei den Beklagten zu 1) und 2) handelt es sich um selbständig organisierte Teile eines einheitlichen Eisenbahnunternehmens i. S. d. § 2 I AEG, die - jeder für sich - Betriebsunternehmer i. S. d. § 1 I HaftpflG sind (vgl. BGH NZV 2008, 79; OLG Nürnberg, Urteil vom 9.5.2012 - 12 U 1247/11 -, abgedr. bei "juris" Rz. 97 f, 104 f.; Filthaut, VersR 2001, 1348 ff.).
  • OLG Frankfurt, 02.11.2018 - 2 Ws 7/18

    Fahrlässige Tötung durch Unterlassen infolge mangelhafter Ausführung von

    Andernfalls hätten sie nicht nur durch ungeräumte Bereiche gehen (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 09.05.2012 - 12 U 1247/11, RdTW 2014, 111), sondern sogar über die aufgetürmten Schneehaufen steigen müssen, was nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht zu erwarten ist.

    Somit ist das Verhalten, wie es die Geschädigte an den Tag gelegt haben könnte, zwar möglicherweise als unvorsichtig, aber durchaus im Bereich des - insbesondere von einer Jugendlichen - zu Erwartenden zu beurteilen (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 09.05.2012 - 12 U 1247/11, RdTW 2014, 111; OLG Frankfurt, Urteil vom 22.09.1994 - 1 U 14/93, NZV 1996, 281).

  • OLG Nürnberg, 15.07.2020 - 2 U 3776/19

    Haftung für die Verletzung von Auswahl- und Überwachungspflichten gemäß § 823 BGB

    Jedenfalls in diesem Sinn hat sich ihre Kontrollpflicht als originär Verpflichtete mit der zunehmenden Zahl von Subunternehmern, deren sie sich selbst bediente oder deren Einschaltung sie zuließ, erhöht (OLG Nürnberg, Urteil vom 09.05.2012 - 12 U 1247/11 -, juris Rn. 137).
  • OLG Stuttgart, 28.06.2017 - 4 U 36/17

    Amtspflichtverletzung bei Abstempelung eines nicht mit dem Kennzeichen

    2 ZPO die Erklärungen und Handlungen des Streithelfers nicht mit den Erklärungen und Handlungen der Hauptpartei in Widerspruch stehen dürfen, wobei sich ein Widerspruch der Hauptpartei sowohl aus einer ausdrücklichen Erklärung als auch aus ihrem Gesamtverhalten im Prozess ergeben kann (Musielak/Voit ZPO/Weth a.a.O. § 67 Rn. 9; vgl. auch OLG Nürnberg Urteil vom 09.05.2012 - 12 U 1247/11, BeckRS 2012, 10956; OLG Frankfurt a. M. Urteil vom 16.12.2013 - 1 U 184/10, BeckRS 2014, 4909).
  • LG Nürnberg-Fürth, 14.01.2021 - 19 O 9454/15

    Kartellrechtlicher Schadensersatzanspruch gegen Süßwarenhersteller

    Denn die Streithelferin kann (vgl. § 67 ZPO) keinen Sachvortrag halten, der in Widerspruch zu demjenigen der unterstützten Partei steht (vgl. OLG Nürnberg BeckRS 2012, 10956), insbesondere kann die Streithelferin nicht bestreiten, was die Beklagte erkennbar zugestehen will (vgl. BeckOK ZPO/Dressler, 38. Ed. 1.9.2020, ZPO § 67 Rn. 17).
  • BGH, 02.07.2013 - VI ZR 263/12
    OLG Nürnberg - Az. 12 U 1247/11 vom 09.05.2012;.
  • OLG Celle, 08.12.2022 - 11 U 17/22
    Auch das Oberlandesgericht N. hat unter Rekurs auf die vorgenannte Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Bereich der Personenbeförderung die Zurechnung des Verschuldens des Eisenbahninfrastrukturunternehmens bejaht ( OLG Nürnberg, Urteil vom 9. Mai 2012 - 12 U 1247/11 , juris Rn. 60 f.).
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