Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 09.10.2018 - 15 W 1595/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,53488
OLG Nürnberg, 09.10.2018 - 15 W 1595/18 (https://dejure.org/2018,53488)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 09.10.2018 - 15 W 1595/18 (https://dejure.org/2018,53488)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 09. Oktober 2018 - 15 W 1595/18 (https://dejure.org/2018,53488)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,53488) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • BAYERN | RECHT

    BayGO Art. 36 Abs. 1 S. 1, Art. 37 Abs. 1 Nr. 1, Art. 39 Abs. 2, Art. 75; GBO § 18, § 29 Abs. 1 S. 2, § 78 Abs. 2; BGB § 177 Abs. 1, § 184 Abs. 1; GNotKG § 22 Abs. 1, § 25 Abs. 1
    Zur Übertragung der organschaftlichen Vertretungsbefugnis eines ersten Bürgermeisters auf einen Bediensteten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Zur Übertragung der organschaftlichen Vertretungsbefugnis eines ersten Bürgermeisters auf einen Bediensteten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit der Übertragung der organschaftlichen Vertretungsbefugnis und der Entscheidungskompetenz des ersten Bürgermeisters in Bayern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie kann Bürgermeister seine organschaftliche Vertretungsbefugnis auf Bedienstete übertragen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtsgeschäftliche Vertretung einer Gemeinde im Grundstücksrecht

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG München, 12.10.2017 - 34 Wx 325/17

    Vertretungsmacht eines ersten Bürgermeisters

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.10.2018 - 15 W 1595/18
    Hieran hat auch der Gesetzesentwurf der Bayerischen Staatsregierung zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und anderer Gesetze vom 06.12.2016 nichts geändert (OLG München, Beschluss vom 12.10.2017 - 34 Wx 325/17 -, juris Rn. 17).
  • OLG München, 09.10.2017 - 34 Wx 221/17

    Anspruch von Grundbuchamt auf die Vorlage einer Vollwertigkeitsbescheinigung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.10.2018 - 15 W 1595/18
    Da die vorgelegte Vollwertigkeitsbescheinigung nicht Gegenstand der Beschwerde ist, ist vom Senat zudem nicht zu prüfen, ob der unterzeichnende Stadtkämmerer der Stadt bevollmächtigt ist, derartige Erklärungen abzugeben, und ob - wie das Grundbuchamt in seiner Abhilfeentscheidung wohl meint - konkrete Anhaltspunkte Anlass für berechtigte Zweifel geben, was über eine Vollwertigkeitsbescheinigung hinaus einen formstrengen Nachweis erforderlich machen würde (OLG München, Beschluss vom 09.10.2017 - 34 Wx 221/17 -, juris Rn. 14).
  • BGH, 01.06.2017 - VII ZR 49/16

    Reichweite der Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters einer bayrischen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.10.2018 - 15 W 1595/18
    Daraus folgt allerdings nicht, dass der Oberbürgermeister der Stadt uneingeschränkt zur Übertragung seiner organschaftlichen Vertretungsbefugnis (dazu: BGH, Urteil vom 01.06.2017 - VII ZR 49/16 -, juris Rn.11) berechtigt war.
  • BGH, 18.11.2016 - V ZR 266/14

    Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters einer bayerischen Gemeinde

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.10.2018 - 15 W 1595/18
    Nach der bis 31.03.2018 geltenden und damit beim Vertragsschluss am 18.12.2017 maßgeblichen Fassung von Art. 38 Abs. 1 BayGO wurde die Stadt durch ihren Oberbürgermeister im Außenverhältnis allumfassend und unbeschränkt vertreten (BGH, Urteil vom 18.11.2016 - V ZR 266/14 -, juris Rn. 12).
  • OLG München, 18.05.2015 - 34 Wx 116/15

    Erledigung, Grundbuch, Oberbürgermeister

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.10.2018 - 15 W 1595/18
    Beim Fehlen gegenteiliger Anhaltspunkte begründen diese eine im Rahmen der freien Beweiswürdigung durch das Grundbuchamt zu berücksichtigende Vermutung dafür, dass bestimmte Geschäfte den laufenden Angelegenheiten zuzuordnen sind (OLG München, Beschluss vom 18.05.2015 - 34 Wx 116/15 -, juris Rn. 31; BayObLG, Beschluss vom 21.10.1974 - BReg. 2 Z 24/74 -, abgedruckt in: BayObLGZ 1974, 374, 378).
  • BayObLG, 21.10.1974 - BReg. 2 Z 24/74
    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.10.2018 - 15 W 1595/18
    Beim Fehlen gegenteiliger Anhaltspunkte begründen diese eine im Rahmen der freien Beweiswürdigung durch das Grundbuchamt zu berücksichtigende Vermutung dafür, dass bestimmte Geschäfte den laufenden Angelegenheiten zuzuordnen sind (OLG München, Beschluss vom 18.05.2015 - 34 Wx 116/15 -, juris Rn. 31; BayObLG, Beschluss vom 21.10.1974 - BReg. 2 Z 24/74 -, abgedruckt in: BayObLGZ 1974, 374, 378).
  • BGH, 16.12.2022 - V ZR 144/21

    Zur Wirksamkeit eines 30-jährigen Wiederkaufsrechts der Gemeinde in einem

    Dieser Rechtsprechung haben sich - wie schon zuvor im Anfrageverfahren das Bundesarbeitsgericht (NZA 2016, 1296) - der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 1. Juni 2017 - VII ZR 49/16, MDR 2017, 935 Rn. 11) und bayerische Oberlandesgerichte angeschlossen (vgl. OLG München, MittBayNot 2018, 281 Rn. 13, bei juris Rn. 12; OLG Nürnberg, MittBayNot 2019, 621 Rn. 12).

    Rechtshandlungen, die der erste Bürgermeister einer bayerischen Gemeinde bis zum 31. März 2018 vorgenommen hat, waren und bleiben daher aufgrund seiner umfassenden und uneingeschränkten Vertretungsbefugnis nach Art. 38 Abs. 1 GO BY aF wirksam, ohne dass es hierzu eines Gemeinderatsbeschlusses bedarf oder bedurfte (so im Ergebnis auch OLG München, MittBayNot 2018, 281 Rn. 19, bei juris Rn. 18; OLG Nürnberg, MittBayNot 2019, 621 Rn. 12; Grziwotz, MittBayNot 2017, 302, 303).

    Bislang ist aber weder festgestellt, ob eine Übertragung der Befugnis zur Ausübung des Wiederkaufsrechts vor der Erklärung vom 14. November 2014 erfolgt ist, noch ob die in Art. 39 Abs. 2 GO BY geregelten Voraussetzungen für eine solche Übertragung vorlagen (vgl. hierzu OLG Nürnberg, MittBayNot 2019, 621 Rn. 10 ff.).

  • VG München, 12.05.2021 - M 31 K 15.2119

    Anteilige Kürzung von Zuwendungen für kommunalen Straßenbau

    Gerade dem Oberbürgermeister einer größeren kreisfreien Gemeinde kann es nicht verwehrt sein, Bedienstete der Gemeindeverwaltung mit der Umsetzung ihm obliegender Aufgaben jedenfalls in Einzelfällen zu betrauen (von einem "praktischen Bedürfnis" spricht insoweit OLG Nürnberg, B.v. 9.10.2018 - 15 W 1595/18 - juris Rn. 17, das allerdings ein gewillkürtes Vertretungshandeln durch einen Gemeindebediensteten jedenfalls im bürgerlich-rechtlichen Rechtsverkehr nur beschränkt auf Einzelfälle für möglich hält).

    Zum Teil wird davon ausgegangen, dass die dem Oberbürgermeister auf Grund seiner Organstellung zukommende Entscheidungskompetenz - originär gemäß Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO, als Folge der Aufgabe zur Beschlussvollziehung gemäß Art. 36 Abs. 1 Satz 1 GO oder kraft Übertragung gemäß Art. 37 Abs. 2 GO - jedenfalls nicht unabhängig von den Voraussetzungen des Art. 39 Abs. 2 GO auf Dritte, insbesondere Gemeindebedienstete, übertragen werden kann (OLG Nürnberg B.v. 9.10.2018 - 15 W 1595/18, a.a.O.).

  • OLG München, 30.07.2020 - 34 Wx 145/20

    Nachweis der Vertretungsmacht eines Gemeindebeamten für den Vollzug von

    Ist nicht offenkundig, dass es sich bei der Freigabeerklärung um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt und das Handeln eines bevollmächtigten Gemeindebediensteten daher möglich war, muss dies in der Form des § 29 GBO nachgewiesen werden (OLG Nürnberg MittBayNot 2019, 621).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht