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   OLG Nürnberg, 12.09.2006 - 2 St OLG Ss 108/06   

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OLG Nürnberg, 12.09.2006 - 2 St OLG Ss 108/06 (https://dejure.org/2006,36119)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 12.09.2006 - 2 St OLG Ss 108/06 (https://dejure.org/2006,36119)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 12. September 2006 - 2 St OLG Ss 108/06 (https://dejure.org/2006,36119)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 43
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 28.12.1995 - 3 ObOWi 117/95
    Auszug aus OLG Nürnberg, 12.09.2006 - 2 St OLG Ss 108/06
    Gefordert ist lediglich eine "Vereinbarung" mit der personensorgeberechtigten Person, die ein Auftragsverhältnis gemäß § 662 BGB begründet, wodurch die Aufsichtspflicht teilweise übertragen wird (vgl. Durchführung des JuSchG BGBl. I S. 2730, geändert am 29.12.2003, BGBl. I S. 3076, 3078), sowie die Wahrnehmung der Erziehungsaufgabe - hier der Aufsichtspflicht -, und zwar in tatsächlicher Hinsicht (BayObLG NStZ-RR 1996, 280).
  • OLG Bamberg, 16.12.2008 - 2 Ss OWi 1325/08

    Prüfungspflicht eines Gewerbetreibenden hinsichtlich der Berechtigung der

    Dieser hätte im übrigen auch im Gesetzeswortlaut selbst keinen Niederschlag gefunden (OLG Nürnberg, NStZ 2007, 43/44).

    Soweit teilweise das Vorliegen eines besonderen "Autoritätsverhältnisses" der erziehungsbeauftragten Person gegenüber dem Jugendlichen als Voraussetzung zur Wahrnehmung eines Erziehungsauftrages gefordert wird (so: Bayerische Vollzugshinweise zum Jugendschutzgesetz, abrufbar http://www.stmas.bayern.de/jugendschutz/vollzugshinw-juschg.pdf, S. 2), kann dies aus dem Wortlaut des § 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG nicht abgeleitet werden (so im Ergebnis auch: OLG Nürnberg NStZ 2007, 43/44; Erbs/Kohlhaas-Liesching, Strafrechtliche Nebengesetze , JuSchG § 1 Rn. 3; Scholz/Liesching, Jugendschutz, 4. Aufl. 2004, § 1 JuSchG Rn. 3; Ukrow, Jugendschutzrecht, 2004, Rn. 95; Liesching, NJW 2002, 3281/3282).

    Die Verantwortung über die richtige Auswahl und die Geeignetheit der "erziehungsbeauftragten Person" obliegt auf Grund des Personensorgerechts (§ 1626 Abs. 1 Satz 2, § 1631 Abs. 1 BGB) allein den Eltern bzw. den personensorgeberechtigten Personen (OLG Nürnberg NStZ 2007, 43/44).

    Eine andere Auslegung des § 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG würde auch die Dispositionsbefugnis der Eltern oder sonstiger sorgeberechtigter Personen weiter einschränken und die Priorität des Elternwillens nicht beachten (Nickles/Roll/Spürck/Umbach, § 1 JuSchG Rn. 7; Erbs/Kohlhaas-Liesching, a.a.O., JuSchG § 1 Rn. 3), ohne dass eine solche Einschränkung des Sorgerechts im Wortlaut der Norm eine ausdrückliche gesetzliche Regelung findet (OLG Nürnberg NStZ 2007, 43/44).

    Zweifel an der Wahrnehmung dieser Aufgaben durch die erziehungsbeauftragte Person ergeben sich etwa dann, wenn diese sich selbst aus der Diskothek entfernt oder in Folge eigenen Alkohol- oder Drogenmissbrauchs nicht mehr dazu fähig ist, die vereinbarten Erziehungsaufgaben in Form von Aufsichtspflichten zu übernehmen (OLG Nürnberg NStZ 2007, 43/44).

  • VG Stuttgart, 24.10.2008 - 4 K 3985/08

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Untersagungsauflage im Gaststättenrecht

    Die "erziehungsbeauftragte Person" muss räumlich anwesend sein und jederzeit Einfluss auf das Verhalten des Jugendlichen nehmen bzw. Gefahren von ihm abwehren können (so OLG Nürnberg, Urteil v. 12.09.2006 - 2 St OLG Ss 108/06 ).
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