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   OLG Nürnberg, 09.08.2017 - 7 UF 1276/16   

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OLG Nürnberg, 09.08.2017 - 7 UF 1276/16 (https://dejure.org/2017,31974)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 09.08.2017 - 7 UF 1276/16 (https://dejure.org/2017,31974)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 09. August 2017 - 7 UF 1276/16 (https://dejure.org/2017,31974)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Zur Erfolglosigkeit einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Vergleichs wegen Erklärungs- oder Inhaltsirrtum

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeit des Gerichts über die Wirksamkeit eines gerichtlich protokollierten Vergleichs

  • rechtsportal.de

    Zuständigkeit des Gerichts über die Wirksamkeit eines gerichtlich protokollierten Vergleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 45
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.10.1968 - II ZR 214/66

    Anfechtung eines Prozeßvergleichs wegen Willensmängeln des Prozeßbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.08.2017 - 7 UF 1276/16
    Über die Frage, ob ein Verfahren durch Prozessvergleich beendet worden oder wegen Unwirksamkeit des Vergleiches fortzusetzen ist, ist in dem ursprünglichen Verfahren von dem hierfür zuständigen Gericht in der bisherigen Besetzung des Spruchkörpers zu entscheiden (BGHZ 51, 141, Rn 6).

    Allerdings ist von dem Bundesgerichtshof (BGHZ 51, 141 ff.) erwogen worden, dass, wenn ein Beteiligter selbst bei dem Vergleichsabschluss in einem Anwaltsverfahren anwesend ist, für die Frage der Sittenwidrigkeit der Vereinbarung und für die Frage der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder Drohung, also im Bereich der materiell-rechtlichen Voraussetzungen, nicht auf die Willensbildung des Bevollmächtigten, sondern, wenn die Erteilung einer Weisung durch den Beteiligten in Bezug auf den Vergleichsabschluss in Betracht kommt, möglicherweise auf den Kenntnisstand und die Willensbildung des Beteiligten selbst abzustellen sei.

    Der Bundesgerichtshof hat jedoch in der bereits zitierten Entscheidung (BGHZ 51, 141) im Bereich der Anfechtung eines Prozessvergleiches ein Abstellen auf den Kenntnisstand bzw. die Willensbildung des bei Vergleichsabschlusses anwesenden materiell betroffenen Beteiligten für den Fall einer Anfechtung nach § 123 BGB in Betracht gezogen.

  • OLG Celle, 05.08.2009 - 14 U 37/09

    Rechtsfolgen der vorübergehenden Geschäftsunfähigkeit einer Partei bei Abschluss

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.08.2017 - 7 UF 1276/16
    Im Anwaltsverfahren kommt es deshalb für einen wirksamen Vergleichsabschluss regelmäßig nicht darauf an, ob ein Beteiligter bei Vergleichsabschluss "vorübergehend geschäftsunfähig" war, vielmehr ist auf die Geschäftsfähigkeit/Verfahrensfähigkeit des Bevollmächtigten abzustellen (vgl. OLG Hamm MDR 2009, 193; OLGR Celle 2009, 830; Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 19.5.2008 - 14 Sa 1265/07, Rn. 89 - recherchiert nach juris).

    Die Wirksamkeit einer entsprechenden Beschränkung setzt jedoch voraus, dass sie dem Gegner und auch dem Gericht unzweideutig mitgeteilt wird (BGHZ 16, 167; OLG Celle MDR 2009, 1186).

  • BGH, 05.11.2008 - XII ZR 157/06

    Inhaltskontrolle von Eheverträgen nicht nur zugunsten eines unterhaltbegehrenden

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.08.2017 - 7 UF 1276/16
    Eine Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt kann allerdings auch für den Unterhaltsschuldner im Einzelfall sittenwidrig und damit nicht bindend sein, wenn er durch die Erfüllung der Verpflichtung sein eigenes Existenzminimum nicht sicherstellen könnte (vgl. BGH NJW 2009, 842).
  • BGH, 19.09.2012 - V ZB 56/12

    Streitwert eines Rechtsstreits über die Wirksamkeit eines Prozessvergleichs

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.08.2017 - 7 UF 1276/16
    Der Verfahrenswert richtet sich nicht nach dem Wert des Vergleichs, sondern nach dem Wert der ursprünglich gestellten Anträge (BGH Beschluss vom 19.9.2012 - V ZB 56/12, BeckRS 2012, 21655).
  • RG, 22.12.1905 - II 395/05

    Kann ein Konkursverwalter, der auf Grund des § 17 K.O. die gänzliche Erfüllung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.08.2017 - 7 UF 1276/16
    Ausgehend von dem Grundsatz, dass ein relevanter Irrtum durch das unbewusste Auseinanderfallen von Willen und Erklärung gekennzeichnet ist, muss der Umkehrschluss gezogen werden, dass bei bewusster Unkenntnis vom Inhalt eines Vertragstextes gerade ein Irrtum nicht vorliegt, weil der Erklärende sich über seine Unkenntnis im Klaren war und die rechtsverbindliche Erklärung auf alle Fälle will (vgl. RGZ 62, 201).
  • BGH, 25.05.1964 - II ZR 87/62
    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.08.2017 - 7 UF 1276/16
    Zunächst kommt es für die Beurteilung der Frage, ob ein Prozessvergleich gemäß § 138 Abs. 1 und 2 BGB sittenwidrig ist, regelmäßig nicht auf eine Gegenüberstellung der Vertragspflichten und der materiellen Lage, sondern darauf an, wie die Parteien die Sach- und Rechtslage bei Abschluss des Vergleichs eingeschätzt haben und in welchem Ausmaß sie davon abgewichen sind und zur Bereinigung des Streitfalls gegenseitig nachgegeben haben (vgl. BGH NJW 1964, 1787).
  • BGH, 20.01.1955 - II ZR 239/53

    Prozeßvollmacht. Vergleich

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.08.2017 - 7 UF 1276/16
    Die Wirksamkeit einer entsprechenden Beschränkung setzt jedoch voraus, dass sie dem Gegner und auch dem Gericht unzweideutig mitgeteilt wird (BGHZ 16, 167; OLG Celle MDR 2009, 1186).
  • OLG Hamm, 22.10.2008 - 20 U 70/07

    Rechtsfolgen der vorübergehenden Geschäftsunfähigkeit hinsichtlich eines in einem

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.08.2017 - 7 UF 1276/16
    Im Anwaltsverfahren kommt es deshalb für einen wirksamen Vergleichsabschluss regelmäßig nicht darauf an, ob ein Beteiligter bei Vergleichsabschluss "vorübergehend geschäftsunfähig" war, vielmehr ist auf die Geschäftsfähigkeit/Verfahrensfähigkeit des Bevollmächtigten abzustellen (vgl. OLG Hamm MDR 2009, 193; OLGR Celle 2009, 830; Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 19.5.2008 - 14 Sa 1265/07, Rn. 89 - recherchiert nach juris).
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