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   OLG Nürnberg, 10.02.2010 - 12 U 1306/09   

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https://dejure.org/2010,4629
OLG Nürnberg, 10.02.2010 - 12 U 1306/09 (https://dejure.org/2010,4629)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 10.02.2010 - 12 U 1306/09 (https://dejure.org/2010,4629)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 10. Februar 2010 - 12 U 1306/09 (https://dejure.org/2010,4629)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Gewerberaummiete: Verfrühte fristlose Kündigung wegen Nichtzahlung der Kaution innerhalb einer vereinbarten Nachfrist; Verwirkung einer späteren Kündigung und Bestimmtheit der Pachtdauer

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 550; BGB § 573c; BGB § 580a
    Kündigung eines Pachtvertrages wegen unzureichender Bürgschaftserklärung nur nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zulässig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Nichtzahlung der Kaution

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Gewerberaummietvertrag - Nichtzahlung der Kaution

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535 Abs. 1
    Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Nichtzahlung der Kaution

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kündigung: Angemessene Fristsetzung zur Stellung einer Kaution!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schriftform: Es genügt die Benennung des Gesamtanwesens! (IMR 2010, 144)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Fristlose Kündigung wegen ausstehender Kaution nur innerhalb angemessener Frist! (IMR 2010, 145)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung: Angemessene Fristsetzung zur Stellung einer Kaution! (IMR 2010, 1012)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2010, 524
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 02.11.2005 - XII ZR 233/03

    Einhaltung der Schriftform bei Mietvertrag mit einer BGB -Gesellschaft

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.02.2010 - 12 U 1306/09
    Zwar gehört auch der Mietgegenstand zu den wesentlichen und damit formbedürftigen Elementen eines langfristigen Mietvertrages (vgl. BGH, Senatsurteil vom 2. November 2005 - XII ZR 233/03 - NJW 2006, 140).

    Der Streitfall unterscheidet sich wesentlich von den Fällen, in denen nur Teile eines Gebäudes vermietet werden und für einen Rechtsnachfolger aus dem Mietvertrag nicht ersichtlich ist, um welche Teile es sich dabei handelt (vgl. dazu Senatsurteil vom 2. November 2005, XII ZR 233/03, NJW 2006, 140).".

    Eine "Vermietung vom Reißbrett" im Sinn der Entscheidung des BGH vom 02.11.2005, NJW 2006, 140, bei der die tatsächliche, noch vorzunehmende Ausgestaltung der Räume bei der Auslegung des Mietvertrages nicht herangezogen werden kann, liegt insoweit gerade nicht vor.

  • OLG Rostock, 10.07.2008 - 3 U 108/07

    Gewerberaummiete: Kündigung unter Berufung auf fehlende Schriftform trotz

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.02.2010 - 12 U 1306/09
    Der Beklagte könne sich insoweit wegen der unzulässigen Wirkung eines Vertrages zu Lasten Dritter, nämlich eines zukünftiger Erwerbers, auch nicht auf die Heilungsklausel des § 20 Abs. 2 des Pachtvertrages berufen (siehe OLG Rostock, Urteil vom 10.07.2008 - 3 U 108/07).

    Die salvatorische Klausel heile den Formmangel nicht, weil sonst ein Vertrag zu Lasten Dritter vorläge (OLG Rostock, Urteil vom 10.07.2008 - 3 U 108/07).

    Aus dem von der Streithelferin zitierten Urteil des OLG Rostock (vom 10.07.2008 - 3 U 108/07, NJW 2009, 445) ergebe sich nichts anderes.

  • BGH, 21.03.2007 - XII ZR 36/05

    Kündigung des Vermieters von Gewerberaum wegen Nichtzahlung der Kaution

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.02.2010 - 12 U 1306/09
    Die Beantwortung der Frage, ob eine Unzumutbarkeit in diesem Sinne vorliegt, ist das Ergebnis einer wertenden Betrachtung (BGH, Urteil vom 21.03.2007, ZMR 2007, 525).

    Bei Mietverträgen können ausnahmsweise 2-6 Monate noch angemessen sein (BGH, Urteil vom 21.03.2007 - XII ZR 36/05, NJW-RR 2007, 886).

  • BGH, 07.03.2007 - XII ZR 40/05

    Anforderungen an die Form eines Vorvertrages über ein langfristiges

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.02.2010 - 12 U 1306/09
    Der BGH hat hierzu in seiner Entscheidung vom 07.03.2007, NJW 2007, 1817, der die Vermietung eines gesamten noch zu errichtenden Gebäudes zugrunde lag, ausgeführt:.

    155 Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 07.03.2007, NJW 2007, 1817 in der Vereinbarung, dass das Mietverhältnis "mit der Übergabe der Mieträume" beginnen solle, einen ausreichend bestimmbaren Beginn des Mietverhältnisses gesehen, und hierzu ausgeführt:.

  • BGH, 12.08.2009 - VIII ZR 254/08

    Schadensersatz des Autokäufers bei Aufforderung zur "umgehenden"

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.02.2010 - 12 U 1306/09
    Der Klägerin ist allerdings darin zuzustimmen, dass dies nicht zur Unwirksamkeit der Fristsetzung führt, vielmehr durch eine unangemessene Fristsetzung lediglich eine angemessene Frist in Gang gesetzt wird (ständige Rechtsprechung des BGH, etwa Urteil vom 21.06.1985 - V ZR 134/84, Urteil vom 12.08.2009 - VIII ZR 254/08).

    133 Diese Angemessenheit der Frist, die gegebenenfalls vom Gericht in einem späteren Prozess festgestellt wird (BGH, Urteil vom 12.08.2009 - VIII ZR 254/08), ist vorliegend mit der von den Parteien selbst als angemessen angesehenen Frist von 2 Wochen gleich zu setzen.

  • BGH, 30.06.1999 - XII ZR 55/97

    Anforderungen der Schriftform des § 566 BGB an die Urkundeneinheit zwischen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.02.2010 - 12 U 1306/09
    Ein Mietvertrag genügt dann der Schriftform, wenn sich alle wesentlichen Vertragsbedingungen, insbesondere der Mietgegenstand, der Mietzins sowie die Dauer und die Parteien des Mietverhältnisses aus der Urkunde ergeben (BGH NJW 2002, 3389; BGH, Urteil vom 30.06.1999, BGHZ 142, 158, 161).
  • BGH, 01.02.2002 - V ZR 357/00

    Zu den Voraussetzunge der Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.02.2010 - 12 U 1306/09
    Auch wenn der nachgereichte Schriftsatz nicht mehr bei der Entscheidung über das Urteil Beachtung finden kann, weil das Urteil nach Beratung und Abstimmung bereits gefällt (§ 309 ZPO), aber noch nicht verkündet ist, hat das Gericht weiterhin bis zur Urteilsverkündung eingehende Schriftsätze zur Kenntnis zu nehmen und eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung zu prüfen (BAG, Urteil vom 18.12.2008 - 6 AZN 646/08, BGH, Urteil vom 01.02.2002 - VZR 357/00, NJW 2002, 1426).
  • BGH, 11.09.2002 - XII ZR 187/00

    Abschluß eines Mietvertrages mit einer Erbengemeinschaft

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.02.2010 - 12 U 1306/09
    Ein Mietvertrag genügt dann der Schriftform, wenn sich alle wesentlichen Vertragsbedingungen, insbesondere der Mietgegenstand, der Mietzins sowie die Dauer und die Parteien des Mietverhältnisses aus der Urkunde ergeben (BGH NJW 2002, 3389; BGH, Urteil vom 30.06.1999, BGHZ 142, 158, 161).
  • BGH, 02.11.2005 - XII ZR 212/03

    Formularmäßige Vereinbarung des Beginns eines Mietverhältnisses mit Übergabe der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.02.2010 - 12 U 1306/09
    Der Senat hat - nach Verkündung des Berufungsurteils - entschieden, dass die Vertragsdauer nicht bestimmt angegeben werden muss, sondern die Form gewahrt ist, wenn die Einigung über die Dauer beurkundet ist und ihr Inhalt bestimmbar bleibt (Senatsurteil vom 2. November 2005 - XII ZR 212/03 - NJW 2006, 139).
  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZN 646/08

    Rechtliches Gehör bei nachgereichtem Schriftsatz

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.02.2010 - 12 U 1306/09
    Auch wenn der nachgereichte Schriftsatz nicht mehr bei der Entscheidung über das Urteil Beachtung finden kann, weil das Urteil nach Beratung und Abstimmung bereits gefällt (§ 309 ZPO), aber noch nicht verkündet ist, hat das Gericht weiterhin bis zur Urteilsverkündung eingehende Schriftsätze zur Kenntnis zu nehmen und eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung zu prüfen (BAG, Urteil vom 18.12.2008 - 6 AZN 646/08, BGH, Urteil vom 01.02.2002 - VZR 357/00, NJW 2002, 1426).
  • BGH, 21.06.1985 - V ZR 134/84

    Angemessenheit einer Nachfrist; Bemessung der Frist bei Schwierigkeiten der

  • BGH, 21.03.2007 - XII ZR 255/04

    Rechtstellung des Mieters von Geschäftsräumen; Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich

  • BGH, 06.05.1997 - IX ZR 136/96

    Annahme einer Bürgschaftserklärung durch den Gläubiger; Zeitbürgschaft für

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