Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 10.09.1990 - Ws 220/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer vom Nebenkläger eingereichten Berufung; Möglichkeit des Auftretens als Nebenkläger eines durch fahrlässige Köperverletzung Verletzten; Notwendigkeit eines rechtzeitig gestellten Strafantrages zur Begründung der Nebenklagebefugnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1991, 712
- AnwBl 1992, 279
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Tübingen, 15.12.1987 - 2 Ns 287/87 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- AG Höxter, 28.06.1989 - 8 Cs 105/89 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 07.04.1992 - 1 StR 117/92
Anschlußbefugnis des Nebenklägers
Der Hinweis auf die verschiedenen Funktionen von Strafantrag und Bejahung des öffentlichen Interesses (vgl. Pelchen NStZ 1988, 521) rechtfertigt die im Widerspruch zur Zielsetzung des Opferschutzgesetzes und zum Wortlaut des § 395 Abs. 3 StPO stehende Notwendigkeit eines Strafantrages nicht, da das Interesse des Verletzten an der Strafverfolgung in dem besonderen Interesse hieran aufgeht und die Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses den Strafantrag ersetzt (vgl. OLG Nürnberg NJW 1991, 712 [OLG Nürnberg 10.09.1990 - Ws 220/90];… LR-Wendisch, § 395 Rdn. 18).Kann die zum Anschluß berechtigende Gesetzesverletzung auch ohne den Strafantrag des Verletzten verfolgt werden, nämlich wenn der Dienstvorgesetzte ihn gestellt (§ 194 Abs. 3, § 355 Abs. 3 StGB) oder wenn die Staatsanwaltschaft das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht (§ 232 Abs. 1 StGB) hat, ist der Anschluß daher auch ohne Strafantrag zulässig (vgl. OLG Nürnberg NJW 1991, 712 [OLG Nürnberg 10.09.1990 - Ws 220/90]; KG NStZ 1991, 148 mit zustimmender Anmerkung von Wendisch;… LG Tübingen NStZ 1988, 520 aaO.)".
- KG, 29.05.1990 - 4 Ws 98/90
Nebenklage; Befugnis; Verletzter; Strafantrag; Besonderes öffentliches Interesse; …
Ebenso OLG Nürnberg (Beschluß Ä Ws 220/90 Ä v. 10.9. 90, in NJW 1991, 712 ).