Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 09.05.2022 - 8 W 855/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,46618
OLG Nürnberg, 09.05.2022 - 8 W 855/22 (https://dejure.org/2022,46618)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 09.05.2022 - 8 W 855/22 (https://dejure.org/2022,46618)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 09. Mai 2022 - 8 W 855/22 (https://dejure.org/2022,46618)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,46618) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    Beschwerde, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Zugewinngemeinschaft, Ehevertrag, Vereinbarung, Rechtsbeschwerde, Eheleute, Pflichtteil, Vergleich, Antragsteller, Bewertung, Berechnung, Ehegatten, Bedeutung der Rechtssache

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.09.2018 - XII ZA 10/18

    Zulassung der Rechtsbeschwerde in einer Kindschaftssache: Grundsätzliche

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.05.2022 - 8 W 855/22
    Diese ist regelmäßig dann gegeben, wenn eine klärungsbedürftige Rechtsfrage zu entscheiden ist, deren Auftreten in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen denkbar ist und die deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. BeckOK FamFG/Obermann, Stand: 01.04.2022, § 70 Rn. 14; BGH, Beschluss vom 26.09.2018, XII ZA 10/18, juris Rn. 3).
  • LG Nürnberg-Fürth, 26.01.2022 - 12 T 3856/21

    Zugewinnausgleich, Ehevertrag, Pflichtverletzung, Zugewinngemeinschaft,

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.05.2022 - 8 W 855/22
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 26.01.2022, Az. 12 T 3856/21, wird zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht